24.238 Unterschriften
Bearbeitungsfrist abgelaufen
Petition richtet sich an: Hessischen Landtag
Es fehlen schon heute 77.000 barrierefreie Wohnungen in Hessen. Die neue Hessische Bauordnung (HBO 2018) hilft nicht! Mit der neuen Bauordnung wird die Situation in Zukunft sogar noch schlechter werden.
Der VdK kritisiert insbesondere zwei Bestimmungen in § 54 der novellierten HBO! So heißt es in Absatz 3, die Verpflichtung, dass öffentliche Einrichtungen und – teilweise – Wohnungen barrierefrei sein müssen, kann entfallen, wenn deren Erfüllung mit einem „unverhältnismäßigen Mehraufwand“ verbunden ist. Was man darunter zu verstehen hat, bleibt allerdings völlig offen und der Auslegung durch Verwaltung und Gerichte überlassen. Das führt zu einer unerträglichen Rechtsunsicherheit und ermutigt öffentliche und private Bauherren geradewegs dazu, die Verbindlichkeit des barrierefreien Bauens zu unterlaufen.
Begründung
Inklusion und volle Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sind zwei der wichtigsten gesellschaftspolitischen Ziele und daher unter anderem in den Artikeln 19 und 28 der UN-Behindertenrechtskonvention sowie in Art. 3 Abs. 4 des Grundgesetzes und im Behindertengleichstellungsgesetz verankert.
Daher fordert der VdK: Diese Ausnahmeregelung muss ersatzlos gestrichen werden! Die Vorgaben des barrierefreien Bauens sind uneingeschränkt zu erfüllen!
In § 54 Absatz 1 HBO 2018 wird die Anzahl der barrierefreien Wohnungen festgelegt. Zukünftig sollen in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen mindestens 20 Prozent und insgesamt maximal 20 Wohnungen barrierefrei erreichbar und zugänglich sein. Berechnungen zufolge führt die neue 20-Prozent-Quote erst in Gebäuden mit mindestens sechs Geschossen zu einer höheren Zahl von barrierefreien Wohnungen als bisher. In kleineren Gebäuden verringert sich hingegen deren Anteil! Das bedeutet: Vor allem in ländlichen Regionen wird es allen Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, insbesondere Menschen mit Behinderungen, nahezu unmöglich gemacht, eine auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Wohnung zu finden! Insgesamt wird künftig deutlich weniger barrierefreier Wohnraum zur Verfügung stehen!
Daher fordert der VdK: Die 20-Prozent-Quote muss gestrichen werden! Menschen mit Behinderungen dürfen nicht weiter benachteiligt oder ausgegrenzt werden!
Helfen Sie mit, die Inklusion in unserem Land voranzutreiben! Bitte unterstützen Sie mit Ihrer Unterschrift die VdK-Petition zur Änderung der Hessischen Bauordnung!
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter: https://www.vdk.de/hessen-thueringen/pages/76132/vdk-petition_zur_aenderung_der_hessischen_bauordnung
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Neuigkeiten
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Bearbeitungsfrist abgelaufen
am 03.08.2023Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 24 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Bearbeitungsfrist des zuständigen Ausschusses bzw. des Empfängers abgelaufen ist.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team -
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Die Petition befindet sich in der Prüfung beim Empfänger
am 12.12.2019Gestern hat der Landtag in Wiesbaden über eine Änderung der HBO beraten. Der Sozialverband VdK Hessen-Thüringen hat dazu eine Pressemitteilung verfasst, die an die Medienvertreter versandt wurde.
Debatte
Solange es mich nicht direkt betraf, dachte ich, irgendjemand hilft schon den Betroffenen. Nach einem Schlaganfall mit rechtsseitiger Lähmung und Rolli Notwendigkeit mußte ich feststellen, daß Barrierefreiheit nur theoretisch existiert. Den Wohnungsumbau hatte ich vorher bereits vorgenommen. Zuschüsse gleich 0, Kosten rd. 150 T€. Nicht mal den Duschgriff übernahm die KK.
Die barrierefreie Gestaltung von Wohnraum geht mit höheren Flächen z.B. Bäder oder Flure einher. Weiterhin sind in höheren Stockwerken oftmals Aufzüge notwendig, um diese barrierefrei zu erreichen.Hieraus erhöhen sich die Herstellungskosten der Gebäude was zu höheren Mieten führt. Damit steht diese Petition im Gegensatz zu dem Ziel mehr bezahlbaren Wohnraum insbesondere in Ballungsgebieten zu schaffen. Um die Anzahl an barrierefreien Wohnungen zu erhöhen sollten statt einer Änderung der Bauvorschriften Förderprogramme eingerichtt werden, die die Mehrkosten ausgelichen.