5.584 Unterschriften
Bearbeitungsfrist abgelaufen
Petition richtet sich an: Ortsbürgermeister Ewald Heck/Nachfolger und Verbandsbürgermeister Christoph Holkenbrink/Nachfolger / alle Interessierten Bürgerinnen und Bürger
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Gemeinde Landscheid überlegt auf ihrem Gebiet die Schießanlage des Wurftaubenclubs (derzeit 3,9ha) zu einer von Deutschlands und Europas größter Schießanlagen durch einen Investor ausbauen zu lassen (15,3 ha, nach KSZ-Gutachten Immissionsprognose Schall 11-082/3-1 mit bis zu 19200 Schuss Langwaffen (laut Prognose können die Schusszahlen bei Bedarf bis zum 4-fachen erhöht werden), Kurzwaffen unbegrenzt, bis zu 240 PKW-Bewegungen/Tag).
Anbei einige Links zu Ihrer Information: • Target World Landscheid: https://www.target-world-landscheid.com/ • Die Bürgerinitiative gegen die Schiessanlage: https://www.schiessstandstop-landscheid.de • Die regionalen und überregionalen Medien berichtete mehrfach: + https://www.eifelzeitung.de/themen/im-fokus/schiessanlage-landscheid/ + https://www.volksfreund.de, zuletzt: https://www.volksfreund.de/nachrichten/region/wittlich/aktuell/Heute-in-der-Wittlicher-Zeitung-Zuversicht-bei-Schiessplatzplanern;art8137,3904920 + https://www.swr.de/zur-sache-rheinland-pfalz/investor-plant-riesige-schiessanlage-in-der-eifel/-/id=7446566/did=13441930/nid=7446566/1p6xz9o/index.html + https://www.swr.de/landesschau-rp/protest-gegen-schiessstand-ausbau/-/id=122144/did=13240328/nid=122144/1odikeo/index.html + jetzt.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/586729
Derzeitiger Planungsstand ist: 1. Geplant ist eine „Erweiterung“ des jetzigen Schießstandes des WurfTaubenClubs WTC Landscheid (www.wurftaubenclub-landscheid.de) von derzeit 3,9 ha auf zukünftig 15,3 (!) ha. Es ist eine Nutzung bis zu 7x13x364 mit bis zu 19.200 Schuss Langwaffen plus (theoretisch)unbegrenzt Kurzwaffen begutachtet (Berechnungen der Emissionssituationen 2+3 in Gutachten: Beurteilung von Schießgeräuschen Neubau Schießsportzentrum TWL „Target World Landscheid“ von KSZ Ingenieurbüro GmbH vom 26.06.2012, S. 8 und 26ff.). 2. Der Gemeinderat Landscheid https://www.landscheid.de/gemeinde_landscheid/Ortsgemeinde/Gemeindeverwaltung/Gemeinderat hat für eine Änderung des Bebauungsplanes gestimmt. Der VBG-Rat Wittlich-Land (www.vg-wittlich-land.de/vg_wittlich_land/B%C3%BCrger%20und%20Service/Rathaus/Organe%20der%20Verbandsgemeinde ) hat die 7. Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes 2006 und das Sondergebiet Schiesszentrum beschlossen. 3. Derzeit findet die Planauslegung statt. 4. Im Kloster Himmerod hat am 28.03. eine erste Info-Veranstaltung stattgefunden, in der die BürgerInitiative gegen die Erweiterung des Schießstandes Landscheid e.V. unterrichtete (www.schiessstandstop-landscheid.de) . 5. Derzeit sammelt die BI Unterschriften gegen die Schiessanlage.
Begründung
Auf der "erweiterten" Schiessanlage könnten folglich an 7 Tagen/Woche (statt bisher 2 Tage) bis zu 19200 Schuss Langwaffen + (theoretisch) unbegrenzt Kurzwaffen täglich abgegeben werden.
