Verbraucherschutz

"Schutz des Begriffs 'Flatrate' vor irreführender Nutzung"

Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

15 Unterschriften

15 von 30.000 für Quorum in Deutschland Deutschland

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  1. Gestartet 04.11.2024
  2. Sammlung noch > 5 Monate
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

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Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

Der Begriff "Flatrate" darf ausschließlich für Verträge verwendet werden, bei denen das Datenvolumen uneingeschränkt ist. Eine Drosselung der Geschwindigkeit ist hierbei nicht zulässig.

Begründung

Nach Verbrauch des Datenvolumens ist der Internetzugang praktisch unbrauchbar. Weder Surfen noch das Ansehen von Videos ist dann noch möglich. Das hat mit einer Flatrate nichts zu tun.

Wenn die Anbieter mit "5 GB Datenvolumen (50MBit/s) + 64kBit/s-Flat" werben würden, wäre das angebrachter.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Torsten Jung aus Höchstadt
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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 04.11.2024
Petition endet: 03.05.2025
Region: Deutschland
Kategorie: Verbraucherschutz

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Der Begriff "Flatrate" wird heutzutage missbraucht.

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