978 Unterschriften
Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen
Petition richtet sich an: Landtag NRW
Die Vergünstigungen gemäß der Förderrichtlinie Straßenbaubeiträge allen Bürgern in NRW zu gewähren, soweit die Fertigstellung der Straßenbaumaßnahme nach dem 1.1.2018 erfolgt.
Begründung
Das vergangene Jahr 2019 war für sehr viele Bürger mit dem Thema der Straßenbaubeiträge verbunden. So gab es die Volksinitiative vom Bund der Steuerzahler NRW, woran sich mehr als 470.000 Menschen beteiligt haben. Auch der Landtag hat sich dem Thema angenommen und zum Ende des Jahres 2019 wurde die Reform des § 8 KAG beschlossen. Die Neuregelung sieht einen Rechtsanspruch auf Ratenzahlung zu marktüblichen Konditionen sowie die Möglichkeit der Stundung für soziale Härtefalle vor.
Daneben wurde die hälftige Entlastung der Straßenbaubeitragspflichtigen mittels Landeszuweisungen an die Kommunen beschlossen. Hierfür ist ein Förderprogramm mit einem Umfang von 65 Millionen Euro p.a. vorgesehen. Diese Maßnahmen sind ausdrücklich zu begrüßen und bewirken für viele Bürger eine erhebliche finanzielle Entlastung. Auch ist festzustellen, dass eine existenzgefährdende Situation - namentlich der Verkauf der eigenen Wohnimmobilie - vermieden werden kann.
Aus dem bekanntgewordenen Vorentwurf zur „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Kommunen zur Entlastung von Beitragspflichtigen bei Straßenbaumaßnahmen in Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge)“ ergibt sich, dass die Vergünstigungen für die Fördermittel allen Bürgern zustehen, deren Straßenbaumaßnahme nach dem 1.1.2018 durch den Stadt-, bzw. Gemeinderat beschlossen wurde.
Die hälftige Entlastung an die Beschlussfassung zur Straßenbaumaßnahme durch den Stadt-/ Gemeinderat zu knüpfen, bewirkt eine Aufteilung der Bürger in zwei Kohorten. Die eine Gruppe unserer Gesellschaft profitiert bereits von der hälftigen Rabattierung der Straßenbaubeiträge. Für eine verbleibende Gruppe der Straßenbaubeitragspflichtigen ist weiterhin die hälftige Entlastung nicht zugänglich und es ist der volle (umlagefähige) Straßenbaubeitrag zu entrichten.
In die Überlegungen ist einzubeziehen, dass eine Straßenbaumaßnahme einen zeitlichen Prozess darstellt. Der Ablauf kennzeichnet sich durch die Beschlussfassung durch den Stadt-/ Gemeinderat, eine Bürgerbeteiligung, eine Planungsphase, eine Ausschreibung, eine Bauphase und ein Zeitfenster für die Erstellung und Abrechnung der Beitragsbescheide.
Es sind noch Straßenbaumaßnahmen umzusetzen, die der Rat einiger Kommunen bereits vor dem 1.1.2018 beschlossen hat. D.h. für diese Bürger erfolgen z.B. in den Jahren 2020/ 2021 die Bauphase und anschließend die Beitragsfestsetzungen. Entsprechend dem Vorentwurf zur Förderrichtlinie Straßenbaubeiträge ergibt sich kein Anspruch auf die hälftige Entlastung. Andere Straßenbaumaßnahmen in NRW, die im Zeitraum vom 1.1.2018 bis 31.12.2019 beschlossen wurden und deren Durchführung ebenfalls in den Jahren 2020ff erfolgen, erfahren nach den vorliegenden Erkenntnissen die hälftige Rabattierung.
Ob die Bürger zu der Kohorte der Profiteure gehören oder sich in der Kohorte der Nicht-Profiteure befinden, steht und fällt mit dem Datum einer Ratssitzung. Ein Datum, welches vielfach in ein Zeitfenster fällt, in dem die Gewährung von Landeszuweisungen an die Kommunen noch nicht zur Diskussion stand und somit von den Ratsvertretern nicht einbezogen werden konnte. Sofern der Anknüpfungspunkt für die Vergünstigungen mit dem Ende der Bauphase verbunden wird, werden unterschiedlich, zeitliche Gegebenheiten eliminiert.
