Verbraucherschutz - Verbot von Weichmachern in Gegenständen und Konsumgütern

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

1.068 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

1.068 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Neuigkeiten

18.11.2015, 16:10

Pet 2-17-18-272-045001

Umwelt und Gesundheit
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 04.12.2014 abschließend beraten und
beschlossen:

Die Petition dem Europäischen Parlament zuzuleiten. Begründung

Die Petition möchte zum Schutz der menschlichen Gesundheit in der Bundesrepublik
Deutschland ein sofortiges Verbot von Weichmachern in Gegenständen des
täglichen Bedarfs erreichen.
Die Eingabe wird dahingehend begründet, dass die in Gegenständen und
Konsumgütern enthaltenen Phthalate BBP, DEHP, DBP und DIBP dazu beitragen
würden, insbesondere Atemwegs- und Stoffwechselerkrankungen hervorzurufen.
Weiterhin zeige eine aktuelle Studie des Umweltbundesamtes, dass Phthalate auch
Unfruchtbarkeit bei Männern verursachen könne, da sie in ihrer Wirkung bestimmten
Hormonen ähnlich seien. Vor diesem Hintergrund habe Dänemark sich für ein Verbot
von Weichmachern in allen Produkten des täglichen Bedarfs ausgesprochen, die in
direkten Kontakt mit der Haut oder den Schleimhäuten kommen könnten (wie
beispielsweise Duschvorhängen, Wachstücher oder Vinylböden).
Die Petition spricht sich analog zu den in Dänemark bestehenden Regelungen für ein
sofortiges Verbot derartiger Stoffe in Gegenständen und Konsumgütern des
täglichen Bedarfs auch in Deutschland aus.
Wegen weiterer Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die mit der Eingabe
eingereichten Unterlagen verwiesen.
Bei der Eingabe handelt es sich um eine öffentliche Petition, die zum
Abschlusstermin für die Mitzeichnung 1.068 Unterstützer fand sowie
19 Diskussionsbeiträge auf der Internet-Seite des Petitionsausschusses des
Deutschen Bundestages bewirkt hat. Dem Petitionsausschuss liegen zu dieser

Eingabe zwei weitere Mehrfachpetitionen vor, die aufgrund ihres inhaltlichen
Zusammenhangs in die parlamentarische Beratung einbezogen werden.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu dem in der Eingabe vorgebrachten Anliegen darzulegen. Das Ergebnis der
parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Berücksichtigung der seitens der
Bundesregierung genannten Aspekte nunmehr wie folgt zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stellt fest, dass die Verwendung von Phthalaten im
europäischen Chemikalienrecht für Spielzeug- und Babyartikel geregelt ist. So dürfen
nach der europäischen Chemikalienverordnung REACH die Phthalate DEHP, DBP
und BBP nicht als Stoffe oder in Gemischen in Konzentrationen von mehr als
0,1 Gewichtsprozent (Gew.-%) des weichmacherhaltigen Materials in Spielzeug und
Babyartikeln verwendet werden. Weiterhin dürfen die Phthalate DINP, DIDP und
DNOP nicht als Stoffe oder in Gemischen in Konzentrationen von mehr als
0,1 Gew.-% des weichmacherhaltigen Materials in Spielzeug und Babyartikeln
verwendet werden, die von Kindern in den Mund genommen werden können.
Spielzeug und Babyartikel, die die o. g. Phthalate in Konzentrationen von mehr als
0,1 Gew.-% enthalten, dürfen nicht in Verkehr gebracht werden.
An dieser Stelle macht der Petitionsausschuss darauf aufmerksam, dass das
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) im November
2013 die Ergebnisse einer Untersuchung im Rahmen eines Bundesweiten
Überwachungsplans (BÜp) unter anderem zu Spielzeug vorgestellt hat. So wurden
lackiertes Holzspielzeug für Kinder unter 36 Monaten und Buntstifte aus lackiertem
Holz auf Weichmacher, insbesondere Phthalate, untersucht. Um ein hohes
Verbraucherschutzniveau bei Spielzeugen zu sichern, ist ein dichtes Netz von
Maßnahmen erforderlich. So wird die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen an
Spielzeug durch die Marktüberwachungsbehörden regelmäßig kontrolliert.
Marktüberwachung ist als Vollzugsaufgabe Angelegenheit der Länder. Die
vorliegenden Untersuchungsergebnisse des BVL zeigen, dass das Thema
"Spielzeug" im Rahmen der amtlichen Kontrollen einen permanenten Schwerpunkt
darstellt und auch künftig verstärkt Berücksichtigung finden sollte. Wesentliches Ziel
sollte es nach Dafürhalten des BVL weiterhin sein, die Sicherheit von Spielzeug
durch eine systematische Risikobewertung und entsprechend regulatorische
Aktivitäten auf europäischer Ebene weiter zu erhöhen.

