Region: Zeuthen

Seestraße Zeuthen: Unsere Allee - Passé? Nee!

Petition richtet sich an:
Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, Landkreis Dahme-Spreewald, Gemeinde Zeuthen, Landesamt für Bauen und Verkehr, Hoppegarten

2.461 Unterschriften

Sammlung beendet

2.461 Unterschriften

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2023
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 05.09.2024
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Petition richtet sich an: Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg, Landkreis Dahme-Spreewald, Gemeinde Zeuthen, Landesamt für Bauen und Verkehr, Hoppegarten

Unsere Allee zwischen Zeuthen und Eichwalde - 261 vitale alte Bäume, vor allem Linden, die die Seestraße seit nunmehr 80-100 Jahren prägen - sollen bald für die "grundhafte Sanierung" der Straße gefällt werden!
Was ist UNSER ZIEL?
Wir - das sind der NABU Landesverband Brandenburg e.V., der NABU Regionalverband Dahmeland e.V. sowie die örtlich aktive Bürgerinitiative "pro Allee".

  •  Wir fordern eine behutsame Sanierung der Seestraße und der Bürgersteige. Diese Sanierung muss aber mit allen verfügbaren technischen Alternativen geprüft und realisiert werden, sodass der geschützte Baumbestand in Form der geschlossenen Allee erhalten bleibt (siehe Vorbild Linden-/ Fontaneallee).
  •  Eine „grundhafte Sanierung“ ist nicht erforderlich und die Fällung aller Alleebäume nicht „alternativlos“ (definierter Rechtsbegriff)!
  •  Zusammen mit dem NABU Landesverband Brandenburg werden wir rechtliche Schritte einleiten, sofern die Genehmigung erteilt und öffentlich gemacht ist.

Was sind die ALTERNATIVEN?
Das Vorbild, die Lindenallee zwischen Zeuthen und Wildau, zeigt eine funktionierende Alternative.
Denkbar wäre auch das Aufbringen eines Asphaltbelages auf den vorhandenen Straßenbelag. Große Bereiche der Seestraße verfügen bereits über einen soliden Unterbau! Damit bliebe das Wurzelwerk unangetastet.
Eine vielleicht unkonventionelle Alternative wäre die fachgerechte Reparatur / Teilerneuerung - womöglich unter Erhaltung des vorhandenen Straßenbelages. Verbunden mit Tempo 30 erhielte man Sicherheit, Lärmreduktion und die perfekte Erhaltung des Ortsbildes.
Du willst Dich auch für die Erhaltung der Allee einsetzen?
1. Wir brauchen Dich und Euch als Fürsprecher – für die behutsame Sanierung der Straße unter Erhaltung aller gesunden Alleebäume als unser natürliches und kulturelles Erbe!
2. Bitte informiert Familien, Freunde und Bekannte und unterstützt uns somit als Multiplikatoren!
Kontaktiere uns gern
Bürgerinitiative "pro Allee"
Kontakt per Mail:
seestrasse@nabu-dahmeland.de
👉 HINWEIS
Empfänger dieser Petition sind:
• Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
• Landkreis Dahme-Spreewald
Umweltamt
Weinbergstraße 1
15907 Lübben
• Gemeindeverwaltung Zeuthen
Gemeindevertretung Zeuthen (Vorsitzender: Philipp Martens)
Schillerstraße 1
15738 Zeuthen
• Landesamt für Bauen und Verkehr, Hoppegarten

Begründung

Welche BEDEUTUNG hat unsere Allee?
Alleen haben identitätsstiftenden Wert für viele Zeuthener BürgerInnen - das ergaben nicht zuletzt Umfragen und Werkstattverfahren im Rahmen des Zeuthener Leitbild-Prozesses.

  •  Unsere Allee in der Seestraße ist seit 80 - 100 Jahren ein wichtiger Bestandteil unseres „grünen“ Ortsbildes. 
  •  Unsere Allee trägt erheblich zum Gartenstadtcharakter bei, der Zeuthen so lebenswert macht.
  •  Unsere Allee ist ein Kulturgut. Die Bäume haben sich erfolgreich an die Standortbedingungen angepasst.
  •  Die Alt-Bäume sind Schatten- und Sauerstoffspender, binden CO2 und Feinstaub und sind unverzichtbar, um das lokale Klima durch Frischluftproduktion und Abkühlung zu verbessern. 
  •  Unsere Allee leistet einen hohen Beitrag zur Luftreinhaltung, durch Absorption der Boots-, Bahn-, Flug- und sogar Straßenverkehrsemissionen.
  •  Unsere Allee bietet Lebensraum für zahlreiche Vögel, Fledermäuse und Insekten. Ihre Zerstörung bedeutet den Wegfall ihrer wertvollen Habitate. Solche fast 100 Jahre lang gewachsenen Habitatstrukturen lassen sich nicht durch künstliche Nisthilfen/Quartiere adäquat ausgleichen.
  •  Ein funktionaler Ausgleich durch Neupflanzungen ist praktisch unmöglich. Der Klimawandel und die veränderten Umweltbedingungen erschweren es Jungbäumen, überhaupt anzuwachsen. Bis sie groß genug sind, den Wert und all die wichtigen Funktionen der Alt-Bäume zu ersetzen, dauert es Jahrzehnte. 

