155 Unterschriften
Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen
Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag
Stoppt das geplante Gesetz zur gruppennützigen medizinischen Forschung an Demenzkranken
KEINE medizinischen Experimente an demenzkranken Menschen!!!
Begründung
Stoppt das geplante Gesetz zur gruppennützigen medizinischen Forschung an Demenzkranken (Viertes Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften)
Die Bundesregierung plant im Schatten der Fußball-Europameisterschaft 2016 ein Gesetz zu verabschieden zu lassen, dass medizinische Experimente an demenzkranken Menschen erlaubt, auch wenn diese ihnen selbst keinen Nutzen bringen.
Wie es im Gesetzesentwurf steht, sollen Menschen, die nicht „in der Lage sind, Wesen, Bedeutung und Tragweite der klinischen Forschung zu erkennen und ihren Willen hiernach auszurichten”, an medizinischen Experimenten teilnehmen.
Der im Gesetzesentwurf verwendete Begriff gruppennützige
Forschung ist ein Euphemismus, der den eigentlichen Tabubruch, auf den dieses Gesetz zielt, verschleiern soll.
Mit diesem Gesetz soll eine Gesellschaft ihrer humanistischen Grundwerte entwöhnt werden.
Der Schutz der Schwächsten der Gesellschaft zählt zu diesen Grundwerten.
Eine größere Öffentlichkeit sollte im Vorfeld der Verabschiedung des Gesetzes bewusst vermieden werden. Denn diese Schwächsten sind unsere eigenen dementen Großeltern und dementen Eltern.
Zudem handelt es sich um eine Öffentlichkeit, die vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte sensibel auf einen staatlich legitimierten Zugriff der medizinischen Forschung auf geistig kranke Menschen reagiert.
Wir fordern daher die Mitglieder des Bundestags auf, die Gesetzesvorlage des CDU-Gesundheitsminister Gröhe abzulehnen.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
22.06.2016
Petition endet:
21.08.2016
Region:
Deutschland
Kategorie:
Gesundheit
Neuigkeiten
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Kein Erfolg!
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Änderungen an der Petition
am 22.06.2016
Debatte
Hat sich jemand die Mühe gemacht, die Gesetzesvorlage und die entsprechende EU-Verordnung zu lesen? Daraus geht eigentlich sehr klar hervor, dass auch weiterhin nicht ohne Vorliegen einer Patientenverfügung und vor allem erfüllt sein muß: "die klinische Prüfung steht im direkten Zusammenhang mit einem klinischen Zustand, unter dem der Prüfungsteilnehmer leidet"... http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32014R0536