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Die Petition wurde abgeschlossen
Petition richtet sich an: Hessischen Landtag
Der Hessische Landtag bzw. die Kultusministerkonferenz möge die Einführung einer Unterrichtspflicht nach österreichischem System als Ersatz für die Schulpflicht beschließen. Dabei sollte die Rahmenkompetenz für die Gesetzgebung im Bildungsbereich auf Landesebene liegen.
Begründung
Jeder Mensch hat gemäß der UN-Menschenrechtserklärung das Recht auf Bildung. In Artikel 26 (3) steht festgeschrieben: "Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll." In fast allen europäischen Ländern gibt es eine Unterrichtspflicht, die dieses Recht vollumfänglich verwirklicht, leider nicht in der Bundesrepublik Deutschland. An unseren heutigen staatlichen Schulen läuft vieles falsch. Dies zeigt auch der gerade erschienene Doku-Film "Alphabet". An fast allen staatlichen Schulen fehlen Lehrer, es gibt sehr viel Ausfall. Außerdem sind die (Lern-)Methoden an den Schulen ineffizient und veraltet. Die Lehrer können sich bei den überfüllten Klassen (32 Personen) nicht mehr um jeden einzelnen Schüler kümmern, so bleiben manche auf der Strecke. Zudem werden viele Schüler gemobbt oder gar körperlich angegriffen, nur weil sie z.B. andere Interessen haben als die Masse, intelligenter sind oder in keinem sozialen Netzwerk Mitglied sind. Man hört auch immer wieder von Kindern und Jugendlichen, die unter psychischen oder körperlichen Beschwerden leiden und trotz mehreren Anträgen in die staatliche Schule gezwungen werden. In Deutschland besteht die Möglichkeit, per Antrag Unterrichtspflicht genehmigt zu bekommen, jedoch ist eine Genehmigung praktisch unerreichbar. Auch die Gründung von Privatschulen ist in Deutschland nur unter erschwerten Bedingungen möglich.Für alle diese Missstände würde eine Unterrichtspflicht Abhilfe schaffen. Diese wird in fast allen europäischen und englischsprachigen Ländern erfolgreich praktiziert.Bei einer Unterrichtspflicht muss jede(r) Schüler(in) mindestens zwei mal im Jahr eine verbindliche Prüfung ablegen, wodurch sichergestellt wird, dass das erforderliche Lernziel erreicht wird. Wie die Schüler(innen) sich darauf vorbereiten, ist freigestellt. Falls die Prüfung nicht bestanden wird, muss im nächsten Schuljahr eine staatliche Schule besucht werden. Selbstverständlich besteht bei einer Unterrichtspflicht weiterhin die Möglichkeit, unentgeltlich an einer staatlichen Schule zu lernen.Damit diese Regelung in allen Landesländer durchgesetzt werden kann, muss die Rahmengesetzgebungskompetenz auf Landesebene liegen.
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