29.08.2012, 21:42
Liebe Unterzeichner und Unterzeichnerinnen der Petition,
wir bedanken uns für Eure Unterstützung und die vielen hilfreichen Kommentare. Am 17.9. wird die Petition dem Landesfachbereichsleiter des ver.di Fachbereichs Verkehrs übergeben. Leider haben wir das gesetzte Ziel von 5000 Unterschriften bei weitem nicht erreicht. Zudem kam auch der Großteil der Unterschriften nicht aus dem Ursprungsbetrieb der Petition, sondern 2/3 der Unterschriften kamen aus dem Rest von NRW. Dies gilt es durch die Initiatoren zu bewerten und wird auch von den Empfängern der Petition sicherlich zur Kenntnis genommen.
Die ver.di Betriebsräte und Vertrauensleute bei moBiel
22.06.2012, 16:00
Rechtschreibfehler
Neuer Petitionstext: Die Unterzeichner dieser Petition fordern den ver.di Landesbezirk NRW auf, unverzüglich in Verhandlungen mit dem KAV NW einzutreten um die Regelungen aus der Anlage 3 §4 Abs. 1, Unterabsatz 2 des TV-N NW, an die geänderte Rahmenbedingungen (aktuelle BAG-Rechtsprechung zur Bewertung von Bereitschaftszeiten] anzupassen. Ziel dieser Verhandlung soll es sein, dass Bereitschaftszeiten, Wendezeiten oder ähnliches vollumfänglich als Arbeitszeit im Sinne der gesetzlichen Vorschriften, bzw. des TV-N NW gelten müssen, d.h. das auch Wendezeiten im Sinne der Anlage 3 des TV-N NW zur Berechnung der Jahresarbeitszeit der Arbeitnehmer herangezogen werden müssen. Diese Verhandlungen sollen eine eindeutige Auslegung dieser Regelungen für alle Betriebe im Geltungsbereich des TV-N NW zum Ziel haben und sollen deshalb auch zügig zu einem Abschluss gebracht werden.
Diese Pettion wurde initiiert von den ver.di Vertrauensleuten, den ver.di Betreibsräten Betriebsräten und den ver.di Mitgliedern beim Bielefelder Verkehrsbetrieb moBiel.
22.06.2012, 15:58
Einfach vergessen diese Beteiligtengruppe aufzunehmen.
Neuer Petitionstext: Die Unterzeichner dieser Petition fordern den ver.di Landesbezirk NRW auf, unverzüglich in Verhandlungen mit dem KAV NW einzutreten um die Regelungen aus der Anlage 3 §4 Abs. 1, Unterabsatz 2 des TV-N NW, an die geänderte Rahmenbedingungen (aktuelle BAG-Rechtsprechung zur Bewertung von Bereitschaftszeiten] anzupassen. Ziel dieser Verhandlung soll es sein, dass Bereitschaftszeiten, Wendezeiten oder ähnliches vollumfänglich als Arbeitszeit im Sinne der gesetzlichen Vorschriften, bzw. des TV-N NW gelten müssen, d.h. das auch Wendezeiten im Sinne der Anlage 3 des TV-N NW zur Berechnung der Jahresarbeitszeit der Arbeitnehmer herangezogen werden müssen. Diese Verhandlungen sollen eine eindeutige Auslegung dieser Regelungen für alle Betriebe im Geltungsbereich des TV-N NW zum Ziel haben und sollen deshalb auch zügig zu einem Abschluss gebracht werden.
Diese Pettion wurde initiiert von den ver.di Vertrauensleuten Vertrauensleuten, den ver.di Betreibsräten und den ver.di Mitgliedern beim Bielefelder Verkehrsbetrieb moBiel.