Strafverfahren - Anerkennung der Urteile der Nürnberger Prozesse

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

221 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

221 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2011
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Urteile der Nürnberger Prozesse aus den Jahren 1945-1949 von der Bundesrepublik Deutschland anerkannt werden.

Begründung

Während den "Nürnberger Prozessen" von 1945-1949 wurden die Hauptkriegsverbrecher des sog. "Dritten Reiches" vor das alliierte Kriegstribunal gestellt und für Ihre unmenschlichen Verbrechen zur Rechenschaft gezogen. Mit diesem Tribunal wurden grundlegende "Meileinsteine" gesetzt, um auch in Zukunft Kriegsverbrecher verfolgen zu können (UN-Kriegsverbrecher-Tribunal). Bis zur deutschen Wiedervereinigung im Jahre 1990 hatte die Bundesrepublik keine Möglichkeit, Beschlüsse oder Gerichtsurteile der Alliierten auf zu heben oder zu ändern. Mit Erlangung der Wiedererlangung der staatlichen Souveränität durch die Wiedervereinigung, wurde mit den Alliierten vereinbart, daß die Bundesrepublik ohne Unterschied allierte und bundesdeutsche Beschlüsse aufheben oder ändern kann. Von diesem Recht hat die Bundesrepublik in Bezug auf die Nürberger Urteile keinen Gebrauch gemacht. Allerdings hat die Bundesrepublik Deutschland diese Urteile auch bisher noch nicht anerkannt. Diese Petition soll erreichen, daß die Bundesrepublik Deutschland die Urteile aus den Jahren 1945-1949 als Recht anerkennt und gleichzeitig damit aufzeigen, daß sich Deutschland gegen solche Menschen verachtende Diktaturen und Verbrechen ausspricht, wie es in den Jahren 1933 bis 1945 auf deutschem Boden geschehen ist.

Link zur Petition

Bild mit QR code

Abrisszettel mit QR Code

herunterladen (PDF)

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 31.01.2011
Petition endet: 21.06.2011
Region: Deutschland
Kategorie:

Neuigkeiten

  • Pet 4-17-07-312-020043

    Strafverfahren


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.06.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert: Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die
    Urteile der Nürnberger Prozesse aus den Jahren 1945-1949 von der Bundesrepublik
    Deutschland anerkannt werden.
    Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, bis zur deutschen
    Wiedervereinigung im Jahr 1990 habe die Bundesrepublik Deutschland keine
    Möglichkeit besessen, Beschlüsse oder Gerichtsurteile der Alliierten aufzuheben
    oder zu ändern. Mit Erlangung der... weiter

Die Angeklagten, die Unvorstellbares verbrochen hatten, sind fair behandelt worden. Sie wurden anwaltlich vertreten. Das Gericht hat sich bemüht, individuelle Schuld festzustellen. Die Prozesse sind die Grundlage der Demokratie in Deutschland seit dem 2. WK, und sie sind die Grundlage für das internationale Völkerstrafrecht. Es ist ein Witz der Geschichte, dass Deutschland die Urteile nie anerkannt hat.

1. Nulla poena sine lege - „Keine Strafe ohne Gesetz“ – auch bekannt als Gesetzlichkeitsgrundsatz. Zwei der vier Hauptanklagepunkte des IMT (a. Gemeinsamer Plan oder Verschwörung und b. Verbrechen gegen den Frieden) wurden von den Alliierten im Jahr zuvor erst "erschaffen", rückwirkend gültig und strafbar gemacht. 2. Die IMT-Prozesse wurde nach anglo-amerikanischem (Angeklagte-r muss Unschuld beweisen) und NICHT nach Zentral-Europäischen Rechtssystem (das Gericht muss die Schuld ... beweisen) durchgeführt. Mit neutralen Richtern und ohne Punkt 1, plus ALLE Verbrecher angeklagt ...

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern