Bürgerrechte

Schluss mit Korruption und Lobbyismus in der Politik

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

3 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

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Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

Die jüngsten Korruptionsfälle in der Bundespolitik zeigen, dass es notwendig ist, der Gier, des ein oder anderen Abgeordneten, Einhalt zu bieten.
Darüber hinaus sollten alle Nebeneinkünfte von unseren Politikern am Ende eines Jahres für alle zugänglich offen gelegt werden.
Zusätzlich sollten diese Nebeneinkünfte aller Abgeordneten auf Bundesebene und auf Bundeslandebene von deren Diäten abgezogen werden, so wie bei Hartz IV. Dies sollte auch auf die Bezüge der Oberbürgermeister übertragen werden. Egal ob sie zum Beispiel von amtswegen in die Aufsichtsratspöstchen von Energiegesellschaften hineingeboren worden sind oder dazu berufen worden sind.
Wenn Abgeordnete und Minister-innen, die ihnen anvertraute Macht zu privaten Nutzen oder Vorteil missbrauchen, muss das geahndet werden. Alle Akteure, der Bestochene, der Bestechende und evt. der Auftraggeber der Bestechung müssen für den angerichteten Schaden haften.
Korruption untergräbt die Glaubwürdigkeit des Parlaments.
In diesem Zusammenhang muss auch dem Abschluss von unsäglichen Beraterverträgen eine Ende bereitet werden, die definitiv keine Nutzen für Deutschland haben. Wer Beraterverträge abschließt, soll sie gefälligst auch bezahlen. Wir haben genügend Know how im deutschen Beamtenapparat.
Das Vertrauen in die Integrität und die Funktionsfähigkeit des staatlichen Apparates wird beschädigt.
Wenn der Eindruck entsteht, dass unsere auf Zeit gewählten Volksvertreter käuflich sind, sind demokratische Prozesse gefährdet.
Es ist erforderlich, dass Abgeordnete genauso wie Beamte und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes bzgl. Korruptionsvergehen behandelt werden.
Das hat abschreckende Wirkung, denn im schlimmsten Falle droht den Beamten bei einer Verurteilung der Verlust der Beamtenrechte und den Abgeordneten sollten sämtliche Ansprüche aus der Abgeordnetentätigkeit gestrichen werden, insbesondere alle Ansprüche auf ihre Pensionen.
Im Bundesbeamtengesetz ( BBG ) sind im § 71 festgeschriebene Regeln beschrieben, diese sollten auch für unsere Mandatsträger gelten.
Hier heißt es konkret: Beamtinnen und Beamte dürfen, auch nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, keine Belohnungen, Geschenke oder sonstigen Vorteile für sich oder einen Dritten in Bezug auf ihr Amt fordern, sich versprechen lassen oder annehmen. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der obersten oder der letzten obersten Dienstbehörde.
Darüber hinaus soll im Bundesgesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen, erlassen auf Grund von Art.74 Abs.1 Nr.1 und Nr.12 unseres Grundgesetzes am 04.06.2016 die Bestechung und Bestechlichkeit speziell im deutschen Gesundheitssystem, mit den Mitteln des Strafrechts dieser Korruption entgegengetreten werden ( §§ 299a uns 299b StGB) Dies muss auch für Abgeordnete und Minister gelten.
Offenbar gibt es eine Strafbarkeitslücke bzgl. der Korruptionsvergehen durch unsere auf Zeit gewählten Volksvertreter. Diese Lücke muss geschlossen werden, um Schaden vom deutschen Volk abzuwenden und Schaden in die Glaubwürdigkeit der deutschen Politik und letztendlich Schaden von unserer Demokratie.
Quellen siehe unter Begründung

Begründung

Es ist enorm wichtig jetzt zügig zu handeln um weiteren Schaden vom deutschem Parlament abzuwenden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass alle Politiker unter Generalverdacht gestellt werden.
Objektivität und Unbestechlichkeit ist hier von jedem Abgeordneten und Minister, auch nach Beendigung seiner Politikkariere, einzufordern. Das Zuteilen von lukrativen Posten außerhalb der politischen Bühne gehört genauso dazu. Hier muss wert darauf gelegt werden, dass die Stellen öffentlich ausgeschrieben sind und nicht unter der Hand vergeben werden.
Hierzu muss der Bundestag und die Länderparlamente entsprechende vorbeugende und wirksame Kontrollen einrichten, an denen sich alle Akteure zu orientieren haben und hinwenden können, sowohl die Politik, als auch die Verwaltung und die Wirtschaft.
Diese Kontrolleinrichtungen müssen präventiv wirken.
Eigentlich ist beim Ablegen des Amtseides im Artikel 56 des Grundgesetzes schon alles gesagt: "Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde."
Quellen: dbb Deutscher Beamtenbund www.dbb.de, transparency.de, Bundesminsterium der Justiz und für Verbraucherschutz, Wikipedia

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 18.03.2021
Petition endet: 22.08.2021
Region: Deutschland
Kategorie: Bürgerrechte

Neuigkeiten

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