159 Unterschriften
Der Petition wurde teilweise entsprochen
Petition richtet sich an: Bayerischer Landtag bzw. Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Die Kosten der Schülerbeförderung zu weiterführenden Schulen werden in Bayern nur zur nächstgelegen Schule der gewählten Schulart erstattet. Darüber hinaus kann eine Erstattung erfolgen, wenn die gewählte Schule nicht mehr als 20% höhere Fahrtkosten verursacht.
In ländlichen Gebieten - wie bei uns in Geltendorf / Landkreis Landsberg am Lech - führte das teilweise dazu, dass Kinder aus verschiedenen Ortsteilen einer Gemeinde unterschiedliche Schulen besuchen müssen bzw. nur die Kosten zu unterschiedlichen Schulen erstattet bekommen.
Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Ortsteil an das Bahnnetz angeschlossen ist und ein anderer nicht. Teilweise geht es um wenige Cent-Beträge in den errechneten Fahrtkosten, die den Unterschied machen.
Auch eine Teilerstattung der Fahrtkosten war in der Vergangenheit nicht möglich.
Sie wurde uns 2018 mit der Begründung abgelehnt, die Schülerbeförderung müsse durch den Sachaufwandsträge für die gesamte Strecke garantiert werden - eine Teilerstattung könne dazu führen, dass die Eltern ggf den Schulbesuch nicht mehr ermöglichen können, wenn ein Elternteil arbeitslos würde.
Mit Einführung des 49 EUR Tickets sollte die Thematik der unterschiedlichen Kosten nun eigentlich vom Tisch sein - die Fahrtkosten gerade in ländlichen Gebieten betragen auch zur nächstgelegenen Schule weit mehr als 49 EUR.
Die Staatsregierung lehnt aber die Erstattung des 49 EUR Ticket für Kinder, die NICHT die nächstgelegene Schule der gewählten Schulart besuchen weiterhin ab. Als Begründung wird eine "Steuerungswirkung" der Fahrtkosten bzw. deren Erstattung für die Auslastung der Schulen genannt.
Unsere Forderung: Das 49-EUR Ticket muss für alle Schüler:innen gratis zur Schülerbeförderung angeboten werden.
Begründung
Die Erstattung der Kosten für die Schülerbeförderung ist ein wesentlicher Beitrag zur freien Wahl der Schule.
Durch die Ablehnung der Erstattung oder Teilerstattung für den Besuch einer anderen Schule als der nächstgelegenen werden die Kinder und Eltern in ihrer Schulwahl erheblich eingeschränkt. Die nächstgelegene Schule könnte beispielsweise MINT-Schwerpunktschule sein, was aber gar nicht im Interesse des Kindes liegt.
Oder - im Beispiel der Gemeinde mit unterschiedlich ans ÖPNV Netz angeschlossenen Ortsteilen - dazu führen, dass Kinder nicht mit mehr mir Freunden/Freundinnen auf die selbe weiterführende Schule können.
Als Beispiel sei hier die Gemeinde Geltendorf im Landkreis Landsberg am Lech genannt:
- Kinder ALLER Ortsteile können das Gymnasium St. Ottilien besuchen. Grund: es ist die einzige Schule der gewählten Schulart für alle Ortsteile
- Kinder, die kein Gymnasium in kirchlicher Trägerschaft besuchen möchten oder dort abgeleht werden, werden implizit über die Fahrtkostenerstattung wie folgt aufgeteilt:
- Hauptort Geltendorf und Teilort Walleshausen => Ammersee-Gymnasium Dießen
- Teilorte Hausen und Kaltenberg => IKG Landsberg und DZG Landsberg
Somit werden Kinder, die gerade mal 2 km von einander entfernt wohnen und die die selbe Grundschule besucht haben für den Besuch der weiterführenden Schulen getrennt, weil die Teilorte Hausen und Kaltenberg nicht (mehr) ans Bahnnetz der BRB angeschlossen sind und die Fahrtkosten für Bus + Bahn die gesetzten Grenzen überschreiten.
Nun sollte man meinen, dass das einheitliche 49 EUR Ticket dieser Ungleichbehandlung aufgrund höherer Fahrtkosten ein Ende setzt. Dem ist aber nicht so! Begründung des Kultusministerium in einem Papier an diverse Ministerien und Schulverbände: Die Steuerungswirkung der Fahrtkostenübernahme für die Auslastung der Schulen!
Das heißt jedoch, trotz und gerade mit der Einführung des 49 EUR Tickets wird die Gleichbehandlung der Schüler:innen durch eine weitere Ablehnung der Kostenübernahme massiv eingeschränkt: die zu hohen Kosten können nicht mehr als Begründung für eine Ablehnung herangezogen werden, nun ist es die "Steuerungswirkung".
Wie kann es sein, dass Kinder sogar INNERHALB des selben Landkreises ihre Schule nicht selbst wählen können?
Für die Auslastung der Schulen muss in Zeiten eines einheitlichen Deutschlandtickets eine andere Steuerungsgröße herangezogen werden.
Durch das einheitliche Ticket können Landkreise und Kommunen viel Geld in der Schülerbeförderung sparen - das muss auch für die Familien gelten, deren Kinder eine andere Schule besuchen möchten als "die nächstgelegene der gewählten Schulart"!
Quellen:
- Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulwegs (https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BaySchulKostG/true)
- Verordnung über die Schülerbeförderung (https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BaySchBefV/true)
- Zeitungsartikel Augsburger Allgemeine (https://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/schulbus-bayern-will-weiter-nicht-allen-kindern-den-schulweg-bezahlen-id66205376.html)
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Nachricht zu einer abgeschlossenen Petition
am 24.06.2024Liebe Unterstützende,
gute Nachrichten: Die Petition wurde als Material an das bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus überwiesen!
Das bedeutet: Der Landesregierung wird überlassen, die Forderung des Petitions-Startenden bei der Ausarbeitung eines Gesetzentwurfs, beim Erlass von Richtlinien oder anderen Verwaltungsmaßnahmen zu prüfen und ggf. einzubeziehen.
Den genauen Abschlussbericht des Petitionsausschusses finden Sie im Anhang als PDF.
Beste Grüße
das openPetition-Team -
Rückmeldung des Ausschusses
am 08.01.2024Liebe Unterstützende,
das Anliegen wurde an den zuständigen Petitionsausschuss weitergeleitet und hat das Geschäftszeichen BI.0038.19 erhalten. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten und regelmäßig über Neuigkeiten informieren.
Mit besten Grüßen
das Team von openPetition -
Petition eingereicht - Danke für die Unterstützung!
am 04.01.2024
Liebe Unterstützende,
openPetition hat die von Ihnen unterstützte Petition offiziell im Petitionsausschuss von Bayern eingereicht. Jetzt ist die Politik dran: Über Mitteilungen des Petitionsausschusses werden wir Sie auf dem Laufenden halten und Informationen transparent in den Petitionsneuigkeiten veröffentlichen.
Als Bürgerlobby vertreten wir die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern. Petitionen, die auf unserer Plattform starten, sollen einen formalen Beteiligungsprozess anstoßen. Deswegen helfen wir unseren Petitions-Startenden dabei, dass ihre Anliegen eingereicht und behandelt werden.
Mit besten Grüßen
das Team von openPetition
Debatte
Es kann nicht sein, daß unsere Regierung Geld für die halbe Welt ,es sind unsere Steuergelder ungefragt, einfach verteilt. Zuerst kommt das eigene Land, die eigene Familie Bei uns werden Spenden gesammelt, bzw es heißt: kein Geld da und das darf nicht sein
Noch kein CONTRA Argument.