Gesundheit

Wir fordern deutliche Warnhinweise in Glücksspielwerbung

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Petitionsausschuss im Bundestag
117 Unterstützende 114 in Deutschland
0% von 30.000 für Quorum
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  1. Gestartet 30.07.2024
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  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
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Glücksspielstörungen sind mittlerweile als Suchterkrankung anerkannt. Keine andere Sucht kann auf Grund der hohen Verfügbarkeit und der hohen Spielfrequenz Betroffene innerhalb so kurzer Zeit in den Ruin treiben.
Glücksspiele haben ein hohes Suchtpotential. Die gesundheitlichen, sozialen und finanziellen Schäden sind erheblich:

Ausweislich des Glücksspielatlas 2023 haben 2,3 % der Bevölkerung Deutschlands eine Glücksspielstörung, weitere 5,7 % zeigen erste Symptome durch ihr problematisches Glücksspielverhalten. Umgerechnet in absoluten Zahlen entspricht dies ca. 1,3 Millionen Personen mit einer glücksspielbezogenen Störung, sowie weiteren ca. 3,25 Millionen Personen mit einem riskanten Glücksspielverhalten.

Die Glücksspielwerbung ist omnipräsent und wirft die Frage der Rechtmäßigkeit nach § 5 Abs. 2 GlüStV 2021 ,„..Die Werbung darf nicht übermäßig sein…“, auf.

Zwar sind die Werbetreibenden verpflichtet innerhalb der Werbung auf die Risiken hinzuweisen, diese Einblendungen sind aber auf Grund der kleinen Schrift, des nicht neutralen Hintergrundes, der kurzen Einblendezeit und ablenkenden Effekte schlecht zu lesen.

Begründung

Da ein Werbeverbot aber momentan schwer umsetzbar ist, fordern wir Regelungen äquivalent zur Medikamentenwerbung. D.h. Warnhinweise, die deutlich abgesetzt, abgegrenzt, gut lesbar und gleichzeitig zu sprechen sind. (vgl. Heilmittelwerbegesetz HWG §4)

Diese Regelungen sind dringend notwendig, da die momentane Praxis von Glücksspielwerbung unrealistische Gewinnerwartungen und Kontrollillusionen fördert und zur Normalisierung der Produktdarstellung (i.S.v. Glorifizierung und Verharmlosung) beiträgt.

Gerade auch im Hinblick auf das Auslösen von Spielbedürfnissen bei Minderjährigen, ist hier akuter Handlungsbedarf gegeben.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Diakonie Jerichower Land - Magdeburg gGmbH aus Magdeburg
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Neuigkeiten

Glücksspiel ist als demeritorisches Gut zu bewerten, d.h. ein Gut was als schädlich für die Allgemeinheit anzusehen ist. Der Konsum solcher Güter sollte eingeschränkt werden, um die negativen gesundheitlichen und sozialen Auswirkungen auf die Gesellschaft zu mindern. ( vgl. demeritorische Güter Alkohol & Tabak)

Natürlich wäre ein Werbeverbot für Glücksspiele/ Sportwetten die bessere Alternative, leider sind die Optionen dafür stark eingeschränkt.

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