Hierdurch verändert sich die Gegebenheiten für Mensch, Natur und Tiere:
- zur Lärmsituation heute: Im KSZ-Gutachten heißt es auf S. 10 zu den heute vorherrschenden Fremdgeräuschen unter Punkt 4.3.: Fremdgeräusche "* Gewerbelärm
- In der Nachbarschaft der Schießanlage liegt im Norden an der K 13 eine große Kiesgrube mit Abbau- und Ladegeräten sowie LKW. - In einigen Nachweisgebieten liegen bäuerliche Betriebe. * Verkehrslärm Im Süden des Nachweisgebietes Auf der Stuf verläuft die Autobahn A60. Entfernung zum Nachweisort Auf der Stuf 180 m; zum Nachweisort Burg 640 m. Gemessen am 05.05.2012 während der Immissionsmessungen (95 %-Pegel LAF95 gem. Regelwerk): - Auf der Stuf: Ständig vorherrschendes Fremdgeräusch 48 dB(A), Verkehrsgeräusche. - Landscheid: Ständig vorherrschendes Fremdgeräusch 44 dB(A), Verkehrsgeräusche. - Gut Heeg: Fremdgeräusche durch den Betrieb der vorgelagerten Kiesgrube; ständig vorherrschendes Fremdgeräusch 48 dB(A). - Musweiler: Am Nachweisort ständig vorherrschendes Fremdgeräusch 35 dB(A). - Burg: Am Nachweisort ständig vorherrschendes Fremdgeräusch 40 dB(A). - Großlittgen: Am Nachweisort ständig vorherrschendes Fremdgeräusch 34 dB(A)."
- zur Lärmsituation morgen: Im KSZ-Gutachten heißt es auf S. 9 zu den Immissionsrichtwerten unter Punkt 4.2: „Nach Auskunft des Auftraggebers sind die beiden Nachweisgebiete „Gut Heeg“ und „Auf der Stuf“ als Mischgebiet eingestuft. Immissionsrichtwerte nach TA Lärm ï€ªï€ Beurteilungspegel tags (06.00 Uhr – 22.00 Uhr) 60 dB(A). ï€ªï€ Kurzzeitige Geräuschspitzen tags 90 dB(A). Nach Augenschein wird die Schutzwürdigkeit der Gemeinde Musweiler und des Ortsteiles Altenhof analog zu der eines Dorfgebietes eingestuft, Immissionsrichtwerte wie vor. Nach Augenschein wird die Schutzwürdigkeit der Gemeinden Landscheid, Burg, Großlittgen und Abtei Himmerod analog zu der eines allgemeinen Wohngebietes eingestuft. Immissionsrichtwerte nach TA Lärm ï€ªï€ Beurteilungspegel tags (06.00 Uhr – 22.00 Uhr) 55 dB(A). ï€ªï€ Kurzzeitige Geräuschspitzen tags 85 dB(A).“
Die Lärmbelästigung darf also nach der TA Lärm (anzuwendende Rechtsvorschrift) in den angrenzenden Orten wie folgt zu hören sein: Auf der Stuff, Gut Heeg, Musweiler, bis 60 dB(A) + bis 30 dB(A) [kurzzeitige Geräuschspitzen Tag] folglich bis zu 90dB(A) Landscheid, Burg, Großlittgen bis 55 + bis 30 = bis 85 dB(A) Hupperath keine Daten vorliegend Altenhof keine Daten vorliegend, wie Burg? Himmerod keine Daten vorliegend, wie Großlittgen?
