Region: Bayern
Kultur

Stoppt das Schießstandsterben in Bayern!

Petition richtet sich an
Bayerischer Landtag

5.203 Unterschriften

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

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Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 23.02.2022
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Bayerischer Landtag

Stoppt das Schießstandsterben in Bayern...für die Jäger und Sportschützen unseres Landes!
Die Bayerische Regierung wird gebeten, in der 20. Legislaturperiode eine Bundesratsinitiative zur Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zu initiieren, mit der die Schaffung bzw. der Erhalt geeigneter Schießanlagen auf verlässlicher unternehmerischer Basis verlässlich geregelt wird.
Nirgendwo wird die Brauchtumspflege so beharrlich betrieben wie in bayerischen Schützenvereinen. Um diese Kultur und Tradition aufrechtzuerhalten, müssen unser Schießstände erhalten bleiben.
Schießanlagen geraten nicht selten in den Fokus von Anwohnern, die sich durch vermeintlichen Schießlärm gestört fühlen. Gelegentliches knallen kann aus Sicht eines Menschen als viel störender empfunden werden, als ein kontinuierlicher Geräuschpegel.
Behörden neigen erfahrungsgemäß dazu, Bürgern unreflektiert Recht zu geben und die Betreiber von Schießanlage mit mehr und mehr Auflagen zu überziehen. Dabei scheint es ihnen nicht selten völlig egal zu sein, ob der Unternehmer, der die Anlage betreibt, dabei an die Grenzen der Wirtschaftlichkeit getrieben wird.
Selbstverständlich ist den Belangen derer, die mit Jagd und Schießen nichts „am Hut“ haben, in angemessener Weise Rechnung zu tragen. Andererseits muss es:

  • für die Ausübung der Jagd, die gesetzlich als solche und nicht nur hinsichtlich einzelner Verfahrensfragen geregelt ist, eine Verlässlichkeit für Jäger im Hinblick auf deren Schießausbildung geben.
  • für die Sportschützen eine Möglichkeit geben Ihren Sport nachzugehen und die Tradition und Kultur aufrechtzuerhalten.
  • für die Berufswaffenträger eine Möglichkeit geben Ihre Schießfertigkeiten zu erhalten und zu verbessern.

Hierzu ist es erforderlich, eine diesbezügliche Verhältnismäßigkeit gesetzlich so zu definieren, dass sie über die Beschwerden Einzelner hinaus Geltung besitzt.
Eine solche Regelung sollte sich optimaler Weise in einer der einschlägigen Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes, hier insbesondere auch der 4. und 18. BImSchV sowie der Schießstandrichtlinien niederschlagen.

