Aus einem verpflichtenden Schießnachweis der Jägerschaft ergibt sich ein verstärkter gesetzlicher Auftrag für die Schießstände, der über dem von Sport- und Freizeit hinaus geht. Analog dazu auch die Beschlüsse diverser Corona-Verordnungen des letzten Jahres. Somit resultiert eine mögliche staatliche Förderwürdigkeit (zumindest für einen Teilauftrag), sowie eine Erschwernis bei Lärmklagen.
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