Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 24 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Bearbeitungsfrist des zuständigen Ausschusses bzw. des Empfängers abgelaufen ist.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team
die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB) sind seit Mitte Oktober 2020 nun beim Landratsamt und eine eventuelle Genehmigung der beantragten Kiesgrube rückt näher.
Aktuell arbeiten wir an einem Schreiben, um den Stellungnahmen der TÖBs zu widersprechen. Leider ist der Bauausschussbeschluss unserer Gemeinde Oberhaching vom 16. Juni 2020 (5 für, 4 gegen Kiesgrube) auch eine der Stellungnahmen der TÖBs.
Zusätzlich haben wir das Landratsamt über einige nicht erfüllten Auflagen der Genehmigungen von den bestehenden Kiesunternehmern informiert, wie z.B. Schüttwinkel, Wall-Höhen, fehlende Absperrung, Betrieb von Brech- und Siebanlagen.
In den nächsten Wochen wollen wir nachweisen, dass einmal genehmigte Kiesgruben, sich nicht an die Auflagen halten. Wir bitte Sie, uns bei der Dokumentation zu helfen, wenn Auflagen der aktuellen Kiesgruben verletzt werden.
Könnten Sie uns Fotos mit Orts- und Zeitangabe schicken, wenn
- Betriebszeiten (Mo bis Fr von 0700 bis 1800) überschritten werden
- öffentliche Straßen durch Kieslaster verschmutzt werden
- Kieslaster und Baumaschinen durch Wohngebiete (z.B. Wagnerweg) oder über den Kirchplatz fahren
- oder selbige falsch parken oder den Verkehr behindern
- Kieslaster Staub auf den Feldwegen im Kiesabbaugebiet aufwirbeln
Sie dürfen auch gerne kreativ sein und uns individuelle Fotos schicken, die oben nicht berücksichtigt sind.
Weiterhin hat uns das Landratsamt Einsicht in die Genehmigungen der bestehenden Kiesgruben inkl. der einzelnen Auflagen gegeben. Will uns jemand helfen, diese Unterlagen zu überprüfen, ob die darin enthaltenen Auflagen bei den alten Kiesgruben eingehalten werden?
Bitte schicken Sie Fotos an meine Email heinzhuber[ät]gmx.de und melden Sie sich an der gleichen Emailadresse, wenn Sie uns helfen wollen.
die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB) sind seit Mitte Oktober 2020 nun beim Landratsamt und eine eventuelle Genehmigung der beantragten Kiesgrube rückt näher.
Aktuell arbeiten wir an einem Schreiben, um den Stellungnahmen der TÖBs zu widersprechen. Leider ist der Bauausschussbeschluss unserer Gemeinde Oberhaching vom 16. Juni 2020 (5 für, 4 gegen Kiesgrube) auch eine der Stellungnahmen der TÖBs.
Zusätzlich haben das Landratsamt über einige nicht erfüllten Auflagen der Genehmigungen von den bestehenden Kiesunternehmern informiert, wie z.B. Schüttwinkel, Wall-Höhen, fehlende Absperrung, Betrieb von Brech- und Siebanlagen.
Zusätzlich wollen wir nachweisen, dass einmal genehmigte Kiesgruben, sich nicht an die Auflagen halten. Wir bitte Sie, uns bei der Dokumentation zu helfen, wenn Auflagen der aktuellen Kiesgruben verletzt werden.
Könnten Sie uns Fotos mit Orts- und Zeitangabe schicken, wenn
- Betriebszeiten (Mo bis Fr von 0700 bis 1800) überschritten werden
- öffentliche Straßen durch Kieslaster verschmutzt werden
- Kieslaster und Baumaschinen durch Wohngebiete (z.B. Wagnerweg) oder über den Kirchplatz fahren
- oder selbige falsch parken oder den Verkehr behindern
- Kieslaster Staub auf den Feldwegen im Kiesabbaugebiet aufwirbeln
Sie dürfen auch gerne kreativ sein und uns individuelle Fotos schicken, die oben nicht berücksichtigt sind.
Weiterhin hat uns das Landratsamt Einsicht in die Genehmigungen der bestehenden Kiesgruben inkl. der einzelnen Auflagen gegeben. Will uns jemand helfen, diese Unterlagen zu überprüfen, ob die darin enthaltenen Auflagen bei den alten Kiesgruben eingehalten werden?
Bitte schicken Sie Fotos an meine Email heinzhuber[ät]gmx.de und melden Sie sich an der gleichen Emailadresse, wenn Sie uns helfen wollen.
Liebe Unterstützer der Petition gegen die Erweiterung des Kiesabbaus in Furth,
unser Landrat Herr Göbel hat auf die Petition gegen den Kiesabbau geantwortet. Das Antwortschreiben hängen wir der Mail an.
Wir erwarten bis Ende des Jahres die Entscheidung des Landratsamts (LRA) zur Erweiterung des Kiesabbaus.
Das ist in der Zwischenzeit passiert:
Das LRA hat eine Stellungnahme von mehreren Behörden, sogenannten Träger öffentlicher Belange, (z.B. untere Naturschutzbehörde und Wasserwirtschaftsamt) und der Gemeinde Oberhaching eingeholt.
Die Gemeinde Oberhaching hat ursprünglich in einem Schreiben an das LRA gegen den Kiesabbau gestimmt. Unverständlicherweise wurde der Antrag im Sommer nochmal dem Bauausschuss zur Abstimmung vorgelegt.
Leider haben die vier Gegenstimmen der Grünen, der FDP und des Bürgermeisters nicht für eine Mehrheit gegen den Kiesabbau gereicht. Die Gemeinderäte der CSU, SPD und WGO haben mit ihren fünf Stimmen im Bauausschuss geschlossen für die Erweiterung des Kiesabbaus gestimmt.
