Piirkond : Saksamaa

Verbraucherschutz - Verbot von Weichmachern in Gegenständen und Konsumgütern

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Deutschen Bundestag

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  1. Algatatud 2012
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See on veebipõhine petitsioon des Deutschen Bundestags.

Petitsioon on adresseeritud: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, Weichmacher in Gegenständen und Konsumgütern des täglichen Bedarfs zu verbieten, um die Gesundheit von Babys, Kindern und Erwachsenen ausreichend zu schützen.

Selgitus

Dänemark wird ab Herbst ein Verbot für Weichmacher in allen verbrauchernahen Produkten umsetzen, die in direkten Kontakt mit der Haut oder Schleimhäuten kommen – und dies im AlleingangDamit übernimmt Dänemark wieder einmal eine Vorreiterrolle innerhalb der EU. Alltagsprodukte wie etwa Duschvorhänge, Wachstücher und Vinylböden dürfen dann nicht mehr verkauft werden, wenn diese anteilig mehr als 0,1 Prozent des Gewichts an Weichmachern (Phthalaten) enthalten.Die EU-Kommission wird erst im Frühjahr 2013 darüber entscheiden, ob Stoffe wie DEHP, DBP und BBP DIBP in allen EU-Mitgliedsstaaten verboten werden sollten.Bereits seit 2006 sind die als Phthalate DEHP, DBP und BBP in allen Spielzeugen und Babyartikeln verboten. Bestimmte Weichmacher auf Basis von Phthalaten können Unfruchtbarkeit bei Männern verursachen, da sie in ihrer Wirkung bestimmten Hormonen ähnlich sind. Sie beeinflussen die Testosteron-gesteuerten Entwicklungsstufen.Eine aktuelle Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes zeigt die Dringlichkeit eines umgehenden Verbotes von Weichmachern: Die Hälfte aller jungen Männer zwischen 18 und 23 Jahren in Deutschland ist nur noch eingeschränkt zeugungsfähig! Außerdem stehen Weichmacher im Verdacht, Diabetes, Asthma und Atemwegserkrankungen zu fördern.

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Petitsioon algas: 03.10.2012
Petitsioon lõpeb: 14.11.2012
Piirkond : Saksamaa
teema:

uudised

  • Pet 2-17-18-272-045001

    Umwelt und Gesundheit
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 04.12.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Die Petition dem Europäischen Parlament zuzuleiten. Begründung

    Die Petition möchte zum Schutz der menschlichen Gesundheit in der Bundesrepublik
    Deutschland ein sofortiges Verbot von Weichmachern in Gegenständen des
    täglichen Bedarfs erreichen.
    Die Eingabe wird dahingehend begründet, dass die in Gegenständen und
    Konsumgütern enthaltenen Phthalate BBP, DEHP, DBP und DIBP dazu beitragen
    würden, insbesondere Atemwegs- und Stoffwechselerkrankungen hervorzurufen.
    Weiterhin zeige eine aktuelle Studie des Umweltbundesamtes, dass Phthalate auch
    Unfruchtbarkeit bei Männern verursachen könne, da sie in ihrer Wirkung bestimmten
    Hormonen ähnlich seien. Vor diesem Hintergrund habe Dänemark sich für ein Verbot
    von Weichmachern in allen Produkten des täglichen Bedarfs ausgesprochen, die in
    direkten Kontakt mit der Haut oder den Schleimhäuten kommen könnten (wie
    beispielsweise Duschvorhängen, Wachstücher oder Vinylböden).
    Die Petition spricht sich analog zu den in Dänemark bestehenden Regelungen für ein
    sofortiges Verbot derartiger Stoffe in Gegenständen und Konsumgütern des
    täglichen Bedarfs auch in Deutschland aus.
    Wegen weiterer Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die mit der Eingabe
    eingereichten Unterlagen verwiesen.
    Bei der Eingabe handelt es sich um eine öffentliche Petition, die zum
    Abschlusstermin für die Mitzeichnung 1.068 Unterstützer fand sowie
    19 Diskussionsbeiträge auf der Internet-Seite des Petitionsausschusses des
    Deutschen Bundestages bewirkt hat. Dem Petitionsausschuss liegen zu dieser

