2.067 Unterschriften
Sammlung beendet
Petition richtet sich an: Bayerischer Landtag
Heilpädagogik hat eine langjährige Expertise und ist überall dort gefragt, wo Menschen aufgrund von sozialen, psychischen, kognitiven oder körperlichen Beeinträchtigungen vor besonderen Entwicklungserschwernissen und/oder Teilhabeeinschränkungen stehen.
Heilpädagog:innen arbeiten z.B. in Beratungs- und Frühförderstellen, in Heilpädagogischen Tagesstätten und Praxen, in stationären Wohnformen der Kinder-, Jugend- und Behindertenhilfe oder in Schulen und vorschulischen Einrichtungen der Integration und Inklusion.
Anspruchsvolle Tätigkeitsfelder brauchen qualifizierte Fachkräfte!
Für die Zukunft der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen mit Förderbedarf, für die Familien in Krisensituationen und für Menschen mit Behinderung oder die von einer Behinderung bedroht sind, braucht es prospektiv dringend mehr und nicht weniger Heilpädagoginnen und Heilpädagogen. Unsere Gesellschaft braucht Zuversicht und Perspektive -gerade in krisenhaften Zeiten. Die Heilpädagogik leistet dafür einen wichtigen Beitrag!
WIR FORDERN:
Die praxisorientierte Weiterbildung an den Fachakademien für Heilpädagogik in Bayern muss gestärkt werden und eine attraktive Alternative zu einem Studium bleiben.
- Dazu braucht es finanzielle Anreize: Schulgeldbefreiung (für die Träger der Fachakademien betriebswirtschaftlich angemessen!), nach Abschluss der Weiterbildung eine Aufwertung der Vergütung im Sinne von Höhergruppierungen (in deutlicher Abgrenzung zur Erstausbildung) sowie Anpassung des Aufstiegs-Bafögs an die aktuellen Lebenshaltungskosten.
- Die langjährige Expertise der Fachakademien für Heilpädagogik und vor allem deren bestehende Strukturen sollten genutzt werden, um mehr qualifizierte Fachkräfte zu generieren und Qualität zu sichern. Dazu ist es wichtig, gemeinsam neue Wege und Ideen für die Weiterbildung von staatlich anerkannten Heilpädagog:innen zu entwickeln. Es muss einfacher sein, Heilpädagog:in zu werden! Dazu sind Anpassungen im Hinblick auf Zugangsbedingungen notwendig.
- Staatlich anerkannte Heilpädagoginnen und Heilpädagogen sollten den Titel „Master Professional“ erhalten. Anrechnungsmodalitäten und Zugangsvoraussetzungen für Studiengänge sollten angepasst werden.
Um die Attraktivität des Berufes staatlich anerkannte Heilpädagogin/ Heilpädagoge auch zukünftig zu erhalten, braucht es qualifikationsadäquate Stellen z.B. durch folgende Änderungen:
- Die Fachempfehlung des Bayerischen Landesjugendamtes zu ambulanten Leistungen der Hilfen zu Erziehung (Punkt 3.3 ff) müssen so umformuliert werden, dass Heilpädagoginnen und Heilpädagogen Familienhilfeleistungen erbringen können, immer dann, wenn die erzieherische Mangellage, die eine Leistung auslöst, aufgrund einer seelischen, geistigen und/oder körperlichen Behinderung beim Kind, Jugendlichen oder bei den erziehungsberechtigten Personen ausgelöst wird.
- Die Bayerische Rahmenleistungvereinbarung für den Leistungstyp Teilstationäre Angebote zur Tagesbetreuung für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder im Sinne des § 53 SGB XII in Kindertageseinrichtungen im Sinne des Art. 2 Abs. 1 BayKiBiG - Leistungstyp T-K-KITA muss im Rahmen der angedachten Novellierung unter der Ziffer 5.1.4 so weiterentwickelt werden, dass Träger von Kindertageseinrichtungen heilpädagogische Stellenprofile in den Kindertagesstätten schaffen und entsprechend abrechnen können.
