Verkehr

Tempo 30 Ortsdurchfahrt Heroldsbach

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bürgermeister Benedikt Graf von Bentzel

115 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

115 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Bürgermeister Benedikt Graf von Bentzel

Die Unterzeichner*innen fordern für die Zeit nach Abschluss der Sanierung „FO 13 OD Heroldsbach“:

  • Eine streckenbezogenen Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 im Bereich der Ortsdurchfahrt Heroldsbach
  • Der genaue Streckenabschnitt mit Tempo 30 wird im Einvernehmen mit der Gemeinde und den zuständigen Behörden festgelegt und vom Gemeinderat gegenüber allen Verantwortlichen mit Nachdruck eingefordert.

Begründung

Der Gemeinderat von Heroldsbach hat sich im Zuge der Sanierung und des Ausbaus der  „FO 13 OD Heroldsbach“ mit den Planungen der Behörden befasst.
Dabei wurde wiederholt eine innerörtliche Geschwindigkeit von 30 km/h diskutiert.
 
1. Ist das möglich?
Die Straßenverkehrsordnung (StVO § 45) sieht die Möglichkeit einer „streckenbezogenen Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h unter bestimmten Voraussetzungen vor, und zwar dann, wenn „eine Gefahrenlage auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse“ vorliegt.
Diese Gefahrenlage ist in Heroldsbach durchaus erkennbar:

  • Einmündung der Schlossstraße in die Hauptstraße FO 13
  • häufige Fahrbahnquerungen im Bereich der Bushaltestelle am Bahnhof
  • Unübersichtliche Einmündung der Wimmelbacher Straße in die Hauptstraße
  • Fahrbahnquerungen im Bereich der Kirche (mit Ausgang zur Straße)
  • keine oder zu schmale Gehsteige im Bereich der Ortsdurchfahrt
  • Parkraumverkehr im Bereich Rathaus, dem Modehaus Meßbacher oder der Bäckerei Ort

 
Dazu kommt: Die StVO wurde bereits 2016 dahingehend novelliert, dass nun eine abschnittsweise Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h auf übergeordneten Straßen ermöglicht wird, um Unfällen vorzubeugen, und zwar ohne dass die Behörden nachweisen müssen, dass bereits viele Unfälle passiert sind (s. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 59, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2016 , S. 2848).
 
2. Welche Vorteile bringt Tempo 30?

  1. Mehrwert für die Anwohner*innen: Verminderung des Verkehrslärms und mehr Sicherheit bei Ausfahrten von den Privatgrundstücken
  2. Pluspunkt für das vom Gemeinderat beschlossene Innenentwicklungskonzept: Denn die Voraussetzung, um innerörtliche Baulücken zu schließen und Leerstände zu beheben, ist ein attraktives Wohnumfeld mit hoher Lebensqualität. Ohne Tempo 30 ist das nicht zu erreichen!
  3. Erhöhung der Verkehrssicherheit für alle: Gerade die innerörtlichen Einmündungen der Schloss- und der Wimmelbacher Straße (s. Unfallbericht „Fatale Kettenreaktion“ in den NN vom 10.06.2020) oder die Ein-/Ausfahrt der Linienbusse im Bereich des Bahnhofs stellen besondere Gefahrenstellen dar. Dazu kommen die Kunden*innen zu den Geschäften, die Kirchenbesucher*innen und der Publikumsverkehr zum Rathaus. Querende Schüler*innen an nicht durch Signalanlagen gesicherten Straßenabschnitten - all das ergibt bei Tempo 50 km/h eine Gesamtlage, die als höchst gefährlich bezeichnet werden kann.

Was in immer mehr Gemeinden des Landkreises wie Hausen, Forchheim, Gosberg, Kirchehrenbach, Egloffstein ... geht, muss auch in Heroldsbach möglich sein!
 
Verantwortlich: OV Hausen/Heroldsbach Bündnis 90/Die Grünen
Theresa Prigoana, Heroldsbacher Str. 22, 91336 Heroldsbach
 

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 10.06.2021
Petition endet: 13.09.2021
Region: Heroldsbach
Kategorie: Verkehr

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