16 Unterschriften
Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Der Begriff "Flatrate" darf ausschließlich für Verträge verwendet werden, bei denen das Datenvolumen uneingeschränkt ist. Eine Drosselung der Geschwindigkeit ist hierbei nicht zulässig.
Begründung
Nach Verbrauch des Datenvolumens ist der Internetzugang praktisch unbrauchbar. Weder Surfen noch das Ansehen von Videos ist dann noch möglich. Das hat mit einer Flatrate nichts zu tun.
Wenn die Anbieter mit "5 GB Datenvolumen (50MBit/s) + 64kBit/s-Flat" werben würden, wäre das angebrachter.
Link zur Petition
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Petition gestartet:
04.11.2024
Petition endet:
03.05.2025
Region:
Deutschland
Kategorie:
Verbraucherschutz
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Neue SprachversionDebatte
Wollen Sie vorschreiben, wie zu schreiben und zu sprechen ist? Was sollen denn dann für Wörter für Flatrate-Trinken und Flatrate für Bordellbesuche genutzt werden?
Warum Menschen unterschreiben
Eine Flatrate ist eine Flatrate ist eine Flatrate - ohne Wenn und Aber. Oder es ist keine Flatrate. Punkt.
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