4.082 Unterschriften
Petitionsempfänger hat nicht reagiert.
Petition richtet sich an: Abgeordnete des Thüringischen Landtags
Thüringen plant ein Gesetz welches 4 Hunderassen ausrotten soll. Halter unschuldiger Hunde werden pauschal stigmatisiert und unterliegen erheblichen Eingriffen in ihre Grundrechte. So kann und wird man keinen Vorfall mit Hunden verhindern, dies zeigen alle Statistiken. Gegen dieses unmögliche Gesetzesvorhaben - welches unnötig tausenden Hunde und ihren Familien unnötig Leid, Schmerz bringt und auch den Tod von vielen Hunden verursacht - richtet sich diese Petition. Das Gesetz belastet viele, ohne dass ein einziger Beißvorfall verhindert wird. Denn wer seinen Bullterrier nicht verantwortungsvoll hält und es zu so Vorfällen kommt, der wird dies auch bei einer anderen Rasse nicht schaffen, mit dem selben Ergebnis für die Betroffenen. Bitte lesen Sie folgende Petition und helfen mit Ihrer Unterschrift: Sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin Lieberknecht, sehr geehrter Herr Innenminister Prof. Dr. Peter M. Huber, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete des Thüringischen Landtags, wir bedauern zutiefst den tödlichen Angriff auf das kleine Mädchen in Oldisleben. Wie wir auch um das wenige Woche zuvor in Cottbus von einem Husky getötete Baby trauern. Unser Mitgefühl gilt den Angehörigen und betroffenen Menschen. Jedoch sollten diese traurigen Vorfälle nicht dazu benutzt werden um weiteres Leid zu erzeugen. Menschen und Hunde pauschal zu verurteilen, in dumpfen Rassismus zu verfallen. Es gilt alle Kraft zu mobilisieren um möglichst viele dieser schrecklichen Vorfälle zu verhindern. Wirkliche Lösungen zu suchen statt Populismus zu erliegen. Deswegen bitten wir, die Unterzeichner dieser Petition, Sie eindringlich im Sinne der Realität, der Sicherheit der Bevölkerung, der Rechtsstaatlichkeit, der Grundwerte des Grundgesetzes und des Tierschutzes als Wert an sich, das geplante Hundegesetz nicht zu verabschieden. Noch am 24.05.2010, 3 Tage nach dem Unfall, hat ihr zuständiges Innenministerium selbst in der Presseerklärung 20/10 detailliert an Hand der thüringischen Statistik 2009 über Vorfälle mit Hunden nachgewiesen, warum eine Rasseliste keine erhöhte Sicherheit für die Bevölkerung bringt. Dass eben gerade von den üblich gelisteten Rassen keine erhöhte Auffälligkeit bei Beissvorfällen, kein höheres Risiko ausgeht. Auch wurde erklärt, dass eben das (jetzt zur Begründung des Gesetzes angeführte) Bundesverfassungsgerichtsurteil aus 2004 eben jenen Nachweis vom Gesetzgeber einfordert. Jenes Urteil das eben auch das generelle Bundesweite Zuchtverbot für die 4 Rassen gekippt hat. So zeigen auch die Beispiele Hessen und Niedersachsen, die ähnliches vorhatten, dass die Gerichte die Rechtlosigkeit solcher Regelungen attestieren. Gerade heute sollte Politik darauf verzichten Gesetze zu verabschieden, die dann auf dem langen und teuren Weg der Gerichte für nichtig erklärt werden. Dies erleben die Bürger bereits zur Genüge. Auch die Tatsache, dass eben jedes Gesetz nur so gut ist, sein kann, wie man es umsetzen und auch kontrollieren kann, ist explizit angeführt. Wie die Regelungen mit Blick auf Personal und Kosten umgesetzt werden sollen, wenn bereits bestehende Gesetze nicht ausreichend kontrolliert werden, bleibt mehr als fraglich. Zu den Tatsachen zählt auch, dass das geplante neue Gesetz weder das Leben des kleinen Mädchens aus Olidsleben, noch des Babys aus Cottbus, hätte retten können. Die Hunde waren nicht angemeldet oder meldepflichtig, entziehen sich also jedweder Kontrolle und Regulierung. Zudem sind beide schrecklichen Unglücke in den eigenen 4 Wänden der Familien passiert. Alle Beteiligten kannten die Hunde, waren sogar in Oldisleben mit einem Schlüssel zum Haus, und somit zu den Hunden, versehen. In Cottbus haben die Eltern Hund und Baby einen Moment allein gelassen. Unverständlicherweise erfolgte nach dieser wirklich sachlichen und auf Belegen und Fakten basierenden Erklärung des Ministeriums der Kniefall vor dem Populismus, der „Kampfhunde-Medien-Hysterie“ und nur zwei Tage später ist alles anders und bereits ein Gesetz vorgestellt. Aus unserer Sicht ein Beispiel warum der Begriff „Politikverdrossenheit“ ein in unserer Zeit so populäres Wort ist.