    Eingabe zwei weitere Mehrfachpetitionen vor, die aufgrund ihres inhaltlichen
    Zusammenhangs in die parlamentarische Beratung einbezogen werden.
    Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
    zu dem in der Eingabe vorgebrachten Anliegen darzulegen. Das Ergebnis der
    parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Berücksichtigung der seitens der
    Bundesregierung genannten Aspekte nunmehr wie folgt zusammenfassen:
    Der Petitionsausschuss stellt fest, dass die Verwendung von Phthalaten im
    europäischen Chemikalienrecht für Spielzeug- und Babyartikel geregelt ist. So dürfen
    nach der europäischen Chemikalienverordnung REACH die Phthalate DEHP, DBP
    und BBP nicht als Stoffe oder in Gemischen in Konzentrationen von mehr als
    0,1 Gewichtsprozent (Gew.-%) des weichmacherhaltigen Materials in Spielzeug und
    Babyartikeln verwendet werden. Weiterhin dürfen die Phthalate DINP, DIDP und
    DNOP nicht als Stoffe oder in Gemischen in Konzentrationen von mehr als
    0,1 Gew.-% des weichmacherhaltigen Materials in Spielzeug und Babyartikeln
    verwendet werden, die von Kindern in den Mund genommen werden können.
    Spielzeug und Babyartikel, die die o. g. Phthalate in Konzentrationen von mehr als
    0,1 Gew.-% enthalten, dürfen nicht in Verkehr gebracht werden.
    An dieser Stelle macht der Petitionsausschuss darauf aufmerksam, dass das
    Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) im November
    2013 die Ergebnisse einer Untersuchung im Rahmen eines Bundesweiten
    Überwachungsplans (BÜp) unter anderem zu Spielzeug vorgestellt hat. So wurden
    lackiertes Holzspielzeug für Kinder unter 36 Monaten und Buntstifte aus lackiertem
    Holz auf Weichmacher, insbesondere Phthalate, untersucht. Um ein hohes
    Verbraucherschutzniveau bei Spielzeugen zu sichern, ist ein dichtes Netz von
    Maßnahmen erforderlich. So wird die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen an
    Spielzeug durch die Marktüberwachungsbehörden regelmäßig kontrolliert.
    Marktüberwachung ist als Vollzugsaufgabe Angelegenheit der Länder. Die
    vorliegenden Untersuchungsergebnisse des BVL zeigen, dass das Thema
    "Spielzeug" im Rahmen der amtlichen Kontrollen einen permanenten Schwerpunkt
    darstellt und auch künftig verstärkt Berücksichtigung finden sollte. Wesentliches Ziel
    sollte es nach Dafürhalten des BVL weiterhin sein, die Sicherheit von Spielzeug
    durch eine systematische Risikobewertung und entsprechend regulatorische
    Aktivitäten auf europäischer Ebene weiter zu erhöhen.

    Der Petitionsausschuss stellt weiterhin fest, dass die Phthalate BBP, DEHP, DBP
    und DIBP zudem im Anhang XIV der REACH-Verordnung gelistet werden und ab
    dem 21. Februar 2015 einer Zulassungspflicht unterliegen werden. Die genannten
    Phthalate dürfen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr verwendet werden, es sei denn, es
    wurde rechtzeitig eine Zulassung beantragt und bewilligt. Hierbei muss der
    Antragsteller die sichere Verwendung der Stoffe nachweisen. Für die bereits
    beschränkten Verwendungen können allerdings keine Zulassungen erteilt werden.
    Soweit die Petition die Vorschläge aus Dänemark zur Beschränkung der vier
    Phthalate anspricht, stellt der Petitionsausschuss fest, dass der dänische Vorschlag
    gemäß dem in der REACH-Verordnung vorgesehenen Verfahren sowohl dem
    Ausschuss für Risikobewertung (RAC) als auch dem Ausschuss für
    sozioökonomische Analyse (SEAC) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA)
    zur Prüfung vorgelegt wurde. Der RAC hat die von Dänemark vorgeschlagenen
    Beschränkungen einstimmig als nicht berechtigt beurteilt. So konnte der RAC aus
    den vorgelegten Daten kein Risiko ableiten. Weiterhin geht der RAC davon aus, dass
    sowohl die Herstellung von Phthalaten als auch die Körperbelastung in den nächsten
    Jahren abnehmen werden und die von diesen Stoffen ausgehenden Risiken somit
    künftig verringert werden. Auch die bereits vorliegenden Beschränkungen und die
    zukünftige Zulassungspflicht werden das Risiko nach Auffassung des RAC weiter
    vermindern. Der SEAC gelangte ebenfalls zu der Schlussfolgerung, dass es keine
    Basis für eine Unterstützung des dänischen Vorschlages gibt. Die Stellungnahmen
    der beiden Ausschüsse sind auf der Internet-Seite der ECHA öffentlich zugänglich.
    Zugleich informiert jedoch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), das als
    wissenschaftliche Einrichtung die Bundesregierung und die Bundesländer zu Fragen
    der Lebensmittel-, Chemikalien- und Produktsicherheit berät, auf seiner Internetseite
    über die gesundheitlichen Risiken von Weichmachern. Das BfR weist darauf hin,
    dass die verschiedenen Phthalate unterschiedliche Wirkungen auf den Organismus
    haben. Einige Vertreter dieser Stoffgruppe werden als endokrine Disruptoren
    bezeichnet, die durch Veränderung des Hormonsystems die Gesundheit schädigen
    können. Die bisherigen Bewertungen der Europäischen Union beziehen sich jeweils
    auf einzelne Stoffe. Das mögliche Zusammenwirken mehrerer Phthalate wird
    hingegen nicht bewertet. In jüngster Zeit setzt sich allerdings die Auffassung durch,

    dass bestimmte Phthalate als Gruppe bewertet werden sollten, weil sich ihre
    Wirkungen addieren können.
    Angesichts der unzureichenden Bewertung der von interagierenden Phthalaten
    ausgehenden Gefahren für die menschliche Gesundheit spricht sich der
    Petitionsausschuss dafür aus, die Petition dem Europäischen Parlament zuzuleiten.Begründung (pdf)

arutelu

Hallo ich bin ingo, und ich werde gemobbt. Halt die Fresse Ingo

bei Feuer unten Lesen

Aidake tugevdada kodanikuosalust. Tahame teha Teie mured kuuldavaks, jäädes samas iseseisvaks.

Annetage nüüd