14 Unterschriften
Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.
Petition richtet sich an: Bürgermeister Peter Jansen
Der verkehrsberuhigte Bereich an der Sparkasse Erkelenz - Tenholterstrasse - Dr. - Eberle Platz - Kölnerstrasse - Hermann-Josef-Gormannstrasse sowie Teile der Süd- und Ostpromenade mit Verbindung über das Kölnertor entwickeln sich zunehmend zu einer Stadtautobahn. Hier gilt jedoch das Tempolimit von 6 km/h bei einem zulässigen Mittelwert, welcher von Gerichten errechnet wurde.
Unzählige Eltern und Kinder nutzen diesen Weg täglich zur Schule oder zum Kindergarten, viele ältere Menschen sind auf dieser Straße ebenso unterwegs.
Die Beobachtung der letzten Monate hat gezeigt, dass kaum ein Autofahrer die Schrittgeschwindigkeit einhält und die Mehrheit deutlich zu schnell unterwegs ist. Geschwindigkeiten jenseits der 30 km/h sind schon lange keine Ausnahme mehr.
Auf Fußgänger wird nur wenig bis gar keine Rücksicht genommen.
Aber nicht nur das Tempolimit wird nicht eingehalten, auch andere Verstöße sind an der Tagesordnung...
Wikipedia schreibt dazu:
Der verkehrsberuhigte Bereich wird durch das Verkehrszeichen 325.1 angekündigt und durch das Verkehrszeichen 325.2 aufgehoben.
Innerhalb dieses Bereiches gilt:
Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten.
Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten.
Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen.
Nach einem Gerichtsurteil ist das Überholen im verkehrsberuhigten Bereich per se ausgeschlossen. In einem verkehrsberuhigten Bereich muss man jedoch nach einem Urteil des Landgerichtes Dortmund nicht damit rechnen, überholt zu werden.
Das Parken ist in einem verkehrsberuhigten Bereich nach einem Beschluss des Oberlandesgerichtes Köln vom 30. Mai 1997 (Az.: Ss 136/97(Z))) entgegen § 12 Abs. 4 StVO auch in Fahrtrichtung links erlaubt, auch wenn der verkehrsberuhigte Bereich weder eine Einbahnstraße ist noch dort auf der rechten Seite Schienen verlegt sind.
Beim Ausfahren aus einem verkehrsberuhigten Bereich ist gemäß § 10 StVO eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen. Wie beim Ausfahren aus einem Grundstück ist man gegenüber allen anderen Verkehrsteilnehmern wartepflichtig. Rechts-vor-Links gilt nicht. Dies ist sogar der Fall, wenn zwischen dem Verkehrszeichen „Ende des verkehrsberuhigten Bereichs“ und der Hauptstraße noch bis zu 30 Meter zurückzulegen sind. (Ende des Zitats)
Wir fordern von der Stadt Erkelenz eine Umgestaltung der Straße mittels neuer auffälliger Markierungen auf der Straße aus Richtung Tenholterstrasse und auch Hermann-Josef-Gormannstrasse (Beispiel: https://goo.gl/GS8nje)) sowie Bodenhindernisse von allen Seiten, aus denen der Autofahrer in den verkehrsberuhigten Bereich einfahren kann. Zusätzliche Schilder (Beispiel: https://goo.gl/dBHihq)) sollten dem Autofahrer helfen diesen Bereich besser zu erkennen und besser zu verstehen.
Begründung
Hier geht es um das Wohl unserer Kinder, welche an jedem Schultag gefährdet diese Strasse passieren müssen, wenn sie mit dem Bus/der Bahn ankommen und am Bahnhof Erkelenz aussteigen. Ältere Menschen können diesen Gefahrenpunkt auch aufgrund der hohen Geschwindigkeiten nur schwer einschätzen. Dass es hier noch zu keinem schweren Unfall gekommen ist, grenzt an ein Wunder. Lassen wir es nicht soweit kommen: Mehr Erkennbarkeit jetzt! Das Zentrum von Erkelenz sicherer machen!
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Petition wurde nicht eingereicht
am 22.12.2018Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.