167 Unterschriften
Bearbeitungsfrist abgelaufen
Petition richtet sich an: Landrat Christoph Göbel
Wir fordern, dass die Ausweitung des Kiesabbaus in Furth gestoppt wird und dass ein Abstand von 300m zu den Häusern eingehalten wird. Bitte sehen Sie das Bild zu den geplanten Abständen. Der Mindestabstand von 300 m wird mehrfach nicht eingehalten!
Begründung
Im Gebiet zwischen Büchl und Wagnerweg in 82041 Furth gibt es mehrere Kiesabbauflächen, insgesamt ca. 50 ha.
Eine weitere Kiesabbaufläche, die bis auf 80 Meter an die Wohnbebauung reichen soll, wurde im Herbst 2019 beantragt. Die Genehmigung der neuen Abbaufläche ist bisher noch nicht erfolgt, weil das Lärmschutzgutachten auf Basis eines „allgemeinen Wohngebiets“ der angrenzenden Wohnbebauung erstellt wurde. Tatsächlich handelt es sich aber beim Wagnerweg und Am Büchl um ein „reines Wohngebiet“, weshalb eine um 5 Dezibel niedrigere Lärmpegel eingehalten werden muss, als im Lärmgutachten angenommen.
Regulär ist ein Mindestabstand von Kiesabbauflächen zu reinen Wohngebieten von 300 Metern festgelegt. Geht man näher an Wohnbebauung heran, müssen zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen, meist ein Erdwall von mehreren Metern Höhe errichtet werden. Der noch zu genehmigende Kiesabbau würde, wie schon zwei bestehende Kiesgruben die 300 Metergrenzen weit unterschreiten.
Da durch den Kiesabbau sowohl die Anwohner, an deren Grundstücke die Abbauflächen sehr nah heranreichen, als auch die Bewohner der Münchener Straße, die durch den LKW-Verkehr, der durch den Kiesabbau entsteht beeinträchtigt sind, möchten sich betroffene Bewohner in Furth dafür einsetzen, dass die Beeinträchtigung der Bewohner in den Genehmigungsverfahren berücksichtigt und so gering wie möglich gehalten wird.
Nach BauGB § 35 Abs. 3 Nr. 3 (Lärmschutz) kann die Nichteinhaltung des Mindestabstands schädliche Umweltwirkungen hervorrufen.
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Petition gestartet:
23.02.2020
Petition endet:
31.05.2020
Region:
Landkreis München
Kategorie:
Umwelt
Neuigkeiten
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Bearbeitungsfrist abgelaufen
am 13.12.2022Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 24 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Bearbeitungsfrist des zuständigen Ausschusses bzw. des Empfängers abgelaufen ist.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team -
Die Petition befindet sich in der Prüfung beim Empfänger
am 12.12.2020Sehr geehrte Unterstützer,
die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB) sind seit Mitte Oktober 2020 nun beim Landratsamt und eine eventuelle Genehmigung der beantragten Kiesgrube rückt näher.
Aktuell arbeiten wir an einem Schreiben, um den Stellungnahmen der TÖBs zu widersprechen. Leider ist der Bauausschussbeschluss unserer Gemeinde Oberhaching vom 16. Juni 2020 (5 für, 4 gegen Kiesgrube) auch eine der Stellungnahmen der TÖBs.
Zusätzlich haben wir das Landratsamt über einige nicht erfüllten Auflagen der Genehmigungen von den bestehenden Kiesunternehmern informiert, wie z.B. Schüttwinkel, Wall-Höhen, fehlende Absperrung, Betrieb von Brech- und Siebanlagen.
In den nächsten Wochen wollen wir nachweisen, dass einmal genehmigte... weiter -
Petent ist im Dialog mit dem Petitionsempfänger
am 12.12.2020Sehr geehrte Unterstützer,
die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB) sind seit Mitte Oktober 2020 nun beim Landratsamt und eine eventuelle Genehmigung der beantragten Kiesgrube rückt näher.
Aktuell arbeiten wir an einem Schreiben, um den Stellungnahmen der TÖBs zu widersprechen. Leider ist der Bauausschussbeschluss unserer Gemeinde Oberhaching vom 16. Juni 2020 (5 für, 4 gegen Kiesgrube) auch eine der Stellungnahmen der TÖBs.
Zusätzlich haben das Landratsamt über einige nicht erfüllten Auflagen der Genehmigungen von den bestehenden Kiesunternehmern informiert, wie z.B. Schüttwinkel, Wall-Höhen, fehlende Absperrung, Betrieb von Brech- und Siebanlagen.
Zusätzlich wollen wir nachweisen, dass einmal genehmigte Kiesgruben, sich nicht... weiter
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.