Begründung
Das im Geiste des Populismus dann vorgestellte Gesetz, welches nun schnell und möglichst diskret umgesetzt werden soll, ist ein ungeheuerlicher Angriff auf tausende Hunde und ihre Halter gegen den wir, die Unterzeichner, uns hiermit wehren. Denn der dann nach 2 Tagen eilig vorgestellte Referentenentwurf ist offensichtlich ohne jede Sachkenntnis und bei völliger Missachtung der Faktenlage erstellt. Fachleute aus allen Bereichen kritisieren diesen und können nicht nachvollziehen, warum grundlos erstmals in Deutschland Rassen durch die Zwangskastration sogar ausgerottet werden sollen. Auch die Widersprüche in diesem Gesetz sind unerklärbar. So benötigt es um für eine Rasse einen Sachkundenachweis verlangen zu können, den Nachweis durch die Statistik der Beissvorfälle in Thüringen. Jedoch um eine weitere Rasse auf die Ausrottungsliste zu setzen, reicht ein einfacher Entscheid und Erlass der zuständigen Ministerien. So kann man nicht mit dem Lebewesen Hund und den Grundrechten der Hundehalter umgehen. Das Gesetz disqualifiziert sich allein dadurch. Bedenken Sie bitte auch was dieses Gesetz für Auswirkungen hat. Tausende Hunde, von dann so vorverurteilten Rassen, werden die Tierheime (und somit Städte und Kommunen) belasten und dies wird zu hundertfacher Euthanasie führen. Menschen werden ihre Hunde, die für sie wie ein Familienmitglied sind, opfern müssen. Denn viele werden durch die öffentliche Stigmatisierung einem unglaublichen Druck ausgesetzt. Die Vermieter und Hausgemeinschaften werden entscheiden müssen ob sie „Warnschilder“ akzeptieren weil sie ja um die Wahrheit, den unschuldigen Hund, wissen oder der mittelalterlichen Inquisition erliegen. Alle Rechtssprechungen seit 2000 belegen, dass dies alles keinerlei rechtliche Grundlage hat und vor Gerichten scheitern wird. Nur werden bis zu richterlichen Entscheidungen (die wir und viele andere Vereine anstrengen werden) tausende Halter und Hunde schwer geschädigt. Wir fordern Sie auf, dieses Gesetz zu stoppen und mit Fachleuten eine Diskussion zu führen um wirklich Verbesserungen der Sicherheit zu gewährleisten. So halten wir z.B. dem in der ersten Erklärung angeführte Vorschlag, wonach ein Nicht-Melden von Hunden bereits als ein Zeichen für eine gewisse Unzuverlässigkeit des Halters gewertet wird, für sehr hilfreich. Auch ein Einsatz Thüringens für ein Heimtierzucht- und Haltungsgesetz im Bund und der Länderkammer wäre zum Wohl der Menschen, würde dem Anliegen der Sicherheit für die Bevölkerung wirklich dienen. Gerne stehen wir mit unserer Initiative für eine seriöse Diskussion und faktenbasierte Verbesserungsvorschläge zur Verfügung. Würden uns freuen wenn wir unser Wissen und Erfahrungen in die Überlegungen einbringen können. V.i.S.d.P.: Verein zur Veredelung der Hunderassen – Deutscher Hundeverband e.V. Email: info@Deutscher-Hundeverband.de Internet: https://www.Deutscher-Hundeverband.de
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
01.08.2010
Petition endet:
31.10.2010
Region:
Thüringen
Kategorie:
Sicherheit
Debatte
Ich hatte 14 Jahre einen Standart Bullterrier in Berlin und muß euch sagen wie oft ich Angst um meinen Hund hatte nicht vor SOKA's sonder vor die die nix tun und unangeleint durch die Parks laufen (Labbi Goldy und co) und mal ganz ehrlich ein Hund mit Maulkorb und 2meter Leine ist nicht mal ein Bruchteil so gefährlich wie ein Kinderschänder den man frei rum laufen lässt! Hallo liebe Leute werdet doch mal wach es ist ja fast wie 1933 wo auch alle blind hier geschriene haben...
Ist es Verfassungswiedrig wenn eine Samtgemeinde in Niedersachsen 600,-€ Hundesteuer haben will für einen Am-Staff.Mix und im Nachbardorf zahlste nur48,-€ Es besteht doch in Niedersachsen keine Kampfhundverordnung!