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Lūgumraksts adresēts: Hessischen Landtag
Im Landtag wurde der §161 HSchG entworfen. Dieser besagt, dass Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe 1 die Kosten für ein Schülerticket nur erstattet bekommen, wenn die Entfernung zwischen Schule und Zuhause über 3 Kilometer beträgt, oder der Schulweg als ,,besonders gefährlich" eingestuft wurde. Für die Primarstufe gilt: Die Entfernung muss über 2 Kilometer betragen, oder der Schulweg ebenfalls als ,,besonders gefährlich" gelten.
Für die Schülerinnen und Schüler, deren Schulweg nicht diesen Faktoren wiederspiegelt gilt, zur besuchten Schule zu laufen.
Daher fordere ich in meiner Kampagne, dass die Schulwege in Hessen nicht als ,,gefährlich" oder ,,besonders gefährlich" eingestuft werden können, da Schulwege meiner Meinung nach absolut KEINE Gefahren darstellen dürfen. Somit sollen für Schulwege, welche Gefahren aufbringen sofortige bauliche Maßnahmen ergriffen werden, so dass Eltern, Lehrer und Kinder die Schulwege als ,,sicher" beurteilen können.
Pamatojums
Die Sicherheit aller Schülerinnen und Schüler hat höchste Priorität. Es gilt zu beachten, dass die Schulwege oftmals auch für Exkursionen genutzt werden, bei diesen mehrere Klassen teilnehmen und es somit unabdingbar ist, dass den Schüler/innen Sicherheit auf den Schulwegen garantiert wird.
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Petition wurde nicht eingereicht
01.02.2019Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team -
Änderungen an der Petition
12.06.2017
Debates
Pagaidām nav PRET argumentu.