19 Unterschriften
Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Der Begriff "Flatrate" darf ausschließlich für Verträge verwendet werden, bei denen das Datenvolumen uneingeschränkt ist. Eine Drosselung der Geschwindigkeit ist hierbei nicht zulässig.
Begründung
Nach Verbrauch des Datenvolumens ist der Internetzugang praktisch unbrauchbar. Weder Surfen noch das Ansehen von Videos ist dann noch möglich. Das hat mit einer Flatrate nichts zu tun.
Wenn die Anbieter mit "5 GB Datenvolumen (50MBit/s) + 64kBit/s-Flat" werben würden, wäre das angebrachter.
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Petition gestartet:
04.11.2024
Petition endet:
03.05.2025
Region:
Deutschland
Kategorie:
Verbraucherschutz
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Wollen Sie vorschreiben, wie zu schreiben und zu sprechen ist? Was sollen denn dann für Wörter für Flatrate-Trinken und Flatrate für Bordellbesuche genutzt werden?
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