Verkehr

Überprüfung aller Verkehrsampeln im Landkreis Ludwigslust-Parchim auf ihre Erforderlichkeit

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Mecklenburg-Vorpommern Petitionsausschuss
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  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Die Vorfahrt auf vielen unserer Straßen ist hinreichend geregelt durch Verkehrszeichen gem § 8 StVO (Zeichen 205: Vorfahrt gewähren, Zeichen 206: STOP, Zeichen 301: Vorfahrt an der nächsten Kreuzung oder Einmündung, Zeichen306: Vorfahrtstraße). Seit einigen Jahren sind an zahlreichen Kreuzungen und Einmündungen Lichtzeichenanlagen (Verkehrsampeln) errichtet worden. Man fragt sich häufig, warum wird hier eine Verkehrsampel betrieben. Das haben doch Experten entschieden, die sich an die rechtlichen Vorgaben halten. Häufige Unfälle, Vorfahrtsverstöße und hohes Verkehrsaufkommen sind eigentlich die Kriterien für den Betrieb von Verkehrsampeln.

Das beste Kriterium zur Kontrolle aus meiner Sicht ist , wenn die Ampel aus irgendwelchen Gründen mal tagsüber nicht betrieben wird. Nehmen wir die Kreuzung B104/ B192 bei Brüel (außerorts). Ist die die Ampel in Betrieb, müssen immer die aus Brüel kommenden Fahrzeuge bei Rot halten. Ganz egal ob auf der B104 überhaupt ein Fahrzeug ist. Dann springt die Ampel für die aus Sternberg oder Schwerin kommenden Fahrzeuge ziemlich schnell auf Rot. Ein oder mehrere Fahrzeuge müssen dann anhalten, warten und bei Grün wieder anfahren.

Ist die Ampel außer Betrieb, läuft der Verkehr wunderbar. DerVerkehrsteilnahmer muss warten, wenn die Verkehrslage es erfordert.

Gleiches gilt für die Kreuzung in Cambs und vermutlich weitere Kreuzungen und Einmündungen im gesamten Landkreis.

Diese Ampelschaltungen zwingen viele Verkehrsteilnehmer zum Anhaltenund zu Wartezeiten, die es ohne den Ampelbetrieb nicht geben würde. Das kostet unsere Zeit, unser Geld (auch die Errichtung und der Betrieb der Ampeln), unsere Nerven. Und verstehen kann man es schon gar nicht.

Deshalb die Forderungen: 1. Überprüfung aller Verkehrsampeln auf die Erforderlichkeit (außer Betrieb setzen, Betrieb nur zu bestimmten Zeiten) 2. öffentliche Bekanntgabe der Ergebnisse zu jeder einzelnen Verkehrsampel mit Begründung

Begründung

Gemäß Verwaltungsvorschrift zur StVO sind Lichtzeichenanlagen an Kreuzungen und Einmündungen erforderlich, 1. wo es wegen fehlender Übersicht immer wieder zu Unfällen kommt und esnicht möglich ist, die Sichtverhältnisse zu verbgessern oder den kreuzenden oder einmündenden Verkehr zu verbieten, 2. wo immer wieder die Vorfahrt verletzt wird, ohne dass dies mit schlechter Erkennbarkeit der Kreuzung oder mangelnder Verständlichkeit der Vorfahtregelung zusammenhängt 3. wo auf einer der Straßen, sei es auch nur während der Spitzenstunden, der Verkehr so stark ist, dass sich in den wartepflichtigen Kreuzungszufahrten ein großer Rückstau bildet oder einzelne Wartepflichtige unzumutbar lange warten müssen.

Die Wahrnehmung ist, dass die Behörden nicht unter der Prämisse der Erforderlichkeit über den Betrieb von Verkehrsmpeln entscheiden. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der Verfassungsrang hat, wird meiner Auffassung nach nicht überall beachtet.

Es macht keinen Spaß, wie ein kleines dummes Kind als weit und breit einziger Verkehrsteilnehmer an einer Verkehrsampel bei Rot zu stehen und darauf zu warten, dass die Technik mir freundlicherweise die Weiterfahrt gestattet (konkretes Beispiel: nachts an der Kreuzung zwischen Cambs und Rampe; allgemein aber auch oft genug am Tage irgendwo in MV).

Die Verkehrssituation in Mecklenburg-Vorpommern ist oft noch so, dass einer Verkehrsregelung des Straßenverkehrs durch Verkehrsampeln nicht bedarf.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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