👉HINWEIS
Wer lieber auf Papier unterzeichnen möchte, kann das im Bioladen "Löwenzahn" in Zeuthen tun - dort liegt eine analoge Unterschriftenliste aus!
👉 HINWEIS
Spenden für dieses Projekt
Hallo an alle,
Spenden für die Erhaltung der Allee in der Seestraße gern auf folgendes Konto:
NABU Brandenburg e.V. 
DE57 1009 0000 1797 7420 11
Verwendungszweck: OD Zeuthen
ACHTUNG:
Der Spendenaufruf ganz unten auf der Seite von OpenPetition ist nur für OpenPetition selbst!

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Wir lieben Miersdorf, Zeuthen
Frage an den Initiator

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 17.10.2023
Sammlung endet: 30.04.2024
Region: Zeuthen
Kategorie: Umwelt

Neuigkeiten

  • Liebe Alleenschützer,

    Sie wollen, wie wir, dass unsere Zeuthener Seestraße und Gehwege saniert werden UND unsere wertvollen Alleebäume zum Großteil erhalten bleiben?
    Technisch ist dies möglich!
    Die Urteilsbegründung vom OVG ist letzte Woche veröffentlicht worden. Wir werden eine Beschwerde beim Landesverfassungsgericht einlegen.

    Was können Sie noch tun?

    Schreiben Sie bitte die Verantwortlichen (s.u.) zum „grundhaften Ausbau der Zeuthener Seestraße (OD Zeuthen, L401)“ an und fordern ein Moratorium der geplanten Fällung der wertvollen Allee mit Planungsänderung mit einer echten technischen Variante an. Äußern Sie gerne Ihre persönliche Meinung!

    Das Schreiben muss nicht lang sein. Es reicht, ggf. nur auf Teilaspekte, Kritikpunkte hinzuweisen bzw. Fragen zu stellen, z.B.:

    - Fordern Sie ein unverzügliches Moratorium zur geplanten Fällung der 254 Alleebäume in der Seestraße (L401) sowie eine politische und verfahrensrechtliche Überprüfung der Planfeststellung, denn:
    - der Alleenschutz ist gesetzlich verankert (Paragraph 17 Brandenburger Naturschutzausführungsgesetz) und hätte von Anfang an in der Planung und Genehmigung beachtet werden müssen (dies ist nicht erfolgt)

    - Welche Bedeutung, welchen Wert die Allee für Sie hat (Gesundheitsvorsorge, Kulturgut, Klimaschutz/-anpassung, Schattenspender, Immissionsschutz von Feinstaub und Verkehrslärm, Lebensraum, prägendes Ortsbild, o.ä.)

    - nach heutigem Stand der Bautechnik gibt schonendere Umbau- und Sanierungsververfahren (z.B. mittels Wurzelschutzmatten, manuellen Handschachtungen, Auftragen einer Asphaltschicht, ggf. weitere)! In jedem Falle erfordert die Bewertung und Entscheidung für Baumfällungen mindestens gesonderte Boden- und Wurzelraumsondierungen im Straßenbereich, um die Betroffenheit und Standsicherheit von jedem einzelnen Altbaum bewerten zu können. Diese wurden hier fahrlässiger und unzureichender Weise nicht durch die Planungsbehörde beauftragt (Verfahrensfehler). 
    - Es gibt entsprechende technische Varianten, die hier ebenfalls in der Planung und Genehmigung zu prüfen und bewerten sind (hier missachtete gesetzliche Vorschriften) durch das Umweltverträglichkeitsprüfunggsetz und eine Strategische Umweltprüfung im Planfeststellungsverfahren, die die Sanierung der Seestraße MIT weitestgehender Erhaltung der Allee möglich machen. Die Fällung aller Alleebäume ist nicht alternativlos. 
    - Was sind die fachlichen und rechtlichen Gründe des Plangebers, hier des Landesbetriebs für Straßenwesen, das die über das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (16 Abs. 1 Nr. 6 i. V. m. Anlage 4 Nr. 2 UVPG (für Vorhaben) sowie in § 40 Abs. 1 i. V. m. Anlage 4 (für Pläne und Programme im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung iVm Anlage 1) vorgeschriebenen, hier insbesondere technischen Varianten (bzw. Alternativen, hier z.B. Wurzelschutz, manuelle Schachtung zum Schutz der Altbäume und des Wurzelraums) zum gesetzlich vorgeschriebenen Alleenschutz und -erhalt (gem. Paragraph 17 Brandenburger Naturschutzausführungsgesetz, BbgNatSchAG) weder auf Teilabschnitten der Allee in der Seestraße noch als Nullvariante bzw. Echte Alternative (z.B. Verringerung der Fahrbahnbreite auf 6,00 m beim grundhaften Ausbau) im Planfeststellungsverfahren beachtet worden sind?
    - Welche potenziellen oder ggf bereits bestätigten Fördermittel und Fördermittelgeber werden für den grundhaften Ausbau der Seestraße (ggf. voraussichtlich) in Anspruch genommen? Ist die Förderung an bestimmte Bedingungen geknüpft, insbesondere die Strassenmindestbreite oder andere Faktoren, die eine Auswirkung auf die Allee haben (können)? Bitte listen Sie die Bedingungen konkret auf.

