198 Unterschriften
Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen
Petition richtet sich an: Hessischer Landtag, Schlossplatz 1 - 3, 65183 Wiesbaden
Wer kennt das nicht: Beim Autofahren mal kurz abgelenkt oder unaufmerksam und schon hat´s geblitzt. Knapp über der erlaubten Geschwindigkeit und man wird mit 10 oder 20 Euro zur Kasse gebeten. Dabei hat man doch an der Kontrollstelle weder eine Gefahr verursacht noch die Verkehrssicherheit beeinträchtigt. So werden die Autofahrer von den örtlichen Ordnungsbehörden in Massen abgezockt. Niemand macht sich Gedanken darüber, ob die Ordnungsbehörden eine Rechtsgrundlage dafür haben. In der Zuweisungsverordnung vom 18. Juli 1972 (GVBl I S 255) sind den Ordnungsbehörden Aufgaben der Gefahrenabwehr übertragen worden, u.a. auch die Überwachung des Straßenverkehrs durch Verwendung technischer Mittel. Für den Einsatz dieser technischen Mittel (Geschwindigkeitsmessungen/ Radarkontrollen) gibt es eine Verwaltungsvorschrift, der sogenannte Radarerlass, veröffentlicht im Staatsanzeiger für das Land Hessen am 23.02.2015, Nr. 9, Seite 182, Nr. 174.
Dieser Radarerlass nennt bereits in Punkt 1 das Ziel der Verkehrsüberwachung: "Verkehrsüberwachung ist eine hoheitliche Aufgabe der Gefahrenabwehr..." In Punkt 4 sind die Messstellen aufgeführt. Zitat: "Nicht ortsfeste Geschwindigkeitsmessanlagen ermöglichen den zuständigen Behörden die zur Verfügung stehende Technik flexibel an unterschiedlichen Örtlichkeiten unter Berücksichtigung der unter 4.1.1 - 4.1.6 priorisierten Kriterien einzusetzen." Diese Kriterien sind: 1. Unfallhäufungspunkte und -strecken mit geschwindigkeitsbedingt hoher . . Unfallbelastung 2. Besonders schutzwürdige Örtlichkeiten (Fußgängerüberwege, Bushaltestellen, unübersichtliche Einmündungen und Kreuzungen 3. Besonders schutzwürdige Zonen (Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser, Altenheime) 4. 30er Zonen und verkehrsberuhigte Bereiche 5. Lärmschutz 6. sonstige Gründe
Während die Polizei sich an diese Verwaltungsvorschrift hält und die Messstellen nach den vorgegebenen Kriterien aussucht, halten sich die örtlichen Ordnungsbehörden nur selten an den Erlass. Die Ordnungsbehörden sind erkennbar von fiskalischen Gründen motiviert. Fiskalische Gründe stellen aber keine Rechtsgrundlage für die Kontrolle dar. Somit wären alle Radarkontrollen, die unter Missachtung der Verwaltungsvorschriften stattfinden, rechtswidrig. Hierzu ein Zitat aus einem Urteil des OLG Hamm, vom 22.05.2011, Az: 3 Rbs 61/11: "Es stehe nämlich zu vermuten, dass die in den letzten Jahren exzessiv angewachsene Geschwindigkeitsüberwachungspraxis der Straßenverkehrsbehörden im Wesentlichen von fiskalischen Interessen motiviert (Stichwort "Abzocke") und deshalb unzulässig sei. Trotz des erheblichen gesetzgeberischen Bedarfs seien entsprechende gesetzliche Regelungen, die überfällig seien, bislang nicht getroffen worden."
