Verkehr

Tempo 30 - Ortsdurchfahrt Heroldsbach

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Gemeinderat Heroldsbach
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Die Petition wurde abgeschlossen

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Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Der Gemeinderat von Heroldsbach hat sich im Zuge der Sanierung und des Ausbaus der „FO 13 OD Heroldsbach“ mit den Planungen der Behörden befasst.

Dabei wurde wiederholt eine innerörtliche Geschwindigkeit von 30 km/h vorgebracht.

Die Unterzeichner*innen der Petition fordern Tempo 30 im Bereich der FO 13 OD Heroldsbach für einen noch im Einvernehmen mit der Gemeinde festzulegenden Streckenabschnitt.

Begründung

Was spricht für Tempo 30 im zentralen Bereich von Heroldsbach?

  1. Verminderung des Verkehrslärms für die Anwohner*innen.

  2. Förderung des vom Gemeinderat beschlossenen Innenentwicklungskonzepts, mit dem innerörtliche Baulücken geschlossen und Leerstände behoben werden sollen, was nur mit einem attraktiven Wohnumfeld mit hoher Lebensqualität zu erreichen ist.

  3. Erhöhung der Verkehrssicherheit: Gerade die innerörtlichen Einmündungen der Schloss- und der Wimmelbacherstraße (s. Unfallbericht „Fatale Kettenreaktion“ in den NN vom 10.06.2020), die Ein-/Ausfahrt der Linienbusse im Bereich des Bahnhofs sowie die Zufahrten zu privaten Grundstücken stellen besondere Gefahrenstellen dar. Dazu kommen die Kundeninnen zu den Geschäften, die Kirchenbesucherinnen und der Publikumsverkehr zum Rathaus. Querende Schüler*innen an nicht durch Signalanlagen gesicherten Straßenabschnitten ergeben bei Tempo 50 km/h eine bisher als hohe Gefahrensituation zu bezeichnende Gesamtlage.

  4. Die StVO wurde bereits 2016 dahingehend novelliert, dass nun eine abschnittsweise Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h auf übergeordneten Straßen ermöglicht wird, um Unfällen vorzubeugen, und zwar ohne dass die Behörden nachweisen müssen, dass bereits viele Unfälle passiert sind (s. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 59, ausgegeben zu Bonn am 13. Dezember 2016 , S. 2848).

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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