410 Unterschriften
Sammlung beendet
Petition richtet sich an: Oberbürgermeister Burkhard Jung
Die Leipziger Stadttauben brauchen betreute Taubenhäuser
Stadttauben sind in urbanen Bereichen, dort wo sich viele Menschen aufhalten, allgegenwärtig. Zwischen den tierschutzrechtlichen Aspekten und den städtischen Interessen gilt es deshalb ein Gleichgewicht herzustellen. Betreute Taubenhäuser spielen im öffentlichen Interesse bei einer zunehmend "sensibilisierten Gesellschaft" eine zentrale Rolle.
Wir fordern deshalb: Es braucht betreute Taubenhäuser in unserer Stadt !
Stadttauben sind "entflogene Haus-oder Rassetauben und ausgebliebene Brieftauben sowie deren Nachkommen."
(Quelle: Tierärztliche Hochschule Hannover 1995/1996, S. 20)
Sie sind also keine Wildtiere. Sie treten meist in Schwärmen auf und vermehren sich schnell. Als Haustiere fallen sie nicht unter das Jagdgesetz.
Biologen gehen davon aus, dass die frei lebenden Stadttauben nicht mehr in vollem Umfang den Anforderungen der freien Wildbahn entsprechen, was für eine artgerechte Fütterung in betreuten Taubenhäusern mit Gelege-Austausch spricht. Durch den Gelege Austausch lässt sich die Population deutlich dezimieren, denn in der Zeit, in der eine Taube ihre Eier ausbrütet, lässt sie keinen männlichen Artgenossen an sich heran. Damit verhindert man ein Befruchten der Taube, die dann keine Eier legt. Damit schaltet man Generationen an Nachwuchs aus.
Tauben sind reine Körnerfresser. Die von Menschen weggeworfenen Lebensmittel nehmen sie nur notgedrungen auf, weil es für sie in der Stadt so gut wie keine Körner zu finden gibt. Dies führt bei den Tauben zu Krankheiten und dem sogenannten Hungerkot, der in vielen Städten zu sehen ist und ein ästhetisches Problem darstellt.
Stadttauben in Taubenhäusern verbringen ca. 80% ihrer Lebenszeit im Taubenhaus und setzen dort den Kot ab, der von dort problemlos entsorgt werden kann.
Die Population kann im Taubenhaus tierschutzkonform durch o.g. Eieraustausch reguliert werden. Die artgerechte Fütterung in den Taubenhäusern ergibt eine insgesamt gesündere Taubenpopulation und erspart den Tauben die Futtersuche in den Einkaufsmeilen und Bahnhöfen.
Betreute Taubenhäuser sind ein Gewinn für Mensch und Tier. Sie bieten die Möglichkeit, die Population nachhaltig und tierschutzkonform zu verringern. Betroffene Bürger können sich zwecks Rat an die Helfer des jeweiligen Stadttaubenprojekts wenden. Alle Städte in denen es Probleme mit Tauben gibt, sollten sich im Rahmen eines tierschutzgerechten und nachhaltigen Gesamtskonzepts zur Populationskontrolle von Stadttauben für betreute Taubenhäuser entscheiden. So auch die Stadt Leipzig, andere Städte haben dies bereits erfolgreich gelöst.
( Derzeit wird juristisch geprüft, ob städtische Fütterungsverbote, also ein sog. vorsätzliches Herbeiführen des Aushungerns einer Art, überhaupt mit dem TierSchG vereinbar ist. )
Die Fraktion Bündnis90/ Die Grünen sind die zweitstärkste Fraktion im Stadtrat, trotzdem hat Leipzig es mit seinem Mißmanagement in Tierschutzfragen nach dem Bericht des NABU Leipzig zu dem traurigen Ergebnis gebracht, dort als die Stadt der Toten Tiere benannt zu werden : . https://www.nabu-leipzig.de/stellungnahmen/tiermord-in-der-stadt/
[ Textpassagen übernommen aus allgemeiner Petition Stadttauben brauchen betreute Taubenhäuser]
Begründung
Wir sind eine Initiative zum Schutz der Stadttauben vor dem mutwillig herbeigeführten Hungertod durch Fütterungsverbte und fordern ein geregeltes, artgerechtes Dezimieren der Population in Leipzig.