Begründung
Mit dieser Petition möchte ich erreichen, dass sich die Ordnungsbehörden bei den Geschwindigkeitsmessungen an Recht und Gesetz halten und ihre Messstellen nach den Kriterien des Erlasses aussuchen. Es muss damit aufhören, dass die Kommunen ständig gegen Artikel 20 Abs. 3 Grundgesetzt verstoßen, Zitat: "...die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Recht und Gesetz gebunden." . Um der Willkür bei Radarkontrollen Einhalt zu gebieten, wäre es sinnvoll, den Radarerlass dahingehend zu ergänzen, dass die Ordnungsbehörde im Verwarnungs- oder Bußgeldbescheid das Kriterium des Radarerlasses nennen muss, nach dem die Messstelle ausgesucht worden ist. Dies würde auch beim Autofahrer zu mehr Akzeptanz und einer erzieherischen, nachhaltigen Wirkung führen, wenn er erfährt, dass er zum Beispiel in einer besonders schutzwürdigen Zone (Kindergarten) zu schnell gefahren war.
Hier scheint es dringend erforderlich zu sein, Verstöße gegen den Radarerlass mit Bußgeld zu belegen. Dann könnte es zu einer Gewinnabschöpfung kommen, wenn die Kommunen aus fiskalischen Gründen handeln und Ihr Radargerät als "Gelddruckmaschine" einsetzen. Gemeinnützige Institutionen würden sich sicherlich darüber freuen. Beispiel: Einem Spediteur, der seine Lkw ständig überlädt, wird auch der durch die Überladung erzielte Gewinn abgeschöpft (§§ 17 Absatz 4 und 29a OWiG).
Hinweis: Die fiskalischen Gründe bei den Radarkontrollen sind auch schon daran zu erkennen, dass die Ordnungsbehörden ihr Radargerät bereits am ersten Grundstück aufstellen. Weil sie ja eine Entfernung von 100 m zur Ortstafel einhalten müssen, wird die Ortstafel einfach 100 m nach außen versetzt. Das verstößt zwar dann gegen die Verwaltungsvorschrift der Ortstafel, die dort anzubringen ist, wo das erste Grundstück an die Straße erschlossen ist, bringt aber viel Geld ein, weil die Autofahrer dort erfahrungsgemäß noch oder schon über 50 km/h fahren.
Ich möchte nicht unerwähnt lassen, dass ich keine Punkte in Flensburg habe und Radarkontrollen für notwendig und wichtig erachte, solange diese erlasskonform sind und der Verkehrssicherheit und der Gefahrenabwehr dienen.
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Wie dem Internet zu entnehmen ist, haben sich bereits viele Kommunen dazu entschlossen, mit der Abzocke aufzuhören und die Messstellen nach Rücksprache mit der Polizei nur noch an Unfallschwerpunkten und Gefahrenstellen durchzuführen, also an den im Erlass genannten Örtlichkeiten. Trotzdem gibt es noch viele Ordnungsbehörden, die das Radargerät als Gelddruckmaschine einsetzen und regelrecht Jagd auf Autofahrer machen. So auch bei den Ordnungsbehörden in Wolfhagen und dem gemeinsamen Ordnungsbehördenbezirk mit Sitz in Habichtswald. Beispiel Naumburg/Hessen: Wegen einer Baustelle wurde die Ortsdurchfahrt in Naumburg/Hessen umgeleitet.Die Umleitungsstrecke ging an der Schule vorbei. Deshalb hat man die Zeit in die Sommerferien gelegt, weil dann... weiter
Debatte
Anm. Ich habe erst die "entschärfte" Petition zu lesen bekommen. Ich bin mir sicher, dass nicht wenige kommunale Kontrollen einzig und alleine der Aufstockung des örtlichen Geldsäckels dienen, moderne Wegelagerei also. Grundsätzlich finde ich Kontrollen auch nicht schlecht & JA, die Polizei ist hier ehrlicher.. Was man mittlerweile auch beobachten kann: Wegen maroder Kassen bzw. Geldzweckentfremdung werden schlechte Straßen nicht saniert, sondern kurzer Hand einfach die Geschwindigkeit reduziert und nebenbei gleich mal geblitzt. Dies finde ich die größte Dreistigkeit.
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