Region: Bayern
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Bildung

Verschieben der Frist für den Verbesserungsversuch in der EJS

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bayerisches Staatsministerium der Justiz

124 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

124 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 18.12.2020
  4. Dialog
  5. Beendet

Petition richtet sich an: Bayerisches Staatsministerium der Justiz

Gem. § 15 Abs. 1 S. 2 JAPO ist es einem Prüfling, der die Erste Juristische Staatsprüfung bereits einmal bestanden hat, nur möglich, einen Verbesserungsversuch im nächsten oder im übernächsten Termin anzustreben. Aufgrund dieser strikten Frist von zwei Semestern und der Einschränkungen, die aufgrund der Corona-Verordnungen der Bayerischen Landesregierung ergingen, möchte ich das LJPA bitten, das Sommersemester 2020 für die Studieren- den der Rechtswissenschaften in Bayern nicht anzurechnen. Ich bitte das LJPA dringlichst, die Aussetzung bzw. die Nicht-Anrechnung des Sommersemesters zumindest für die Verbesserungsprüflinge auch in Erwägung zu ziehen. Natürlich soll es den Studierenden dabei freistehen, ob sie dennoch am Prüfungstermin 2020/II teilnehmen möchten. Allerdings wäre ein Entgegenkommen dahingehend, dass den Prüflingen ein Wahlrecht eingeräumt wird, sehr wünschenswert.

Begründung

Sehr geehrte Damen und Herren des Landesjustizprüfungsamts, sehr geehrte Frau Dr. Schobel,

in Anbetracht der aktuellen Corona-Situation trete ich an Sie mit einer Bitte heran. Gem. § 15 Abs. 1 S. 2 JAPO ist es einem Prüfling, der die Erste Juristische Staatsprüfung bereits ein- mal bestanden hat, nur möglich, einen Verbesserungsversuch im nächsten oder im übernächsten Termin anzustreben. Aufgrund dieser strikten Frist von zwei Semestern und der Einschränkungen, die aufgrund der Corona-Verordnungen der Bayerischen Landesregierung ergingen, möchte ich Sie bitten, das Sommersemester 2020 für die Studierenden der Rechtswissenschaften in Bayern nicht anzurechnen.

Eine Maßnahme, dass das Sommersemester 2020 nicht auf den Freiversuch nach § 37 JAPO angerechnet wird, ist bereits in Vorbereitung und soll laut Mitteilung des LJPA vom 23. April 2020 noch vor dem Termin 2020/II in Kraft treten. Meines Erachtens ist die Situation der Prüflinge, die einen Verbesserungsversuch anstreben, vergleichbar mit der eines Freiversuchsprüfling, wenn nicht sogar verschärft. Aufgrund der Frist von zwei Semestern haben die Verbesserungsprüflinge keinerlei Ausweichmöglichkeiten auf spätere Semester, während es den Freiversuchsprüflingen stets freisteht, ihren Freiversuch wahrzunehmen oder weiterhin zwei Versuche zu haben.Zwar handelt es sich bei der Frist für den Verbesserungsversuch nicht um eine semestergebundene bzw. regelstudienzeitgebundene Frist, sondern um eine termingebundene Frist, jedoch kann dies keinesfalls ausschlaggebend für die Ungleichbehandlung zu Freiversuchsprüflingen sein. Auch hier handelt es sich indirekt um eine semestergebundene Frist, da pro Semester eben nur ein EJS-Termin angeboten wird, und die Verbesserung im nächsten oder übernächsten Termin erfolgen muss.

Wie allgemein bekannt ist, ist die Note unserer Ersten Juristischen Staatsprüfung ausschlaggebend für den weiteren Berufs- und Karriereweg eines/-r jeden angehenden Volljuristen/-in. Daher ist auch der Verbesserungsversuch für viele Prüflinge unerlässlich. Meines Erachtens darf es nicht nachteilig für denjenigen sein, der die EJS bereits bestanden hat, aber mehr Ehrgeiz erweist und den Verbesserungsversuch anstrebt, um seine Chancen in der Berufswelt und im Referendariat zu erweitern.

Durch die einschränkenden Maßnahmen ist es den Studierenden nicht in vollem Umfang möglich gewesen, Repetitorien, insbesondere die Universitätsrepetitorien, wahrzunehmen. Weiterhin war die Ausleihe von Fachliteratur und das Lernen in der Bibliothek aufgrund deren Schließung für mehr als sechs Wochen nicht möglich. Außerdem ist auch nicht garantiert, dass die Repetitorien ab Mai uneingeschränkt fortgeführt und die Bibliotheken uneingeschränkt genutzt werden können. Damit kommt die Examensvorbereitung in diesem Semester keineswegs einer gleichwertigen Examensvorbereitung in den sonstigen Semestern nahe.

Ich bitte Sie daher dringlichst, die Aussetzung bzw. die Nicht-Anrechnung des Sommersemesters zumindest für die Verbesserungsprüflinge auch in Erwägung zu ziehen. Natürlich soll es den Studierenden dabei freistehen, ob sie dennoch am Prüfungstermin 2020/II teilnehmen möchten. Allerdings wäre ein Entgegenkommen dahingehend, dass den Prüflingen ein Wahlrecht eingeräumt wird, sehr wünschenswert.

Mit besten Grüßen

Carolin Wagner

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 23.04.2020
Petition endet: 22.06.2020
Region: Bayern
Kategorie: Bildung

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,

    der Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration hat die Petition beraten. Der Ausschuss hatte eine Stellungnahme des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz eingeholt. Diese liegt anbei.

    Der Ausschuss sieht die Erklärung des Staatsministeriums für richtig und entspricht damit nicht der Petition.

    Beste Grüße
    das openPetition Team


  • openPetition hat die von Ihnen unterstützte Petition offiziell im Petitionsausschuss von Bayern eingereicht. Jetzt ist die Politik dran: Über Mitteilungen des Petitionsausschusses werden wir Sie auf dem Laufenden halten und transparent in den Petitionsneuigkeiten veröffentlichen.

    Als Bürgerlobby vertreten wir die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern. Petitionen, die auf unserer Plattform starten, sollen einen formalen Beteiligungsprozess anstoßen. Deswegen helfen wir unseren Petenten, dass ihre Anliegen eingereicht und behandelt werden.


    Mit besten Grüßen,
    das Team von openPetition

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