Region: Sachsen
Verwaltung

Wir fordern einen nachhaltigen Einkauf der öffentlichen Hand in Sachsen!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Martin Dulig, Sächsischer Staatsekretär für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
4 Unterstützende 3 in Sachsen

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

4 Unterstützende 3 in Sachsen

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Von Polizeiuniformen über IT-Ausstattung bis zum Bau von Schulen oder Marktplätzen – das Beschaffungsvolumen der öffentlichen Hand ist enorm. Der Freistaat Sachsen hat in den Jahren 2019/2020 Bau-, Liefer- und Dienstleistungen mit einem Gesamtvolumen von weit über 1,5 Mrd. Euro vergeben. (1)
Bei der Produktion bzw. dem Abbau dieser Produkte und Materialien wird jedoch oft gegen international geltende Abkommen, wie das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit, arbeitsrechtliche Standards, wie Mindestlöhne oder Umweltauflagen, verstoßen. Da die öffentliche Hand in Sachsen bei ihrem Einkauf häufig das günstigste Angebot wählt, verstärkt sie damit noch den Preiskampf zu Lasten von Mensch und Natur. Daher fordern wir, dass der Freistaat und seine Kommunen durch ihr Einkaufverhalten nicht länger zu ausbeuterischen Produktionsverhältnissen und Umweltzerstörung beitragen, sondern ökologische und soziale Kriterien bei ihren Vergaben berücksichtigen.
Mit der anstehenden Reform des sächsischen Vergabegesetzes hat der Freistaat die Chance, Verantwortung für seinen Einkauf zu übernehmen. Daher fordern wir den Gesetzgeber auf, ein ambitioniertes Vergabegesetz zu verabschieden, welches

  • internationale menschenrechtliche Standards, wie die ILO-Kernarbeitsnormen sowie weiterer ILO-Normen (wie Arbeitszeitbegrenzung auf 60h/Woche, existenzsichernde Löhne, stabile und vertraglich gesicherte Beschäftigungsverhältnisse und bestmöglicher Arbeits- und Gesundheitsschutz), bei öffentlichen Vergaben berücksichtigt,
  • ressourcenschonende Beschaffung stärkt, bspw. durch die Beachtung von Lebenszykluskosten, Energieeffizienz und den Bezug von regenerativen Energien,
  • repräsentative Tarifverträge, allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge (Tarifregister) oder mindestens vergabespezifische Mindestlöhne beachtet. Zusätzlich sollen Kriterien zur Regelung von Leiharbeit und Förderung von Gleichstellung getroffen werden.
  • Diese Kriterien müssen als Soll-Kriterien verankert werden, damit die Beachtung von Nachhaltigkeitskriterien bei Vergaben endlich zum Standard wird. Eine Freiwilligkeit reicht nicht aus!
  • Aufnahme belastbare Nachweise, wie Siegel und Zertifikate, für die geforderten Kriterien festschreibt. Eigenerklärungen der Unternehmen reichen nicht. Zur Umsetzung sollen den Vergabestellen entsprechende Beratungs- und Unterstützungsleistungen zur Verfügung gestellt werden.

Weitere Informationen unter www.sachsen-kauft-fair.de
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Erstunterzeichnende
Martin Finke, Vorstandsvorsitzender, Entwicklungspolitisches Netzwerk Sachsen e.V.
Friedemann Oehme, Oberkirchenrat, Referent für Ökumenische Beziehungen, Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens
Ulrich Clausen, Referent für Weltkirche und Umwelt, Bistum Dresden-Meißen
Markus Schlimbach, Vorsitzender, Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) – Bezirk Sachsen
Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt, Vorsitzender, Bund für Umwelt und Naturschutz e.V. – Landesverband Sachsen

Begründung

Als einer der größten Verbraucher muss der Staat seine Vorbildfunktion wahrnehmen und verantwortungsbewusst mit sächsischen Steuergeldern umgehen. Nur wenn die öffentliche Hand bei ihrem eigenen Einkauf auf Nachhaltigkeitskriterien achtet, sind Appelle an Bürgerinnen und Bürger zum Kauf von Ökostrom oder fair gehandelten Produkten glaubwürdig.
Neben einem Mangel an Glaubwürdigkeit benachteiligen rein preisbezogene Ausschreibungen Unternehmen, die sich für die Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards einsetzen. Beispielsweise sollte die Vergabe von öffentlichen Aufträgen nur an Unternehmen erfolgen, die ihren Beschäftigten Tariflöhne zahlen. Der aktuellen Lohndumpingspirale durch die Begünstigung des billigsten Angebotes kann so ein Riegel vorgeschoben werden. Dadurch wird nicht nur sozial-verantwortliches Unternehmertum gestärkt, sondern Freistaat und Kommunen sparen auch Sozialausgaben ein, da die Beschäftigten ihren Lebensunterhalt ohne staatliche Leistungen bestreiten können.
Darüber hinaus sind staatliche Konsumausgaben für mindestens 12% der deutschen Treibhausgasemissionen verantwortlich. (2) Das bedeutet, eine klimaverträgliche Beschaffung trägt zu einer besseren CO2-Bilanz und zur Erreichung der Klimaziele bei. Doch mit seiner aktuellen Vergabepraxis wird der Freistaat selbstgesetzte und somit auch international verbindliche Klimaziele nicht erreichen. Dadurch werden auch die gesamtgesellschaftlichen Kosten des Klimawandels weiter steigen. Denn bei der aktuell rein preisbezogenen Vergabe wird die volkswirtschaftliche Kostenbilanz übergangen – gesamtgesellschaftlich betrachtet ist Klimaschutz günstiger als die Folgekosten, die auf Grund von Klimazerstörung auf uns zukommen.
Doch Vergleiche der Landesvergabegesetze zeigen: Beim Thema nachhaltige Beschaffung ist Sachsen bundesweit trauriges Schlusslicht. (3) Denn obwohl die Sächsische Nachhaltigkeitsstrategie und das Energie- und Klimaprogramm Sachsen 2021 die Bedeutung einer nachhaltigen Beschaffung betonen, kaufen sächsische Behörden weiterhin meist das günstigste Produkt, ohne die Herstellungsbedingungen oder ökologische Folgen zu beachten.
Erfahrungen aus anderen Bundesländern zeigen, dass eine rein freiwillige Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien nicht ausreicht, um Vergabeprozesse in der Breite in Kommunen, Landkreisen und Landesbehörden umzustellen. Stattdessen führt eine Freiwilligkeit zu Insellösungen, welche die einzelnen Vergabestellen mühsam erarbeiten müssen. Daher ist es wichtig, dass das Gesetz einheitliche Nachhaltigkeitsstandards verpflichtend festschreibt.
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(1) Vergabebericht 2019/2020 der sächsischen Staatsregierung. Dabei sind jedoch Vergaben der Kommunen und Beschaffungen mit einem Auftragswert oberhalb der EU-Schwellenwerte ausgenommen. Somit kann von einem deutlich höheren Vergabevolumen ausgegangen werden.
(2) Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DWI), Wochenbericht 51+52, 2019.
(3) Siehe beispielsweise: Arbeitsgemeinschaft der Landesnetzwerke, 2021: Sozialstandards und Menschenrechte in der öffentlichen Beschaffung. Oder: Umweltbundesamt, 2020: Regelungen der Bundesländer auf dem Gebiet der umweltfreundlichen Beschaffung.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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