67.767 Unterschriften
Dialog abgeschlossen
Petition richtet sich an: Bundesgesundheitsminister; Petitionsausschuss / Ausschuss für Gesundheit
Rund 25 Millionen Mal führten Physiotherapeuten, Massuere und medizinische Bademeister im Jahr 2015 die Manuelle Lymphdrainage (MLD) durch. Für diese Behandlung brauchen die Therapeuten eine spezielle, teure Zusatzausbildung. Dennoch bezahlen die Krankenkassen ihnen für die Behandlung mit MLD weniger als für gewöhnliche Krankengymnastik und Massage.
Jetzt hat der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen eine neue Regelung in der Heilmittelrichtlinie angestoßen: Therapeuten sollen Kompressionsbandagen erst im Anschluss an die MLD anlegen (siehe Beschluss des G-BA https://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/12/#tab/beschluesse/details/2590/listContext/beschluesse),,) ohne dafür ein zusätzliches Honorar zu erhalten. Diese Änderung soll zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Das wird die Lymphdrainage endgültig zu einem Verlustgeschäft machen. Die Folge: Therapeuten werden sie nicht mehr in dem Maße anbieten können, in dem Patienten sie benötigen – oder sie sogar ganz aus dem Leistungsangebot der Praxis streichen.
Was wir fordern:
Wir fordern Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe auf, in seiner Rolle als Rechtsaufsicht der Gesetzlichen Krankenversicherung zu reagieren: Verhindern Sie die Änderung des § 18 Abs. 2 Nummer 7 Heilmittelrichtlinie, die Lymphdrainage und Kompressionsbandagierung künstlich trennen und Therapiepraxen wirtschaftlich belasten wird.
Wir fordern außerdem, gegen die ungerechte Bezahlung von Heilmittelerbringern mit Zusatzqualifikationen vorzugehen. Die Krankenkassen müssen Leistungen, die eine spezielle Fachausbildung erfordern (wie die Weiterbildung in der Manuellen Lymphdrainage), zusätzlich vergüten, indem sie den Therapeuten einen höheren Stundenpreis zahlen als für herkömmliche Krankengymnastik und Massage.
Begründung
Die Manuelle Lymphdrainage (MLD) ist eine wichtige Methode der Physikalischen Therapie. Masseure und medizinische Bademeister und Physiotherapeuten setzen MLD zur Therapie von Ödemen ein. In vielen Fällen ist die Kombination mit einer Kompressionsbandagierung zwingend notwendig und wird deswegen auch in den einschlägigen medizinischen Leitlinien gefordert. Lymphödeme betreffen verschiedenen Studien zufolge in Deutschland zwischen 1,8 und drei Prozent der Bevölkerung.
Doch nicht jeder Therapeut kann und darf MLD ausüben. Zunächst müssen Masseure und med. Bademeister und Physiotherapeuten eine teure Zusatzausbildung durchlaufen. Dabei geraten sie schon heute in einen Zwiespalt: Viele ihrer Patienten benötigen im Krankheitsfall MLD. Die Therapeuten können die Kosten für die Zusatzausbildung jedoch nicht wieder ausgleichen, sondern verlieren Geld, weil die gesetzlichen Krankenversicherungen für MLD etwa 14 Euro pro Stunde weniger bezahlen als für herkömmliche Krankengymnastik.
Geht es nach dem GKV-Spitzenverband, wird sich dieser Zustand in Zukunft noch verschlechtern. Er hat über den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), das zentrale Organ der Selbstverwaltung des Gesundheitswesens, eine Änderung der Heilmittelrichtlinie durchgesetzt: Physiotherapeuten sollen ab 2017 die Kompressionsbandagierung nach der eigentlichen MLD-Behandlung durchführen – ohne dafür jedoch ein zusätzliches Honorar zu erhalten.
So wird sich der Umsatzausfall der Therapeuten pro Stunde Lymphdrainage auf 25 Euro erhöhen. Das macht die MLD noch mehr zu einem Verlustgeschäft – unter dem am Ende auch Patienten leiden. Denn immer weniger Physiotherapie- und Massage-Praxen werden es sich leisten können, Lymphdrainage anzubieten. Für Patienten bedeutet das längere Anfahrtswege und Wartezeiten. Wenn die Versorgung mit MLD sich verschlechtert oder sogar zusammenbricht, betrifft das uns alle: Jeder kann aufgrund einer Krankheit eine Lymphdrainage benötigen – und erhält sie dann vielleicht nicht mehr.
Somit fordern wir Bundesgesundheitsminister Gröhe auf, als Rechtsaufsicht des G-BA aktiv zu werden. Verhindern Sie, dass die Krankenkassen die Versorgung der Bevölkerung mit Lymphdrainage gefährden. MLD und Kompressionsbandagierung müssen eine therapeutische Einheit bleiben, so wie es die Heilmittelrichtlinie bis jetzt vorgesehen hat.
Weiterhin fordern wir, im Interesse aller Patienten und Therapeuten, gegen die zu niedrige Vergütung von Leistungen mit Zusatzqualifikation vorzugehen. Leistungen, die eine zusätzliche Ausbildung erfordern, müssen von den Krankenkassen besser bezahlt werden als herkömmliche Krankengymnastik und Massage.
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Petition gestartet:
25.08.2016
Petition endet:
23.12.2016
Region:
Deutschland
Kategorie:
Gesundheit
Neuigkeiten
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Dialog mit Petitionsempfänger beendet
am 12.06.2019Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Dialog mit dem Petitionsempfänger beendet ist.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team -
Die Unterschriften haben sich auf den Weg gemacht
am 26.01.2017Hallo liebe Unterzeichner und Interessenten an dieser Petition,
die Unterschriften haben sich am 19.01.2017 auf den Weg nach Berlin gemacht. Details finden Sie in diesem Bericht: www.up-aktuell.de/artikel-up-aktuell-de/2017/01/lymph-kampagne-alle-unterschriften-sind-in-berlin-angekommen-35941.html
Wir halten Sie auch weiterhin auf dem Laufenden! -
Petent ist im Dialog mit dem Petitionsempfänger
am 26.01.2017Hallo liebe Unterzeichner,
die Unterschriften haben sich am 19.01.2017 auf den Weg nach Berlin gemacht. Details finden Sie in diesem Bericht: www.up-aktuell.de/artikel-up-aktuell-de/2017/01/lymph-kampagne-alle-unterschriften-sind-in-berlin-angekommen-35941.html
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Debatte
Die Petition sollte unterstützt werden. Die sogenannte "Klarstellung" des G-BA würde für die Therapeuten zusätzliche, unbezahlte Leistungen für eine ohnehin schon schlecht bezahlte, aber notwendige Therapie bedeuten. Dies wird zu Recht abgelehnt.
Die Petition basiert auf falschen Informationen. Kompressionsbandagierung war und ist im Anschluß an die Lymphdrainage durchzuführen und wird - wenn auch (zu) gering - vergütet. Die Höhe der Vergütung ist Verhandlungssache zwischen den Vertragspartnern - hier Krankenkassen und PhysiotherapeutInnen. Diesen Streit auf dem Rücken der PatientInnen auszutragen, wie hier angedroht, ist mindestens unethisch.