Verkehr

Sanierung der Miesbacher Straße (B13)

Petition richtet sich an
Staatliches Bauamt Rosenheim

94 Unterschriften

76 von 400 für Quorum in Holzkirchen Holzkirchen

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Petition richtet sich an: Staatliches Bauamt Rosenheim

Seit Jahren weisen die Bürgerinnen und Bürger in Holzkirchen auf den schlechten und gefährdenden Zustand der Miesbacher Straße (B13) und auf die damit verbundene dringende Sanierung hin. Die Gemeinde hat auf den Bürgerversammlungen dargestellt, dass ausschließlich das Staatliche Bauamt Rosenheim zuständig sei und der Einfluss der Gemeinde begrenzt ist.

Wir, die Anwohner und Betroffenen, fordern daher mit dieser Petition direkt das Staatliche Straßenbauamt Rosenheim dazu auf die Sanierung der B13/Miesbacher Straße in Holzkirchen vom Ortseingang bis zur Kreuzung Tegernseer und Frühlingsstraße (ca. 500m) zu priorisieren und umgehend umzusetzen. In diesem Zusammenhang sollen diverse zusätzliche Sicherungsmaßnahmen ebenfalls umgesetzt werden, um die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer wiederherzustellen.

Abbildung - Kartendarstellung B13/Miesbacher Straße, Holzkirchen

Konkret fordern wir:

  1. Sanierung der Asphaltdecke und der Bordsteine auf der gesamten Länge der Miesbacher Straße.
  2. Im Zuge dieser Sanierung ist der Bürgersteig zu verbreitern (wo zusammen mit den jeweiligen Grundstückseigentümern möglich).
  3. Ausleitung der Fahrradfahrer auf die Straße mit Hilfe von Markierungen - vom gemeinsamen Geh- und Radweg aus Oberlaindern kommend, auf Höhe der Querungshilfe/Aral-Tankstelle (siehe Beispiel).
  4. Setzen von Fahrrad-Piktogrammen auf beiden Seiten der Straße nach jedem Kreuzungsbereich (siehe Beispiel).

Bis zur vollkommenden Umsetzung der Punkte 1 bis 4 ist aufgrund der Gefährdungslage für alle Verkehrsteilnehmer gemäß § 45 Abs. 9 StVO auf der gesamten Länge unverzüglich Tempo 30 anzuordnen.

Begründung

Die Miesbacher Straße ist in einem kritischen Zustand. Nicht nur an einzelnen stellen, sondern auf der gesamten Länge. Zentimetertiefe Risse, welche sich nahezu die gesamte Straße und Gehwege entlang ziehen, Schlaglöcher und bröckelnde Bordsteine. Insbesondere Motorradfahrer und Fahrradfahrer sind in diesem Zusammenhang bei Ihrer Fahrt beeinträchtigt und gefährdet. Der durch den schlechten Asphalt und die Schlaglöcher entstehende Lärmbelastung beeinträchtigt zusätzlich die Anwohner.

Hinzu kommt, dass der Bürgersteig (insbesondere auf der ortseinführenden Seite) fast durchgängig so schmal ist, dass gerade so ein Kinderwagen platz hat. Entgegenkommende oder überholende Fußgänger müssen auf die Straße ausweichen. Da es sich bei dieser Straße um einen Schulweg vieler Kinder handelt, ist diese Situation doppelt gefährlich. Kinder werden daher oftmals mit dem Auto zur Schule gebracht, mit der Begründung, dass die Miesbacher Straße zu gefährlich ist.

Abbildungen - Fotos der Straßensituation

Dies betrifft in anderer Art und Weise auch den Fahrradverkehr. Dieser weicht mit Hinweis auf die Gefährlichkeit des Straßenverkehrs auf der Miesbacher Straße regelmäßig verbotenerweise auf den Fußgängerweg aus – selbst Rennradfahrer. Dies verschlimmert die Situation für die Fußgänger noch einmal zusätzlich.

Den Radfahrern ist die Gefährlichkeit ihres eigenen Tuns oftmals gar nicht bewusst. So gefährden die Radfahrer beim Fahren auf dem Bürgersteig nicht nur Fußgänger, sondern auch sich selbst. Denn entlang der Miesbacher Straße gibt es diverse Ausfahrten und Einmündungen, die nur schwer einsehbar sind. Kommt den Radfahrern auf dem Gehweg jemand entgegen weichen diese abruppt und unvermittelt auf die Straße aus, ohne auf den nachfolgenden Verkehr zu achten. Man kann nur von Glück reden, dass in diesem Bereich in den letzten Jahren nichts Schlimmeres passiert ist.

Eine Ausleitung der Radfahrer auf Höhe der Aral-Tankstelle und das Aufbringen von Piktogrammen, würden 1.) dem Radfahrer noch einmal deutlich zeigen, dass dieser auf der Straße fahren muss und 2.) dem Autofahrer, dass er mit Radfahrern rechnen muss und diese nicht einfach auf den Bürgersteig „weg-hupen“ kann.

Aufgrund der beschriebenen Gefährdungslage und der Lärmbelastung sehen wir bis zur Umsetzung aller Maßnahmen eine unverzügliche Anordnung von Tempo 30 gemäß § 45 Abs. 9 StVO als zwingend notwendig an.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Sebastian Oppermann aus Holzkirchen
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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 15.09.2024
Petition endet: 14.03.2025
Region: Holzkirchen
Kategorie: Verkehr

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