Wir sind in Kontakt mit der zuständigen Sachbearbeiterin im LRA und werden in den nächsten Wochen nochmal Akteneinsicht in die Stellungnahmen nehmen. Wir hoffen, dass sich mehrere Behörden gegen die Erweiterung des Kiesabbaus ausgesprochen haben. Wir sind der Meinung, dass die Gutachten lückenhaft sind und sich dadurch Angriffspunkte ergeben.
Wir dürfen die Hoffnung nicht aufgeben und werden euch über den weiteren Verlauf informieren.
vielen Dank für Ihre Teilnahme an der Petition gegen den Kiesabbau in Furth. Wir haben bis jetzt ca. 170 Unterschriften von Ihnen bekommen. Die Unterschriften sind nun auf dem Weg in das Landratsamt.
Eine Antwort des Landratsamtes auf unser Schreiben vom März 2020 haben wir bisher noch nicht bekommen.
Am 13.Mai haben wir uns im LRA über den aktuellen Stand des Genehmigungsverfahrens informiert. Derzeit werden die Träger öffentlicher Belange aufgefordert eine Stellungnahme zu dem geänderten Antrag auf Genehmigung des Kiesabbaus abzugeben. Wir haben gehört, dass die Gemeinde Oberhaching bereits eine ablehnende Stellungnahme an das LRA geschickt hat. Da aber laut Aussage des LRA bei der Stellungnahme der Gemeinde Oberhaching ein Formfehler gemacht wurde, konnten wir diese Stellungnahme leider nicht einsehen. Wir hoffen sehr, dass die negative Stellungnahme der Gemeinde Oberhaching trotzdem in den Genehmigungsprozess einbezogen wird. Das Genehmigungsverfahren wird sich nach Auskunft des LRA noch bis in den Herbst 2020 hinziehen.
Nun hoffen wir, dass der Widerstand der Bürger Gehör findet und ein Kiesabbau so nah an die Wohnbebauung nicht mehr genehmigt wird.
Wir möchten Sie über den aktuellen Stand unserer Aktivitäten gegen den Kiesabbau informieren.
Am 17.3. hat der Bauausschuss der Gemeinde Taufkirchen den „Antrag auf Benutzung gemeindlicher Feldwege (Hagweg und Weg im Oberhachinger Feld)
zur Erschließung einer Kiesgrube auf Oberhachinger Gemarkung - Antrag auf Asphaltierung“ genehmigt. Somit ist die Zufahrt zur geplanten Kiesgrube über die Karwendelstrasse (bei Teppich Kibek) möglich. Die Zufahrt über die Lanzenhaarer Str. und die existierenden Kiesgruben war unmöglich geworden, weil sich die Kiesgrubenbesitzer nicht einig geworden sind. Das bedeutet, dass ein Hindernis zur Genehmigung der neuen Kiesgrube beseitigt wurde und die Genehmigung wahrscheinlicher geworden ist. Einziger Vorteil ist, dass zumindest die Belastung der Anwohner von Lanzenhaarer und der Münchner Str. nicht weiter gesteigert wird.
Aber unser Hauptziel, die Verhinderung der Erweiterung des Kiesabbaus bis in die unmittelbare Ortsnähe der Wohngebiete, bleibt bestehen.
Zusammen mit Bernd Klotz und Rudolph Kappelmeyer haben wir Anfang März ein Schreiben an das Landratsamt verfasst, in dem wir auf Unzulänglichkeiten im bisherigen Genehmigungsverfahren hingewiesen haben.
Diese Unzulänglichkeiten sind:
- Fehlende Berücksichtigung der schon vorhandenen Lärm- und Staub-Quellen
- Wir bezweifeln, dass die nicht-asphaltierten Zufahrtswege entsprechend möglicher Auflagen durch künstliche Befeuchtung bei Trockenheit feucht und somit nicht staubend gehalten werden
- Die bestehenden, asphaltierten Zufahrtswege wie z.B. die Lanzenhaarerstraße werden nicht vorschriftsmäßig staubfrei und sauber gehalten. Der Verursacher ist hier nicht nur die Firma, die die neue Kiesabbaugenehmigung gestellt hat, sondern eine bereits seit langem tätige Kiesabbaufirma auf dem Gelände.
- Nach wie vor halten wir die Einhaltung des Abstands von 300 Metern von Kiesabbaugebieten an Wohnbebauung für unabdingbar, auch wenn diese rechtlich durch eine Sondergenehmigung möglich sind, wenn entsprechende Erdwälle als Lärmschutz gebaut werden. Wir beziehen uns hierbei auf die Empfehlung der Regierung v. Obb., den Kiesabbau nicht weiter Richtung Wohnbebauung, sondern Richtung Autobahn zu erweitern.
Übrigens: Aktuell sind sieben Meter hohe Erdwälle um die neue Kiesgrube geplant, um den Lärmschutz einzuhalten.
Rudolph Kappelmeyer und wir haben im Winter jeweils ca. 40 handschriftliche Unterschriften gesammelt. Mit den gut 120 online-Unterstützern haben wir jetzt insgesamt ungefähr 200 Unterschriften. Nur ein paar Überschneidungen von Unterschriften handschriftlich und online gibt es.
Ende April wollen wir alle Unterschriften bei Landrat Göbel und dem Landratsamt einreichen.
Jetzt rufen wir alle Unterstützer auf, ihr persönliches Netzwerk zu aktivieren und nochmal in einem finalen Anlauf weitere Unterstützer zu werben!
Bitte, schicken Sie diesen Link an alle Freunde und Bekannte, und werben Sie für unser Vorhaben!