60 Unterschriften
Petitionsempfänger hat nicht reagiert.
Petition richtet sich an: Oberbürgermeisterin Stadt Köln
Wir fordern
1. dass die Verbotsschilder, die den Zutritt zum Wohnpark Bayenthal beschränken, ebenso wie die Drohung mit einer Anzeige, beseitigt werden,
2. endlich die zum Teil seit mehr als drei Jahren bestehenden Leerstände für dringend benötigte und oft besonders familienfreundliche Wohnungen beendet werden, gegebenenfalls auch durch Zeitmietverträge für Studierende,
3. auf dem vorhandenen, bestens geeigneten Gelände wieder eine Kita betrieben wird, entweder nach Sanierung des vorhandenen Gebäudes oder nach einem Neubau,
4. Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge in ausreichender Zahl geschaffen werden,
5. und weitere Klimaschutzmaßnahmen im Wohnpark erfolgen, insbesondere für Mieterstrom und/oder Stecker-Solargeräte.
Mehr unter https://www.dropbox.com/s/99ojlnvzu7lve4g/OB%20K%C3%B6ln%20zu%20Vonovia.pdf?dl=0
Begründung
Vonovia ist ein großer Player auf dem Wohnungsmarkt und muss seine gesellschaftliche Verantwortung wahrnehmen. Dazu gehört ein angemessener Umgang mit den Wohnungen und den Wohnpark Bayenthal, der der Öffentlichkeit weiter zugänglich sein muss, ein Beitrag zur Wohnraumversorgung in Köln statt Leerstände von mehr als 30 Wohnungen, zum Teil seit mehr als 3 Jahren, und Beiträge zum Klimaschutz.
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Petitionsempfänger antwortet nicht
am 06.11.2023Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 24 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Petitionsempfänger nicht reagiert hat.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team -
Petition wurde eingereicht!
am 05.11.2021Heute wurde die Petition offiziell eingereicht.
Debatte
1. Diese Forderungen kosten Geld.Wären die Fordernden mit einer Mieterhöhung einverstanden,um das Geforderte zu finanzieren?Oder solls wieder mal geschenkt sein? 2.Ist das Gelände Privatgrund oder öffentlicher Grund?Wenn Privatgrund ist das Durchgangsverbot für Fremde in Ordnung.Eigentlich sollten die Bewohner dafür dankbar sein.Damit wird Vandalismus,Graphiti und Ruhestörung vorgebeugt. 3.Zeitmietverträge sind nur unter bestimmten Bedingungen zulässig.Studium gehört nicht dazu.