    Schreiben Sie die Verantwortlichen dazu gerne an:

    Planungsbehörde, Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg: LS-Kontakt@LS.Brandenburg.de

    Genehmigungsbehörde: Landesamt für Bauen und Verkehr, Hoppegarten: Poststelle@LBV.Brandenburg.de

    Ministerpräsident Dietmar Woidke: buergerbuero@stk.brandenburg.de

    Minister für Infrastruktur und Landesplanung Robert Crumbach: poststelle@mil.brandenburg.de

    Umweltministerin Hanka Mittelstädt: mb@mleuv.brandenburg.de

    Verantwortlich für Gehwege und Beleuchtung der Seestraße ist die Gemeinde Zeuthen, nicht aber für den Straßenausbau der Landesstraße!
     gemeinde@zeuthen.de

    --------------------------------------------------
    "Interesse an mehr Sichtbarkeit vor Ort in Form eines Zaunbanners?"
    Melden Sie sich gern ebenfalls unter: seestrasse@nabu-dahmeland.de!
    Wir haben verschiedene Motive grafisch vorbereitet, die zeitnah auf die Webseite www.nabu-dahmeland.de gestellt werden.“

    Weitere Informationen und Kontakt:
    NABU Dahmeland e.V. in Kooperation mit der BI "Pro Allee" unter www.nabu-dahmeland.de

    Mail: Seestrasse@nabu-dahmeland.de
    mobil: 01772708484

  • Update

    am 17.09.2026

    Liebe Alleenschützer,

    Sie wollen, wie wir, dass unsere Zeuthener Seestraße und Gehwege saniert werden UND unsere wertvollen Alleebäume zum Großteil erhalten bleiben? Technisch ist dies möglich!
    Die Urteilsbegründung vom OVG ist letzte Woche veröffentlicht worden. Wir werden eine Beschwerde beim Landesverfassungsgericht einlegen.

    Was können Sie noch tun?

    Schreiben Sie bitte die Verantwortlichen (s.u.) zum „grundhaften Ausbau der Zeuthener Seestraße (OD Zeuthen, L401)“ an und fordern ein Moratorium der geplanten Fällung der wertvollen Allee mit Planungsänderung mit einer echten technischen Variante an. Äußern Sie gerne Ihre persönliche Meinung!

    Das Schreiben muss nicht lang sein. Es reicht, ggf. nur auf Teilaspekte, Kritikpunkte hinzuweisen bzw. Fragen zu stellen, z.B.:

    - Fordern Sie ein unverzügliches Moratorium zur geplanten Fällung der 254 Alleebäume in der Seestraße (L401) sowie eine politische und verfahrensrechtliche Überprüfung der Planfeststellung, denn:
    - der Alleenschutz ist gesetzlich verankert (Paragraph 17 Brandenburger Naturschutzausführungsgesetz) und hätte von Anfang an in der Planung und Genehmigung beachtet werden müssen (dies ist nicht erfolgt)

    - Welche Bedeutung, welchen Wert die Allee für Sie hat (Gesundheitsvorsorge, Kulturgut, Klimaschutz/-anpassung, Schattenspender, Immissionsschutz von Feinstaub und Verkehrslärm, Lebensraum, prägendes Ortsbild, o.ä.)

