221 Unterschriften
Der Petition wurde nicht entsprochen
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Urteile der Nürnberger Prozesse aus den Jahren 1945-1949 von der Bundesrepublik Deutschland anerkannt werden.
Begründung
Während den "Nürnberger Prozessen" von 1945-1949 wurden die Hauptkriegsverbrecher des sog. "Dritten Reiches" vor das alliierte Kriegstribunal gestellt und für Ihre unmenschlichen Verbrechen zur Rechenschaft gezogen. Mit diesem Tribunal wurden grundlegende "Meileinsteine" gesetzt, um auch in Zukunft Kriegsverbrecher verfolgen zu können (UN-Kriegsverbrecher-Tribunal). Bis zur deutschen Wiedervereinigung im Jahre 1990 hatte die Bundesrepublik keine Möglichkeit, Beschlüsse oder Gerichtsurteile der Alliierten auf zu heben oder zu ändern. Mit Erlangung der Wiedererlangung der staatlichen Souveränität durch die Wiedervereinigung, wurde mit den Alliierten vereinbart, daß die Bundesrepublik ohne Unterschied allierte und bundesdeutsche Beschlüsse aufheben oder ändern kann. Von diesem Recht hat die Bundesrepublik in Bezug auf die Nürberger Urteile keinen Gebrauch gemacht. Allerdings hat die Bundesrepublik Deutschland diese Urteile auch bisher noch nicht anerkannt. Diese Petition soll erreichen, daß die Bundesrepublik Deutschland die Urteile aus den Jahren 1945-1949 als Recht anerkennt und gleichzeitig damit aufzeigen, daß sich Deutschland gegen solche Menschen verachtende Diktaturen und Verbrechen ausspricht, wie es in den Jahren 1933 bis 1945 auf deutschem Boden geschehen ist.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
31.01.2011
Petition endet:
21.06.2011
Region:
Deutschland
Kategorie:
Neuigkeiten
-
Pet 4-17-07-312-020043
Strafverfahren
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.06.2015 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert: Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die
Urteile der Nürnberger Prozesse aus den Jahren 1945-1949 von der Bundesrepublik
Deutschland anerkannt werden.
Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, bis zur deutschen
Wiedervereinigung im Jahr 1990 habe die Bundesrepublik Deutschland keine
Möglichkeit besessen, Beschlüsse oder Gerichtsurteile der Alliierten aufzuheben
oder zu ändern. Mit Erlangung der... weiter
Debatte
Die Angeklagten, die Unvorstellbares verbrochen hatten, sind fair behandelt worden. Sie wurden anwaltlich vertreten. Das Gericht hat sich bemüht, individuelle Schuld festzustellen. Die Prozesse sind die Grundlage der Demokratie in Deutschland seit dem 2. WK, und sie sind die Grundlage für das internationale Völkerstrafrecht. Es ist ein Witz der Geschichte, dass Deutschland die Urteile nie anerkannt hat.
1. Nulla poena sine lege - „Keine Strafe ohne Gesetz“ – auch bekannt als Gesetzlichkeitsgrundsatz. Zwei der vier Hauptanklagepunkte des IMT (a. Gemeinsamer Plan oder Verschwörung und b. Verbrechen gegen den Frieden) wurden von den Alliierten im Jahr zuvor erst "erschaffen", rückwirkend gültig und strafbar gemacht. 2. Die IMT-Prozesse wurde nach anglo-amerikanischem (Angeklagte-r muss Unschuld beweisen) und NICHT nach Zentral-Europäischen Rechtssystem (das Gericht muss die Schuld ... beweisen) durchgeführt. Mit neutralen Richtern und ohne Punkt 1, plus ALLE Verbrecher angeklagt ...