Region: Duisburg
Familie

Rückerstattung der Elternbeiträge für die Kinderbetreuung während der Lockdowns

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Oberbürgermeister Sören Link

65 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

65 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Oberbürgermeister Sören Link

Wir fordern im Sinne der Fairness, der gesellschaftlichen Verantwortung und des ganz normalen Hausverstandes, dass Bund und/oder Länder die Elternbeiträge für jene Zeiten (Lockdowns) zurückerstatten, in denen Leistungen nicht in Anspruch genommen werden konnten oder ihnen vom Staat abgeraten wurde, Leistungen in Anspruch zu nehmen (siehe Ministerschreiben vom 11.12.2020).
Während in Düsseldorf die Betreuung von Kindern im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt in Tageseinrichtungen für Kinder (Kitas) und in der Kindertagespflege in allen Einkommensstufen beitragsfrei ist, zahlen Familien in Duisburg teils empfindlich hohe Elternbeiträge. Ein Betreuungsplatz für ein Kind unter 2 Jahren kostet in Duisburg bis zu 630,00 Euro, ein Betreuungsplatz für ein Kind zwischen 2 und 6 Jahren bis zu 315,00 Euro.
Zudem gilt seit dem 8. Juni in den Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege ein eingeschränkter Regelbetrieb. Um Eltern in der Corona-Krise zu "entlasten", hat sich die Landesregierung mit den Kommunen darauf verständigt, in den Monaten Juni und Juli 2020 den Eltern die Hälfte der Elternbeiträge zu erlassen. Im Lockdown light gab es keine Erlassung der Beiträge, obwohl den Eltern dazu geraten wurde, ihre Kinder nur in äußersten Notfällen in Kindertagesstätten betreuen zu lassen. Im Lockdown 3 (seit 26.12.2020) wurde den Eltern lediglich der Monat Januar 2021 erlassen. Jedoch gilt seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite ein eingeschränkter Regelbetrieb in Kindertageseinrichtungen, der zunächst mit Schließungen, gefolgt von verkürzten Betreuungszeiten und Betreuungsplätzen für Kinder, deren Eltern systemrelevante Berufe ausüben, verbunden ist.
Unter folgendem Link gelangt man zu allen Ministerschreiben und weiteren Informationen seit dem Beginn des Pandemiebetriebs in Kindertageseinrichtungen in NRW. https://www.kita.nrw.de/kindertagesbetreuung-ab-8-maerz-2021
Unter anderen Schreiben findet man auch diesen Brief vom 11.12.2020 vom Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen an die Eltern und Familien mit Kindern in KIndertagesbetreuungsangeboten. Darin appelliert der Minister Dr. Joachim Stamp an die Eltern:
"Aber ich appelliere an Sie: Bringen Sie Ihre Kinder in dieser Zeit nur dann in die Betreuung, wenn es unbedingt nötig ist. Machen Sie von allen anderen Möglichkeiten Gebrauch, Beruf und Betreuung zu vereinbaren und bringen Sie, wenn es Ihnen irgendwie möglich ist, Ihr Kind nicht in die Betreuung!"
Quelle: Ministerschreiben an Eltern vom 11.12.2020 auf der offiziellen Internetseite des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
https://www.kita.nrw.de/sites/default/files/documents/2020-12/offizielle_information_lockdown_14.12.2020_bis_10.01.2021-1.pdf (Zuletzt gesichtet am 29.03.2021.)

Begründung

Eltern versuchen neben ihrer beruflichen Arbeit im Home Office, das Distance Learning der Schüler zu beaufsichtigen, Kleinkinder zu betreuen und für adäquate Freizeitbeschäftigung zu sorgen.
Während Unternehmen vom Staat mit Fixkostenzuschüssen, Kurzarbeit und Umsatzersatz entschädigt werden, sollen Familien jedoch die vollen Beiträge für die Betreuungsleistungen in Krippen, Kindergärten oder schulischen Nachmittagsbetreuungen zahlen, die sie aus Solidarität und Eigenverantwortung angesichts der Pandemie gar nicht nutzen.
Der Staat appelliert an die Eltern, an ihre psychischen und physischen Grenzen zu gehen und die Sozialisierung und Entwicklung ihrer Kinder hinten anzustellen. Aber eine finanzielle Erleichterung gibt es dafür nicht.
"Der von der Opposition geforderte Erlass der Kita-Gebühren auch im Februar hat für Stamp derzeit keine Priorität. Für das Land würden bei hälftiger Teilung der Gebühren mit den Kommunen Kosten von etwa 32 Millionen Euro entstehen, sagte er. Priorität habe derzeit, wie es mit den Coronavirus-Tests weitergehe und wie die Impfung der Erzieher in Gang käme. Danach prüfe die Regierung, ob es Spielräume für die Kompensation der Februar-Gebühren gebe. Eine Entlastung könne auch rückwirkend beschlossen werden."
Quelle: https://www.aachener-zeitung.de/nrw-region/noch-laenger-nur-eingeschraenkter-regelbetrieb-in-nrw-kitas_aid-56460613 (zuletzt gesichtet am 29.03.2021)

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 29.03.2021
Petition endet: 28.05.2021
Region: Duisburg
Kategorie: Familie

Neuigkeiten

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