Wegen der zusätzlichen Verwendung von Steuergeldern wird auf die Ausführungen von Olaf Scholz, Bundesfinanzminister, verwiesen: „Wir mobilisieren schon heute Milliarden für den Klimaschutz, für bessere Schulen, neue Straßen und sozialen Wohnungsbau – und stellen am Jahresende regelmäßig fest, dass viel Geld nicht abgerufen wird.“
Welches Bild zeichnet sich jedoch, wenn die Steuerzahlungen der Bürger u.a. zur Einkommen- und Umsatzsteuer teilweise geparkt werden und in Nordrhein-Westfalen zusätzlich Straßenbaubeiträge erhoben werden. Die Kategorisierung in Bundesstraßen, Landesstraßen und Gemeindestraßen sowie deren verschiedene Träger ist geeignet um die gleichzeitige Erhebung von Steuern und Abgaben zu begründen. Doch entspricht dies einem modernen Staatswesen? Wenn der Staat nur für die primären Aufgaben einsteht und nur die Steuern und Abgaben erhebt, die wirklich notwendig sind, dann steht den Bürgern ein höheres Haushaltseinkommen zur Verfügung.
Diese Mittel werden auch gebraucht. Das Wohnen hat sich bereits enorm verteuert, bedingt durch den demografischen Wandel erhöhen sich die Kosten im Gesundheitswesen, die Abgaben im Namen des Klimaschutzes steigen, eine private Altersvorsorge soll neben der gesetzlichen Altersversorgung gebildet werden und die Pflege im Alter ist mit einer erheblicher Eigenbeteiligung verbunden.
Mit dieser Anregung ist auch die Frage verbunden, ob es 21. Jahrhundert möglich ist, geparkte Gelder im Bundeshaushalt - vorgesehen für Straßenbaumaßnahmen - teilweise in den Fördertopf des Landes Nordrhein-Westfalen - vorgesehen für Straßenbaumaßnahmen – zu übertragen.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
08.02.2020
Petition endet:
07.08.2020
Region:
Nordrhein-Westfalen
Kategorie:
Steuern
Neuigkeiten
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Nachricht zu einer abgeschlossenen Petition
am 07.08.2020An die Unterstützer dieser Petition
Weil dringender Handlungsbedarf zu der Erhebung von Straßenbaubeiträgen bestand, hat die Landesregierung NRW Entlastungen für Bürger vorgesehen und Fördermöglichkeiten geschaffen.
Ziel der Petition war es, das Förderprogramm für die Menschen zu öffnen, die wegen des gewählten Stichtages, nicht profitieren.
Nach einer Beratung durch den Petitionsausschuss wird mitgeteilt, dass kein Anlass für weitere Verbesserungen im Sinne dieser Petition besteht.
Nicht wirklich nachvollziehbar ist die Situation, wonach auf der einen Seite die Erforderlichkeit mittels einer Gesetzesreform dokumentiert wird, während auf der anderen Seite Bürgern die Fördermöglichkeiten - mittels einer ungünstigen Stichtagsregelung... weiter -
Sehr geehrte Unterstützerinnen und Unterstützer,
hier ein kleines update:
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Obwohl nur ein geringer Teil der Bevölkerung von der Stichtagsproblematik tatsächlich betroffen ist, zeigt sich nicht nur in ganz NRW eine sehr große Solidarität mit den Betroffenen.
Viele Bürgermeinungen wurden öffentlich auf dem Portal von openPetition eingestellt.
Im Rahmen einer aktiven Bürgerbeteiligung wird angeboten, über den Button „Fragen an den Initiator“ sachliche Anregungen, Meinungen und Mitteilungen einzugeben, die an den Petitionsausschuss weitergeleitet werden.
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„Keine Straßenbaubeitragsbescheide in der Krise“ lautet die Forderung der Arbeitsgemeinschaft SCHLUSS MIT STRABS an den NRW-Ministerpräsidenten Armin Laschet. Kontakt zu der Arbeitsgemeinschaft... weiter -
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.