    - nach heutigem Stand der Bautechnik gibt schonendere Umbau- und Sanierungsververfahren (z.B. mittels Wurzelschutzmatten, manuellen Handschachtungen, Auftragen einer Asphaltschicht, ggf. weitere)! In jedem Falle erfordert die Bewertung und Entscheidung für Baumfällungen mindestens gesonderte Boden- und Wurzelraumsondierungen im Straßenbereich, um die Betroffenheit und Standsicherheit von jedem einzelnen Altbaum bewerten zu können. Diese wurden hier fahrlässiger und unzureichender Weise nicht durch die Planungsbehörde beauftragt (Verfahrensfehler). 
    - Es gibt entsprechende technische Varianten, die hier ebenfalls in der Planung und Genehmigung zu prüfen und bewerten sind (hier missachtete gesetzliche Vorschriften) durch das Umweltverträglichkeitsprüfunggsetz und eine Strategische Umweltprüfung im Planfeststellungsverfahren, die die Sanierung der Seestraße MIT weitestgehender Erhaltung der Allee möglich machen. Die Fällung aller Alleebäume ist nicht alternativlos. 
    - Was sind die fachlichen und rechtlichen Gründe des Plangebers, hier des Landesbetriebs für Straßenwesen, das die über das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (16 Abs. 1 Nr. 6 i. V. m. Anlage 4 Nr. 2 UVPG (für Vorhaben) sowie in § 40 Abs. 1 i. V. m. Anlage 4 (für Pläne und Programme im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung iVm Anlage 1) vorgeschriebenen, hier insbesondere technischen Varianten (bzw. Alternativen, hier z.B. Wurzelschutz, manuelle Schachtung zum Schutz der Altbäume und des Wurzelraums) zum gesetzlich vorgeschriebenen Alleenschutz und -erhalt (gem. Paragraph 17 Brandenburger Naturschutzausführungsgesetz, BbgNatSchAG) weder auf Teilabschnitten der Allee in der Seestraße noch als Nullvariante bzw. Echte Alternative (z.B. Verringerung der Fahrbahnbreite auf 6,00 m beim grundhaften Ausbau) im Planfeststellungsverfahren beachtet worden sind?
    - Welche potenziellen oder ggf bereits bestätigten Fördermittel und Fördermittelgeber werden für den grundhaften Ausbau der Seestraße (ggf. voraussichtlich) in Anspruch genommen? Ist die Förderung an bestimmte Bedingungen geknüpft, insbesondere die Strassenmindestbreite oder andere Faktoren, die eine Auswirkung auf die Allee haben (können)? Bitte listen Sie die Bedingungen konkret auf.

    Schreiben Sie die Verantwortlichen dazu gerne an:

    Planungsbehörde, Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg: LS-Kontakt@LS.Brandenburg.de

    Genehmigungsbehörde: Landesamt für Bauen und Verkehr, Hoppegarten: Poststelle@LBV.Brandenburg.de

    Ministerpräsident Dietmar Woidke: buergerbuero@stk.brandenburg.de

    Minister für Infrastruktur und Landesplanung Robert Crumbach: poststelle@mil.brandenburg.de

    Umweltministerin Hanka Mittelstädt: mb@mleuv.brandenburg.de

    Verantwortlich für Gehwege und Beleuchtung der Seestraße ist die Gemeinde Zeuthen, nicht aber für den Straßenausbau der Landesstraße!
     gemeinde@zeuthen.de

    Weitere Informationen und Kontakt: NABU Dahmeland e.V. In Kooperation mit der BI „Pro Allee“ unter www.nabu-dahmeland.de

    Mail: Seestrasse@nabu-dahmeland.de
    mobil: 01772708484

  • Herzliche Einladung an alle Interessierten zur Zeuthener Seestraße:

    Alleerettung und Straßenumbau sind vereinbar! (Vortrag und Diskussion mit Dr.-Ing. Ditmar Hunger vom AlleenForum Sachsen e.V.)

    Wann: 21.9.2026 um 18:30
    Wo:
    Bürgerhaus Güterboden
    Goethestraße 26B, 15738 Zeuthen

    Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Erscheinen und Ihre Beiträge!

    Kontakt: seestraße@nabu-dahmeland.de

Ich lebe seit 1967 in Zeuthen und fand schon immer die Seestrasse und die Lindenallee mit ihren wunderschönen alten hohen Bäumen so einmalig schön. Gerade jetzt, wo es so entsetzlich heiße Sommer gibt, haben diese Bäume noch viel mehr an Bedeutung gewonnen. Diese Bäume müssen auf jeden Fall bleiben. Es muss eine andere Lösung für die Seestrasse geben.!

Bin Anlieger. Die Gehwege sind eine Zumutung. Reinigung unmöglich. Mit sehr, sehr viel Aufwand kann man halbwegs den gröbsten Dreck, Schlamm etc. beseitigen...für einige Stunden. Die Linden sind zum Teil im Absterben begriffen, haben häßliche Kronen, beim Herausfahren sieht man nichts durch den Wildwuchs. Das Kopfsteinpflaster ist extrem, extrem laut!

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