Unserer Meinung nach besteht Tierschutz und Verantwortung für alle frei lebenden Tiere darin, sie nicht mit allen Mitteln zu bejagen, sondern sie auf natürlichem Wege weniger werden zu lassen. Die Stadt Augsbug hat ein herausragendes Stadttaubenkonzept entwickelt, wir fordern die Stadt Leipzig auf ebenfalls Taubenhäuser zu errichten.
https://www.augsburg.de/umwelt-soziales/umwelt/umweltstadt-augsburg/stadttaubenkonzept
https://www.nationalgeographic.de/tiere/2022/02/gutachten-fuettern-von-stadttauben-darf-nicht-verboten-werden
Es ist inzwischen bekannt, dass die meisten Krankheitserreger bei Tauben wirtsspezifisch sind und keine Gefährdung für den Menschen darstellen. Um die Bausubstanz zu schützen und die Zahl der Tiere einzudämmen, haben viele deutsche Kommunen trotzdem Fütterungsverbote für Stadttauben erlassen. Wer sich dem Verbot widersetzt und dabei erwischt wird, muss ein Bußgeld zahlen! Tierschützer werden kriminalisiert.
Da die ursprünglichen Eigentümer der Vögel nicht mehr ermittelt werden könnten, sei die Erfüllung der Halterpflichten Aufgabe der Kommunen. Diese müssten sich um Fütterung, Pflege und tierärztliche Versorgung der Tauben kümmern – täten aber genau das Gegenteil.
„Soweit in deutschen Kommunen noch Taubenfütterungsverbote existieren, sind diese als Landesrecht rechtswidrig, da sie gegen das höherrangige Bundestierschutzgesetz und das Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz verstoßen“, sagt Dr. Christian Arleth, juristischer Referent der Landestierschutzbeauftragten. „Deutsche Kommunen stehen sowohl tierschutzrechtlich als auch nach dem Fundrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der Pflicht.“
Aus dem Parteiprogramm der Grünen entnommen folgende Ziele "Tiere sind fühlende Wesen, die wie wir Freude und Zufriedenheit, aber auch Angst und Leid empfinden können. Wir Menschen haben die Pflicht, mit ihnen verantwortlich umzugehen und sie gut zu behandeln. Häufig werden Tiere jedoch so gehalten, dass es ihnen schlecht geht. Damit Tiere, die wir halten, ein besseres Leben haben, werden wir zu ihrem Schutz die gesetzlichen Regeln zur Tierhaltung deutlich verstärken."
"Trotzdem werden unsere Stadttauben, die als Wirbeltiere im Sinne des TierSchG gelten, könnten ein Töten durch Aushungern auf welches diese Vergrämungsmaßnahmen abzielt sogar gem. §17 als strafbare Handlung der Verantwortlichen mit Geld oder Gefängnisstrafe bestraft werden
Das Tierschutzgesetz gilt als Bundesgesetz in ganz Deutschland und es gilt für alle Tiere, also auch für sog. Stadttauben (Columba livia forma domestica). Dieser Schutz ist durch die Staatszielbestimmungen des Grundgesetzes (Art. 20a) sowie diverser Landesverfassungen (z.B. der Berliner Verfassung, Art. 31 Abs. 2) sogar in Verfassungsrang erhoben worden, sodass auch die Rechtsgüter Leben und Unversehrtheit von Stadttauben geeignet sind, Grundrechte wie die von Wohnungsunternehmen (Eigentum) oder Vergrämern (Berufsfreiheit) in einer Abwägung einzuschränken." sagt der Landestierschutzbeauftragte von Berlin.
Das Grundgesetz ist keine Ländersache, es gilt im Bereich der Bundesrepublik Deutschland überall gleichermaßen.
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Petition gestartet:
10.11.2023
Petition endet:
09.02.2024
Region:
Leipzig
Kategorie:
Tierschutz
Debatte
Die Menge des Futters in der Stadt hat insofern Einfluss auf das Brutverhalten, da Tauben sich umso mehr fortpflanzen, je weniger Futter ihnen zur Verfügung steht. In ihrem Erhaltungstrieb ziehen die Tauben geschwächte Küken groß. Es handelt sich dabei um Stressbrüten zum Arterhalt und Ausgleich der bestehenden Population. - In Taubenhäusern werden die Vögel regelmäßig gefüttert.
Noch kein CONTRA Argument.