Die Petition wurde abgeschlossen
In Niedersachsen greift die NFG. Sondelgänger (Sucher mit Metalldetektoren) werden durch unnötige Gesetzgrundlage eingeschränkt.
Auch wenn die Grundlage, eine solide Grundkenntnis der Nachforschung, ein erstrebenswertes Grund gut ist, werden durch unüberschaubare Wartezeiten auf Kurse zur Erwerbung der NFG keine allgemeinen Standards gesetzt sondern ganz im Gegenteil:Sondelgänger, die sich im Rahmen der Gesetzgebung bewegen wollen, behindert.
Begründung
Betrachtet man die Verkaufszahlen neuer Metalldetektoren unter Berücksichtigung der abgegeben Funde fällt eins auf: Durch härtere Gesetzte von Bundesland zu Bundesland werden immer dort wenige Funde abgegeben, wo besonders harte Gesetzte greifen (wie z.B. in Niedersachsen). Allerdings erleben die Verkaufszahlen der Metalldetektoren keinen Rückgang.
Viele Sondelgänger, die bei vernünftigen Regelungen der NFG legal sondeln würden und ihre Funde ordnungsgemäß abgegeben würden, finden also Funde, geben diese aufgrund der Angst vor Strafe allerdings nicht bei den Behörden ab, sondern behalten sie ein.
Die NFG erreicht das Gegenteil ihrer Ursprungsfunktion
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