595 Unterschriften
Petitionsempfänger hat nicht reagiert.
Petition richtet sich an: ver.di Landesbezirk NRW und KAV NW
Die Unterzeichner dieser Petition fordern den ver.di Landesbezirk NRW auf, unverzüglich in Verhandlungen mit dem KAV NW einzutreten um die Regelungen aus der Anlage 3 §4 Abs. 1, Unterabsatz 2 des TV-N NW, an die geänderte Rahmenbedingungen (aktuelle BAG-Rechtsprechung zur Bewertung von Bereitschaftszeiten] anzupassen. Ziel dieser Verhandlung soll es sein, dass Bereitschaftszeiten, Wendezeiten oder ähnliches vollumfänglich als Arbeitszeit im Sinne der gesetzlichen Vorschriften, bzw. des TV-N NW gelten müssen, d.h. das auch Wendezeiten im Sinne der Anlage 3 des TV-N NW zur Berechnung der Jahresarbeitszeit der Arbeitnehmer herangezogen werden müssen. Diese Verhandlungen sollen eine eindeutige Auslegung dieser Regelungen für alle Betriebe im Geltungsbereich des TV-N NW zum Ziel haben und sollen deshalb auch zügig zu einem Abschluss gebracht werden.
Diese Pettion wurde initiiert von den ver.di Vertrauensleuten, den ver.di Betriebsräten und den ver.di Mitgliedern beim Bielefelder Verkehrsbetrieb moBiel.
Begründung
Die Regelungen in der Anlage 3 des TV-N, gerade in der Frage der Wendezeiten sind nicht mehr zeitgemäß und werden vorallem nicht von allen TV-N Betrieben in NRW gleich ausgelegt und angewandt. In der Frage der Bewertung von Bereitschaftszeiten, zu denen aus unserer Sicht auch die Wendezeiten gehören, hat sich in den letzten Jahren die Rechtsprechung deutlich zugunsten der Arbeitnehmer verändert. Dieser Rechtssprechung wird der TV-N nicht mehr gerecht. Wegen der langen Laufzeit des TV-N muss aber dennoch jetzt eine Lösung gefunden werden wie die TV-N Betriebe in NRW diese Frage einheitlich klären und dann zur Anwendung bringen. Klar muss sein, alles was nicht eindeutig eine Pause ist, ist Arbeitszeit und muss als solche bewertet werden, in der Frage wieviel Arbeitszeit muss der Arbeitnehmer zur Verfügung stehen. Eine Abzug von Wendezeiten, oder ähnlichem während eines Dienstes führt nur zu verlängerten Dienstzeiten. Dienstlängen von 9 und mehr Stunden kann nicht im Interesse der Verkehrssicherheit sein.
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Petition gestartet:
21.06.2012
Petition endet:
01.08.2012
Region:
Nordrhein-Westfalen
Kategorie:
Neuigkeiten
-
Die Petition wurde eingereicht
am 29.08.2012Liebe Unterzeichner und Unterzeichnerinnen der Petition,
wir bedanken uns für Eure Unterstützung und die vielen hilfreichen Kommentare. Am 17.9. wird die Petition dem Landesfachbereichsleiter des ver.di Fachbereichs Verkehrs übergeben. Leider haben wir das gesetzte Ziel von 5000 Unterschriften bei weitem nicht erreicht. Zudem kam auch der Großteil der Unterschriften nicht aus dem Ursprungsbetrieb der Petition, sondern 2/3 der Unterschriften kamen aus dem Rest von NRW. Dies gilt es durch die Initiatoren zu bewerten und wird auch von den Empfängern der Petition sicherlich zur Kenntnis genommen.
Die ver.di Betriebsräte und Vertrauensleute bei moBiel -
Änderung am Text der Petition
am 22.06.2012 -
Änderung am Text der Petition
am 22.06.2012
Debatte
In meiner Pause kann ich frei über meine Zeit verfügen und kann mich aufhalten wo ich will. Auch muss ich in dieser Zeit nicht erreichbar sein. Während der Bereitschaft muss ich mich am Arbeitsplatz, oder zumindest in der Nähe sein, und ich muss jederzeit in der Lage sein meine Tätigkeit aufzunehmen. Bereitschaftszeit ist Arbeitszeit
Noch kein CONTRA Argument.