Der Petitionsausschuss stellt weiterhin fest, dass die Phthalate BBP, DEHP, DBP
und DIBP zudem im Anhang XIV der REACH-Verordnung gelistet werden und ab
dem 21. Februar 2015 einer Zulassungspflicht unterliegen werden. Die genannten
Phthalate dürfen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr verwendet werden, es sei denn, es
wurde rechtzeitig eine Zulassung beantragt und bewilligt. Hierbei muss der
Antragsteller die sichere Verwendung der Stoffe nachweisen. Für die bereits
beschränkten Verwendungen können allerdings keine Zulassungen erteilt werden.
Soweit die Petition die Vorschläge aus Dänemark zur Beschränkung der vier
Phthalate anspricht, stellt der Petitionsausschuss fest, dass der dänische Vorschlag
gemäß dem in der REACH-Verordnung vorgesehenen Verfahren sowohl dem
Ausschuss für Risikobewertung (RAC) als auch dem Ausschuss für
sozioökonomische Analyse (SEAC) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA)
zur Prüfung vorgelegt wurde. Der RAC hat die von Dänemark vorgeschlagenen
Beschränkungen einstimmig als nicht berechtigt beurteilt. So konnte der RAC aus
den vorgelegten Daten kein Risiko ableiten. Weiterhin geht der RAC davon aus, dass
sowohl die Herstellung von Phthalaten als auch die Körperbelastung in den nächsten
Jahren abnehmen werden und die von diesen Stoffen ausgehenden Risiken somit
künftig verringert werden. Auch die bereits vorliegenden Beschränkungen und die
zukünftige Zulassungspflicht werden das Risiko nach Auffassung des RAC weiter
vermindern. Der SEAC gelangte ebenfalls zu der Schlussfolgerung, dass es keine
Basis für eine Unterstützung des dänischen Vorschlages gibt. Die Stellungnahmen
der beiden Ausschüsse sind auf der Internet-Seite der ECHA öffentlich zugänglich.
Zugleich informiert jedoch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), das als
wissenschaftliche Einrichtung die Bundesregierung und die Bundesländer zu Fragen
der Lebensmittel-, Chemikalien- und Produktsicherheit berät, auf seiner Internetseite
über die gesundheitlichen Risiken von Weichmachern. Das BfR weist darauf hin,
dass die verschiedenen Phthalate unterschiedliche Wirkungen auf den Organismus
haben. Einige Vertreter dieser Stoffgruppe werden als endokrine Disruptoren
bezeichnet, die durch Veränderung des Hormonsystems die Gesundheit schädigen
können. Die bisherigen Bewertungen der Europäischen Union beziehen sich jeweils
auf einzelne Stoffe. Das mögliche Zusammenwirken mehrerer Phthalate wird
hingegen nicht bewertet. In jüngster Zeit setzt sich allerdings die Auffassung durch,

dass bestimmte Phthalate als Gruppe bewertet werden sollten, weil sich ihre
Wirkungen addieren können.
Angesichts der unzureichenden Bewertung der von interagierenden Phthalaten
ausgehenden Gefahren für die menschliche Gesundheit spricht sich der
Petitionsausschuss dafür aus, die Petition dem Europäischen Parlament zuzuleiten.Begründung (pdf)


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