10 Unterschriften
Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.
Petition richtet sich an: Petitionaausschuss im AGH
Sehr geehrte Damen und Herren!
Das im Jahr 1995 fertiggestellte Vereinsheim des 1.FC Neukölln wurde von den Vereinsmitgliedern aus Eigenmitteln (20%), Landeszuschuss (20%) und über ein zinslosen Darlehen des Senats (60%) finanziert.
Die Rückzahlung des Darlehens sollte aus den Einnahmen des Vereinsheimes erfolgen, alles war gut kalkuliert und so zögerten auch knapp 60 Vereinsmitglieder nicht, eine Bürgschaft für das Darlehen zu unterschreiben. Es wäre nur eine Formsache, hieß es damals. Nur aus Mitgliedsbeiträgen wäre es auch nicht für den Verein finanzierbar gewesen.
Die Lage änderte sich, als das Bezirksamt Neukölln eine höhere Pacht durchsetzen wollte. Der Verein lehnte ab, weil er die Rückzahlung des Darlehens nicht gefährden wollte. Das Bezirksamt unterlag vor Gericht, gab aber nicht auf. Der damalige Bezirksbürgermeister schickte Auszubildende des Bezirksamtes als Testkäufer ins Vereinsheim. Entgegen der Vereinbarungen, die nur Bewirtung von Vereinsmitgliedern und deren Gästen erlaubt, erhielten sie einen Imbiss. Damit hatte der Bezirk den nötigen Vorwand, den Vertrag zu kündigen und der 1.FC Neukölln musste im April 2008 sein Vereinsheim aufgeben. Derzeit haben vier Vereine Räume in dem Vereinshaus als Geschäftsstelle nach Sportanlagennutzungsverordnung (SPAN) angemietet. Der Bezirk Neukölln erzielt damit Einnahmen, die jedoch dem 1. FC Neukölln auf seine Gesamtschuld nicht angerechnet werden.
Nun sollen also die Vereinsmitglieder, die damals bürgten, für ein Vereinsheim bezahlen, das von ihrem Verein gar nicht mehr genutzt werden darf.
Einzelnen Bürgen wurden gerichtlichen Verfahren unterzogen, die mit hohen Kosten verbunden sind. In Höhe ihrer jeweiligen Bürgschaft wurden sie verurteilt, das Geld an die Landeskasse abzuführen. Es drohen weitere Verfahren für bisher noch nicht verklagte Bürgen. Für viele der Betroffenen geht das an die Existenz.
Wir bitten Sie daher eindringlich, alles zu tun, damit das Land Berlin in diesem Fall auf seine Ansprüche gegenüber den Vereinsmitgliedern verzichtet. In der Landeshaushaltsordnung des Landes Berlin gibt es dafür entsprechende Härtefallregelungen, die bisher nicht angewendet wurden. Ebenso wurden mehrere Vergleichsangebote des 1. FC Neukölln durch die Senatsverwaltung bisher stets zurückgewiesen. Auch eine Änderung der Landeshaushaltsordnung wäre denkbar, damit sich solche Fälle nicht wiederholen können.
Untätig zu bleiben, hieße das Vereinsheim zweimal von den Steuerzahlern finanzieren zu lassen, sowohl aus den fließenden Pachteinnahmen an den Bezirk Neukölln als auch über die Bürgen. Das Vereinshaus hat im Übrigen noch einen Wert von ca. 650.000€, das bezirkseigene Grundstück erfährt dadurch eine Wertsteigerung.
Begründung
Die Mitglieder des 1.FC Neukölln, die wie viele andere Sportvereinsmitglieder seit Jahrzehnten für den Berliner Fussball ehrenamtlich wirken, fühlen sich im Nachhinein für ihr Engagement bestraft. Angesichts solcher Vorgänge bleiben die Lobgesänge auf die Ehrenamtlichen, wie sie aktuell im Zusammenhang mit der Olympiabewerbung Berlins zu hören sind, leer und wirkungslos. Wir erwarten eine konstruktive Lösung, die ein positives Signal an die zehntausenden ehrenamtlich Aktiven in Berlin sendet.
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