- Auf der Ebene der kommunalen Spitzenverbände und des Landesjugendamtes in Bayern sollte eine Rahmenvereinbarung für die Erbringung ambulanter heilpädagogischer Leistungen für den Leistungstyp § 35a SGB VIII abgeschlossen werden, um einen fachlichen und wirtschaftlichen Orientierungsrahmen zu schaffen.
- Bei der Entwicklung von Standards zur Einführung von Verfahrenslotsinnen und Verfahrenslotsen müssen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen als Fachkräfte berücksichtigt werden.
- Bei der Entwicklung von Rahmenbedingungen für die Organisation eines schulischen inklusiven Ganztagsangebotes ab 2026 sind fachliche Standards so zu schaffen, dass Heilpädagoginnen und Heilpädagogen als Multiplikator:innen, Berater:innen oder Coaches das Betreuungspersonal unterstützen können.
Begründung
Die Situation der Fachkräfteknappheit im pädagogischen und heilpädagogischen Sektor hat sich in den letzten Jahren dramatisch verschärft. Das betrifft nicht nur die Kindertagesstätten. In allen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliederungshilfe besteht ein hoher Fachkräftebedarf. In Folge des Mangels fehlen qualifizierte Fachleute besonders stark in den Bereichen der Frühförderung, der Förderschulen, den stationären Angeboten und weiteren heilpädagogischen Tätigkeitsfeldern. Leidtragend sind seit Jahren die Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen mit ihren Familien und Angehörigen.
Der bestehende Fachkräftemangel erfordert Konzepte zur Fachkräftegewinnung. Diskutiert wird ein transparentes, durchlässiges, aufeinander aufbauendes System der Qualifizierung von Fachkräften im sozialen Bereich. Die bisherigen politischen Entwicklungen sind hier begrüßenswert. Allerdings sollten über Jahrzehnte aufgebaute Ausbildungsstrukturen und gewonnene Erfahrungswerte (wie sie in den Fachakademien für Heilpädagogik vorliegen) genutzt und gestärkt werden, statt immer mehr parallele Ausbildungswelten zu schaffen.
Heilpädagog:innen in Bayern werden mehrheitlich an den bestehenden acht Fachakademien für Heilpädagogik ausgebildet. Die zwei- bzw. vierjährige (!) Weiterbildung in Voll- oder Teilzeit baut auf der bereits erworbenen Qualifikation einer staatlich anerkannten Erzieher:in/ Heilerziehungs-pfleger:in auf. In Einzelfällen werden auch vergleichbare Abschlüsse von sog. teilaffinen Berufsgruppen anerkannt.
Ein besonderes Qualitätsmerkmal der Weiterbildung ist die enge Verknüpfung von Theorie und Praxis, um die künftigen Heilpädagog:innen bestmöglich auf die herausfordernden Tätigkeitsfelder vorzubereiten. Neben medizinischen und psychologischen Maßnahmen braucht es eben auch pädagogische Antworten!
Die dringend benötigte Expertise der Heilpädagogik ist jedoch in doppeltem Maße vom immer eklatanter werdenden Fachkräfte-Notstand betroffen. Einerseits erzeugt der Druck auf die Einrichtungen im sozialen Dienstleistungsbereich einen Sog, der potentielle Heilpädagog:innen in den (teils unterbesetzten) Einrichtungen festhält oder sogar eine Weiterqualifikation von Vorgesetzten und/oder Trägern aktiv verhindert wird. Eine rückläufige Zahl an Studierenden ist die Folge. Andererseits führt der erhebliche Mangel an Heilpädagog:innen in allen Einrichtungen zu immer späteren Interventionen. Aber: ohne professionelle Diagnostik und entsprechende Interventionen verfestigen und verschärfen sich Krisen, Probleme, Störungen und damit heilpädagogische Bedarfe.