Begründung

Aus Sicht der Jäger:
In Deutschland besaßen im Jagdjahr 2019/2020 397.414 Personen einen Jagdschein. Das Land Bayern belegt dabei mit ca. 70.000 Jäger/innen den 4. Platz. Die Tendenz ist schon seit mehreren Jahren steigend (Quelle: Bayerischer Jagdverband - BJV).
Absolventen einer Jagdschule müssen eine umfangreiche schießtechnische Ausbildung absolvieren. Bei der Prüfung sind, je nach Land, unterschiedliche Disziplinen erfolgreich zu schießen. Dazu gehört das Schießen auf die 100 m – Scheibe mit der Büchse, das Schießen auf den „laufenden Keiler“ sowie das Schießen auf Tontauben oder den Rollhasen. In manchen Ländern werden auch Kurzwaffen in die Prüfung mit einbezogen. Die Schießergebnisse sind qualifiziert abzuliefern, d.h. eine bestimmte Trefferquote ist zum Bestehen erforderlich.
Schießen will gelernt sein. Um gute Schüsse abzugeben, muss ein Schütze lange üben. Darüber hinaus soll er seine diesbezüglichen Fähigkeiten nicht nur erhalten, sondern möglichst ausbauen, insbesondere vor dem Hintergrund der rasanten Entwicklung in der Waffen- und Munitionstechnik.
Die Abgabe eines guten Schusses ist für einen Jäger gesetzlich verpflichtend, da er das Wild möglichst schonend zu erlegen hat. Im Rahmen seines Jagd- und Hegeauftrages, der ihm seitens des Bundes- und der Länderjagdgesetze auferlegt ist, geht ein „Jagdausübungsberechtigter“ die Verpflichtung ein, Wild im Rahmen von behördlich vorgegebenen Abschussplänen oder vergleichbaren Vereinbarungen, zu erlegen. Er tut dies quasi im staatlichen Auftrag, da ansonsten – also ohne Jäger – der Staat im Wege der Selbstvornahme in die Aufgaben der Jäger eintreten müsste.
Aus den dargestellten Gründen folgt, dass der Jäger imstande sein muss, seine Schießfertigkeiten in geeigneten Schießanlagen einzuüben.
Aus Sicht der Sportschützen:
In unterschiedlichsten Disziplinen findet der Schießsport Eingang bis tief in die bayerische Gesellschaft. In zahlreichen Vereinen finden die Menschen zueinander, finden Gemeinschaft und im sozialen Miteinander Halt. Beim Schießsport kann, ja muss man sich auf das Ziel fokussieren, sich konzentrieren. Auf sich selbst, auf seinen Körper und auf seinen Sport. Alles muss in Einklang gebracht werden, wenn man ins Schwarze treffen möchte. Alle anderen Reize werden ausgeblendet. Hierdurch wird der Schießsport zur Meditation und zur Selbstfindung. Egal, ob beim eher statischen Schießen auf eine Zielscheibe, oder beim nicht minder anspruchsvollen Schießen auf Tontaube oder Keiler.
Bei gründlichen Recherchen zu Schießsport ist festzustellen, dass wir in Deutschland eines der schärfsten Waffengesetze weltweit besitzen. Zur Erlangung einer Waffenbesitzkarte müssen Sportschütze einen langen und in allen Lebensbereichen durch Behörden kontrollierten Weg beschreiten. Mindestens ein Jahr bedarf es dazu regelmäßiger Nutzung von Leihwaffen innerhalb eines Vereins, im Rahmen derer die sichere Handhabung von Waffen und Sicherheitsvorschriften vermittelt werden. Dazu bedarf es einer regelmäßigen Schießausbildung von 12-mal pro Jahr im Monatsabstand oder alternativ von 18 Trainingseinheiten bei unregelmäßigen Schießzeiten. Sachkundeprüfungen zum Thema Waffenkunde und Recht müssen innerhalb dieses Zeitraumes ebenfalls abgelegt werden. Nach Erteilung der waffenrechtlichen Erlaubnis für den Sportschützen wird 5 und 10 Jahre nach dem Ersterwerb geprüft, ob das einmal erteilte Bedürfnis noch fortbesteht. Dazu muss der Waffenbesitzer pro Waffengattung (Kurz- / Langwaffe) mit einer seiner Waffen nachweisen, dass er regelmäßig schießt. Ein regelmäßiges Schießen liegt dann vor, wenn einmal pro Quartal bzw. sechsmal im Jahr die Schießaktivität im Referenzzeitraum belegt werden kann.
Da Sportschützen, wie im Waffengesetz vorgeschrieben, verpflichtet sind, regelmäßig zu schießen, ist der Bestand von Schießanlagen in seinem Umfeld von entscheidender Bedeutung.
Aus Sicht der Berufswaffenträger:
Ein funktioneller Schießstand im nahen Umfeld einer Millionenstadt wie München hat auch für Beamte der Polizei und Angestellte aus sicherheitsrelevanten Berufen wie Personenschützer und Wertgutsbegleiter Bedeutung. Personen aus diesen Berufszweigen haben oftmals keine oder nur mangelhafte Gelegenheiten, ihre Sicherheit und Präzision in der Waffennutzung regelmäßig zu prüfen. Aus Kostengründen sind die, an sich notwendigen, regelmäßigen Schießübungen auch bei der Polizei, längst eingeschränkt. Polizeiliche Schießstände sind zwischenzeitlich nahezu Exoten. Darum nutzen neben Sportschützen und Jägern häufig diese Berufsgruppen die noch wenigen vorhandenen Schießstände, um die Trainingseinheiten zu gewährleisten.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Florian Gmeiner aus Pfaffenhofen
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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 03.07.2021
Petition endet: 30.09.2021
Region: Bayern
Kategorie: Kultur

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Aus einem verpflichtenden Schießnachweis der Jägerschaft ergibt sich ein verstärkter gesetzlicher Auftrag für die Schießstände, der über dem von Sport- und Freizeit hinaus geht. Analog dazu auch die Beschlüsse diverser Corona-Verordnungen des letzten Jahres. Somit resultiert eine mögliche staatliche Förderwürdigkeit (zumindest für einen Teilauftrag), sowie eine Erschwernis bei Lärmklagen.

Meiner Ansicht nach sollen wir mit dem Pflichtschießen weiter gesetzlich gegängelt werden, nur um die wirtschaftlichen Interessen eines einzelnen zu fördern, daher: Von mir keine Unterschrift. Wenn tatsächlich das hier propagierte Pflichtschießen wirksam wird, werden eine Menge Jäger ihre Passion an den Nagel hängen müssen, denn für das Pflichtschießen gibt es viel zu wenig Schießstände, daher: Von mir keine Unterschrift.

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