705 Unterschriften
Dialog abgeschlossen
Petition richtet sich an: Bürgermeister Michael Brodführer
Die Einführung des Fahrradschutzstreifens in diesem Bereich ist überflüssig und soll entfernt werden. Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h soll erhalten bleiben. Es sollen Maßnahmen geprüft werden die für die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung sorgen und der Schwerlastverkehr soll begrenzt werden um die Emissionsbelastung der Anwohner zu reduzieren. Somit entfällt die Notwendigkeit für die Einführung der Einbahnstraßenregelung und ist somit nicht verhältnismäßig. Dadurch wäre für die Bürger die Zufahrt nach Schweina wieder ohne große Umwege möglich.
Begründung
Mit Ausbau des Breiten Fahrwegs und Schaffung eines gemeinsamen Geh-/Radwegs bis Einmündung Richard-Lux-Straße in Bad Liebenstein wurde im Juni 2019 der Bereich zwischen Einmündung Richard-Lux-Straße und Wilhelm-Heller-Straße als Einbahnstraße ausgewiesen. Die gleichzeitig eingeführte Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h ist ausreichend um den Fahrradverkehr zu schützen.
Für die Anwohner und Bürger der Stadt Bad Liebenstein ist die Einbahnstraßenregelung eine Zumutung und mit erheblichen Nachteilen verbunden. Es kostet Geld und Zeit.
Im Bebauungsplan III Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Mühlweg“ Gemeinde Schweina ist unter 4.1 Verkehrstechnische Erschließung festgelegt:
„Verkehrstechnisch ist das Plangebiet durch den „Breiten Fahrweg“, sowohl an die Kreisstraße K88 (Schweina-Barchfeld) als auch an die L 1027 (Bad Liebenstein – Barchfeld) angeschlossen.“
Dies ist nun nicht mehr gegeben. Dadurch sind die Anwohner vom OT Schweina „abgetrennt“ und müssen erhebliche Umwege bei Wegen nach Schweina, Barchfeld, Bad Salzungen in Kauf nehmen. Dies gilt vor allen auch für Familien mit Kindern und ältere Bürger die auf das Auto angewiesen sind um die Einrichtungen in Schweina zu erreichen (z.B. Schule, Kindergarten, Ärzte, Einkauf usw.).
Es ist auch aus dem Umwelt Gesichtspunkt nicht verhältnismäßig.
Die eingeführten Fahrradschutzstreifen sind Bestandteil der Fahrbahn und zählen nicht als Fahrradweg und sind somit nicht als Lückenschluss des Fahrradwegs zu werten. Als Schutzwirkung für Radfahrer in Bereichen mit Höchstgeschwindigkeit bis 30 km/h sind sie nicht notwendig und in Tempo 30 Zonen explizit ausgeschlossen (§45 Abs. 1c StVO.). Eine weitergehende Sicherung des Radverkehrs ist gemäß StVO/ERA (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen der FGSV in der aktuellen Fassung von 2010) nicht erforderlich.
Auch der Hinweis auf Forderungen aus der zugrundeliegenden Förderrichtlinie „Richtlinie des Freistaats Thüringen zur Förderung des kommunalen Straßenbaus (RL-KSB)“ Fassung vom: 26.11.2015 ergibt keine Begründung für die Einführung der Einbahnstraße.
Vielmehr ist dort ausgeführt: „1.5. Förderziel dieser Richtlinie ist die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Kommunen. Dabei sollen die Verkehrssicherheit und die Verkehrsqualität für alle Verkehrsteilnehmer verbessert werden.“
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
06.09.2019
Petition endet:
04.11.2019
Region:
Bad Liebenstein (Gemeinde)
Kategorie:
Verkehr
Neuigkeiten
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Dialog mit Petitionsempfänger beendet
am 21.06.2023Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 24 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Dialog mit dem Petitionsempfänger beendet ist.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team -
Petent ist im Dialog mit dem Petitionsempfänger
am 20.06.2021Endlich hat die Beratung im Petitionsausschuss stattgefunden. Im Ergebnis wurde beschlossen in unserer Angelegenheit einen Vor-Ort-Termin durchzuführen.
Er findet am 13. Juli 2021 um 10.00 Uhr statt. Startpunkt bei Wittig, Richard-Lux-Str. 10, 36448 Bad Liebenstein OT Schweina. Von dort gehen wir direkt zum Breiten Fahrweg. Es ist vorgesehen das Vertreter der Landesregierung und der betroffenen Behörden an der Ortsbesichtigung teilnehmen.
Um unserem Anliegen den nötigen Nachdruck zu verleihen und unser Ziel weiter zu verfolgen lade ich alle Unterstützer zum Vor-Ort-Termin ein.
Nur gemeinsam können wir erreichen dass die Einbahnstraßenregelung wieder aufgehoben wird! -
Die Petition befindet sich in der Prüfung beim Empfänger
am 04.06.2021Unsere Petition wird am 17.06.2021 im Petitionsausschuss des Thüringer Landtages beraten.
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.