Keine, zu späte oder unsachliche Förderung zieht unweigerlich ressourcen- und kostenintensive Postventionen nach sich. Heilpädagogik kann einerseits durch frühzeitige Förderung Kosten reduzieren. Anderseits kann sie einen wichtigen Beitrag für Chancengleichheit und Teilhabe in der Gesellschaft leisten.
Eine weitere Hürde für potentielle Heilpädagog:innen stellt das Schulgeld an den Fachakademien dar. Die Weiterbildung an den Fachakademien für Heilpädagogik ist eine der letzten Formen, die Schulgeld kosten. Zur Reduzierung der Arbeitszeit kommt für die berufsbegleitenden Studierenden neben Lohneinbußen auch noch monatlich die Zahlung von Schulgeld, digitalem Equipment und natürlich Fahrtkosten. Vollzeit Studierende müssen für den Bildungszeitraum gänzlich auf Lohneinkommen verzichten. Noch nehmen das angehende Heilpädagog:innen auf sich, um letztendlich eine wichtige Aufgabe des Staates professionell und auf hohem Niveau ausführen zu können, nämlich die Sorge und Förderung der Schwächsten unserer Gesellschaft. Schon Gustav Heinemann hat in diesem Zusammenhang gesagt: „Man erkennt den Wert einer Gesellschaft daran, wie sie mit den Schwächsten ihrer Glieder verfährt.“
Sofern Schulgeldfreiheit politisch beschlossen ist, muss die Verwaltung im Vollzug dafür sorgen, dass die Schulen auskömmlich finanziert sind, um den Trägern den Betrieb der Ausbildungsstätten weiterhin zu ermöglichen. Dies ist angesichts des Fachkräftemangels, von umso größerer Bedeutung.
Heilpädagog:innen leisten mit ihrem Fachwissen einen wesentlichen Beitrag zur Deckung behinderungsbedingter Unterstützungsbedarfe und zur Stärkung der Kinder/ Jugendlichen durch Begleitung, Beratung und Entwicklung geeigneter Hilfen. Heilpädagogische Leistungen sind auch deshalb im SGB IX als Fachleistungen verankert!
Die Umsetzung des Auftrags des BTHGs, die SGB VIII Reform (Inklusive Kinder- und Jugendhilfe), der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen ab 2026 und der Anspruch auf Inklusion (UN-BRK) lassen sich nur realisieren, wenn ausreichend und gut ausgebildetes Personal für eine qualitätsvolle Umsetzung sorgen kann.
Die Profession der Heilpädagogik braucht jetzt starke Fürsprecher und Unterstützer!
Die Ausbildung an den Fachakademien für Heilpädagogik in Bayern brauchen eine Zukunft –
damit Alle eine Zukunft haben!
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Neuigkeiten
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Liebe Unterstützende,
die Petition wird zur weiteren Bearbeitung an den Petitionsausschuss des Bundestages überwiesen. Details entnehmen Sie bitte dem angehängten PDF.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr openPetition-Team -
Rückmeldung des Ausschusses
am 09.02.2024Liebe Unterstützende,
das Anliegen wurde an den zuständigen Petitionsausschuss weitergeleitet und hat das Geschäftszeichen SO.0041.19 erhalten. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten und regelmäßig über Neuigkeiten informieren.
Mit besten Grüßen
das Team von openPetition -
Petition eingereicht - Danke für die Unterstützung!
am 02.02.2024
Liebe Unterstützende,
openPetition hat die von Ihnen unterstützte Petition offiziell im Petitionsausschuss von Bayern eingereicht. Jetzt ist die Politik dran: Über Mitteilungen des Petitionsausschusses werden wir Sie auf dem Laufenden halten und Informationen transparent in den Petitionsneuigkeiten veröffentlichen.
Als Bürgerlobby vertreten wir die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern. Petitionen, die auf unserer Plattform starten, sollen einen formalen Beteiligungsprozess anstoßen. Deswegen helfen wir unseren Petitions-Startenden dabei, dass ihre Anliegen eingereicht und behandelt werden.
Mit besten Grüßen
das Team von openPetition
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.