Tierschutz

Überall Gesetzesänderungen nur am Tierrecht nicht

Petition richtet sich an
Bundesminister Cem Özdemir

168 Unterschriften

Sammlung beendet

168 Unterschriften

Sammlung beendet

  1. Gestartet Januar 2023
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 20.07.2023
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Petition richtet sich an: Bundesminister Cem Özdemir

Das Haustier gilt vor dem Gesetz als Sachgegenstand. Somit bezieht sich die gesamte Rechtsprechung im Falle von Vergehen gegen Haustiere auf diese Wertigkeit und bezieht die Bindung und Liebe, die zwischen den HalterInnen und ihren Tieren besteht, in keinster Weise ein. HalterInnen sind dadurch Anfeindungen und Angriffen gegen ihre Tiere ohne entsprechenden gesetzlichen Rückhalt ausgeliefert. Im Falle von Giftattacken, Einsatz von Lebendfallen und anderen in tierquälerischer Absicht begangenen Übergriffen gegenüber Haustieren fehlt es eindeutig an angemessenen Strafen und an einer ausreichenden Unterstützung der Opfer bzw. der HalterInnen durch die Exekutive.
Ein Haustier soll als Familienmitglied angesehen werden mit dem Recht auf Anerkennung dieses Status auch vor dem Gesetz. Es ist weiters anzuerkennen, dass HalterInnen ihre Haustiere in gleichwertiger und partnerschaftlicher Weise bei sich aufnehmen und sich fürsorglich um ihr Haustier kümmern. Diese Fakten müssen sich in der Gesetzeslage widerspiegeln. Halterinnen sind bereit, für die tierärztliche Behandlung eines vergifteten oder misshandelten Tieres Geldbeträge in der Höhe von mehreren 1000 Euro zu bezahlen. Das Einfordern von Schadensersatz und Schmerzensgeld ist zusätzlich zur Erhöhung des Strafausmaßes bei Tierquälerei im Strafgesetz ausdrücklich als aktives Recht der HalterInnen auszuführen.
Ein Lebewesen mit Gefühlen und Liebe ist kein Sachgegenstand und hat daher ein Recht auf einen angemessenen gesetzlichen Schutz! Die Misshandlung und das Quälen sowie das vorsätzliche Töten eines Haustieres ist daher als Mord bzw. Mordversuch anzusehen!

Begründung

Begründung
Tiere leisten einen bemerkenswerten sozialen Beitrag zur Lebensqualität der meisten Menschen. Tiergestützte Therapien verzeichnen große Erfolge. Haustiere sind wertvolle Begleiter und Freunde von Jung und Alt, und in vielen Haushalten Deutschlands nehmen sie einen wichtigen Platz ein. Kinder lernen den verantwortungsvollen Umgang mit anderen Lebewesen. Die gesellschaftliche Entwicklung der letzten Jahre zeigt einen hohen Stellenwert von Haustieren. Sie werden in den Familienverband eingebunden, im Lebensplan berücksichtigt begleiten ihre HalterInnen bei Freizeitaktivitäten und im Urlaub. Sie haben einen Status als vollwertige Familienmitglieder.
Leider gibt es auch Menschen, die Tieren mit Hass und Ablehnung begegnen und die Beziehung zwischen den HalterInnen und ihren Tieren missachten. Sie nehmen sich das Recht heraus, vergiftete Speisen in Gärten mit Haustieren zu werfen, Köder auszulegen oder Lebendfallen aufzustellen. Gewaltakte gegen Haustiere sind Ausdruck von Missachtung, Hass und Machtausübung. Es sind dieselben Motive, die auch zu Gewalt gegen Menschen führen (können). Haustiere müssen daher als fühlende Wesen gesetzlich vor Gewalt geschützt werden bzw. müssen ihre HalterInnen rechtliche Schritte gegen Gewaltverbrechen ergreifen können.
Hierin liegt auch der Anlass für diese Petition: Im Sommer 2022 kam es in Bayern zu einer Vielzahl von Katzentötungen, deren Peiniger bis heute nicht bestraft wurde. Kurze Zeit später wurden Hunde vergiftet aufgefunden. Eine Familie bezahlt für ihre beiden Hunde eine höhere 4-stellige Summe, damit ihre beiden Hunde überleben.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Kirstin Britzius aus Stegaurach
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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 17.01.2023
Petition endet: 16.04.2023
Region: Deutschland
Kategorie: Tierschutz

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,

    das Anliegen wurde an den zuständigen Petitionsausschuss weitergeleitet und hat das Geschäftszeichen Pet 4-20-07-491-021830 erhalten. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten und regelmäßig über Neuigkeiten informieren.

    Mit besten Grüßen
    das Team von openPetition


  • Liebe Unterstützende,

    openPetition hat die von Ihnen unterstützte Petition offiziell im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht. Jetzt ist die Politik dran: Über Mitteilungen des Petitionsausschusses werden wir Sie auf dem Laufenden halten und Informationen transparent in den Petitionsneuigkeiten veröffentlichen.

    Als Bürgerlobby vertreten wir die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern. Petitionen, die auf unserer Plattform starten, sollen einen formalen Beteiligungsprozess anstoßen. Deswegen helfen wir unseren Petitions-Startenden dabei, dass ihre Anliegen eingereicht und behandelt werden.


    Mit besten Grüßen
    das Team von openPetition

Noch kein PRO Argument.

Weshalb prüft man vor Einreichen einer Petition nicht die Gesetzeslage? Im BGB §90a steht seit über 30 Jahren: Tiere sind keine Sachen. Selbstverständlich werden Tierquäler bestraft - wenn es eindeutig nachweisbar ist. Hier liegt das Problem, und das ist auch nicht so einfach zu ändern. Was will diese Petition eigentlich konkret?

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

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