938 Unterschriften
Der Petition wurde teilweise entsprochen
Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Mit dem Baukindergeld fördert das Bundesministerium des Inneren für Bau und Heimat den erstmaligen Erwerb oder Bau von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern.
Die Gewährung des Baukindergeldes ist an bestimmte Antragsfristen gebunden. Die wesentlichen Bedinungen folgen hier: Neubauten sind förderfähig, wenn die Baugenehmigung zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.12.2020 erteilt worden ist. Nur anzeigepflichtige Vorhaben sind förderfähig, wenn die zuständige Gemeinde durch die Bauanzeige Kenntnis erlangt hat und mit der Ausführung des Vorhabens frühestens zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.12.2020 begonnen werden durfte. Beim Erwerb von Neu- oder Bestandsbauten muss der notarielle Kaufvertrag zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.12.2020 unterzeichnet worden sein. Die Antragstellung ist nach Einzug in die Immobilie möglich. Der Antrag muss spätestens 6 Monate (vor Merkblattänderung am 17.05.2019 3 Monate) nach dem Einzug in das selbst genutzte Wohneigentum durch den (Mit-)Eigentümer gestellt werden. Es gilt das in der amtlichen Meldebestätigung angegebene Einzugsdatum. Beim Erwerb von einer bereits selbstgenutzten Wohneinheit (zum Beispiel Kauf der gemieteten Wohnung) muss der Antrag spätestens 6 Monate nach Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags gestellt werden.
Begründung
Der Erwerb von Bauland hängt ab von der Erschließung von neuem Bauland in Städten und Gemeinden. Die Erschließung von neuem Bauland ist oftmals sehr komplex und zeitaufwändig. In vielen Fällen wird neues Bauland erst nach Ablauf der Frist bis 31.12.2020 verfügbar. Somit kommen viele Faminlien unverschuldet nicht in den Genuss des Baukindergeldes.
Die Covid-19 Pandemie hat zu weiteren Verzögerungen geführt. Besichtigungen bei Bestandsobjekten konnten nicht durchgeführt werden.
Das Gesamtbudget Baukindergeld beträgt 10 MRD €. Stand Juli 2020 sind davon seit 1.1.2018 5.05MRD € beantragt. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass die noch verfügbaren 5MRD € in verbleibenden Zeit ausgeschöpft werden können. Somit wird das Ziel des Gesetzes, nämlich Familien mit Kindern die Schaffung von Immobilienbesitz zu ermöglichen, teilweise verfehlt. Da Deutschland im europäischen Vergleich mit 42.1% eine sehr niedrige Wohneigentumsquote aufweist, ist dies besonders bedauerlich.
Wir fordern daher die Verlängerung der Antragsfrist um mindestens 2 Jahre auf den 31.12.2022.
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Petition gestartet:
25.07.2020
Petition endet:
24.10.2020
Region:
Deutschland
Kategorie:
Bauen
Neuigkeiten
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Nachricht zu einer abgeschlossenen Petition
am 29.06.2021Liebe Unterstützende,
der Deutsche Bundestag hat die Petition geprüft. Dem Anliegen wird teilweise entsprochen. Die Stellungnahme des Petitionsausschusses finden Sie im Anhang.
Beste Grüße
das openPetition Team -
Petition eingereicht - Danke für die Unterstützung!
am 25.01.2021
openPetition hat die von Ihnen unterstützte Petition offiziell im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht. Jetzt ist die Politik dran: Über Mitteilungen des Petitionsausschusses werden wir Sie auf dem Laufenden halten und transparent in den Petitionsneuigkeiten veröffentlichen.
Als Bürgerlobby vertreten wir die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern. Petitionen, die auf unserer Plattform starten, sollen einen formalen Beteiligungsprozess anstoßen. Deswegen helfen wir unseren Petenten, dass ihre Anliegen eingereicht und behandelt werden.
Mit besten Grüßen,
das Team von openPetition -
Dies ist ein Hinweis der openPetition-Redaktion:
Die Petition stand im Konflikt mit Punkt der Nutzungsbedingungen und wurde deshalb pausiert. Inzwischen wurde die Petition überarbeitet, erneut durch die Redaktion von openPetition geprüft und freigeschaltet.
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.