Wie laut ist nun dieser Lärm? Dazu möchten wir auf einen Artikel der Süddeutschen Zeitung vom 17. Mai 2010 verweisen und zitieren: (vgl.: https://www.sueddeutsche.de/wissen/laerm-wie-laut-ist-welcher-laerm-1.632597 ) • „ … 40 bis 60 dB (A) ist normale Gesprächslautstärke, oder ein leises Radio. Hier kann die Konzentration gestört werden. • 60 bis 80 dB (A) erreicht ein lautes Gespräch, eine Schreibmaschine oder ein vorbeifahrendes Auto. Im Bereich um 80 dB (A) liegen etwa Rasenmäher. Lärm in dieser Lautstärke kann bereits zu gesundheitlichen Langzeitschäden führen. • Wissenschaftliche Studien haben gezeigt, dass bei Straßenlärm, der im Haus einen Schallpegel von 65 Dezibel erreicht, das Risiko für Herz-Kreislaufstörungen, um 20 Prozent höher ist, als bei 50 bis 55 Dezibel. • 80 bis 100 dB (A) erreichen vorbeifahrende LKWs, Motorsägen oder Winkelschleifer. Hier droht bei Dauerlärm bereits der Gehörschaden. …“
Aus unserer Sicht besteht wesentliches Gefährdungspotential: • Natur („wertvoller naturnaher Lebensraum im Kreis BKS-WIL“; landesweit bedeutsame Fläche; nach FFH-Richtlinie und EG-ArtSchVo Nr 338/97 Biotop mit europaweiter Bedeutung; hohe Emmissionswerte (Lärm) und Luftverschmutzung ): die Auswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen werden gutachterlich mit mittel - deutlich bewertet; die Flächenwerte verändern sich von 631.469 Wert-m²/Biotopwertpunkte (vor der Bebauung) auf 197.133 (nach der Bebauung) • Tiere (41 Arten der roten Liste RLP, 29 Arten der roten Liste BRD sind betroffen): die Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere werden gutachterlich mit mittel - deutlich bewertet; Bruthabitate vieler Arten gehen verloren, die (deutschlandweite) seltene Turteltaube verliert ihr Revier • Menschen (hohe Emmissionswerte (Lärm) und Luftverschmutzung; Wegabschnitt Himmerod – Bruch des Eifelsteiges wird durch die Lärmemission quasi unpassierbar): die Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch werden gutachterlich mit gering - mittel bewertet
Es sind also wesentliche Bereiche unserer Um- und Mitwelt bedroht.
Ich würde mich freuen Sie als Mitstreiter gegen den Ausbau gewinnen zu können. Durch ihr Votum unterstützen Sie die Stimmen gegen eine
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
12.04.2014
Petition endet:
30.09.2014
Region:
Ortsgemeinde Landscheid und Verbandsgemeinde Wittlich-Land
Kategorie:
Umwelt
Neuigkeiten
-
Bearbeitungsfrist abgelaufen
am 21.09.2019Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 24 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition davon aus, dass die Bearbeitungsfrist des zuständigen Ausschusses bzw. des Empfängers abgelaufen ist.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team -
Die Petition befindet sich in der Prüfung beim Empfänger
am 20.09.2017Liebe UnterstützerInnen,
ich freue mich Ihnen mitteilen zu können, dass Ihre Stimmen und Eingaben nach mehr als drei Jahren letztlich gehört wurden:
Am 4.9. hat der Verbandsgemeinderat (VG-RAT) Wittlich-Land sich mehrheitlich mit 25:7 Stimmen gegen eine Veränderung des Flächennutzungsplans ausgesprochen und damit eindeutig das endgültige "AUS" für die Erweiterungspläne der Schießanlage Landscheid beschlossen.
Gleichzeitig bedeutet dies, dass es weder dem Investor noch diversen Mitarbeitern von Ministerien benachbarter Bundesländer gelungen ist, diese klare, kluge und richtungsweisende Beschlussfassung anderweitig zu beeinflussen.
Das sagen die politischen Fraktionen im VG-RAT zum Thema:
KONTRA Schießanlage:
Dennis Junk, Bürgermeister der... weiter -
Die Petition befindet sich in der Prüfung beim Empfänger
am 04.09.2017Liebe UnterstützerInnen,
auf diesem Weg möchte ich Sie zum Stand der Petition gegen die Schießanlage Landscheid informieren:
Am 24.08.2017 fand die Beratung und Beschlussfassung Ortsgemeinderat Landscheid statt.
Der Ortsgemeinderat hat sich mit knapper Mehrheit (9:7 Stimmen) für die Aufrechterhaltung seines Antrages für die Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes Wittlich Land 2006 ausgesprochen.
Heute, 04.09.2017 findet die Beratung und Beschlussfassung des Verbandsgemeinderates Wittlich-Land zum FNP statt: Informieren Sie sich über die Diskussion und Entscheidung vor Ort.
Termin: 04.09.2017, 17:00 Uhr
Ort: Eifellandhalle, Tränkgasse 20 , 54526 Landscheid
Gruß
Thomas Simon
Debatte
Es ist ganz einfach: Die bestenfalls paar Hundert, die ihrem Hobby frönen wollen, belästigen eine ganze Region. Allein diese Unverhältnismäßig keit verbietet eine solche Anlage. Es gibt auch einen Mehrheitenschutz. Daran sollten die Entscheider denken
Was fordert die Petition eigentlich? Ich kann dem Text keine Forderung entnehmen.