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Neuigkeit lesenPetition richtet sich an: Oberbürgermeister Frank Mentrup, Fraktionen im Gemeinderat der Stadt Karlsruhe
Das bis letztes Jahr noch als Prüffall mutmaßlich denkmalgeschützte, frühere Torwächterhaus - ein über 250jähriges Relikt der Durlacher Stadtbefestigung in der Ochsentorstraße 32 soll nach Wunsch seiner neuen Eigentümer abgerissen werden!
Geplant ist ein doppelt so großer und höherer Neubau (Doppel-Haus), der sämtliche historische Spuren an dieser Stelle unwiderbringlich zerstört und das Stadtbild aufgrund seiner Massivität und Platzausdehnung negativ beinträchtigt.
Wir fordern den Erhalt des historischen Gebäudes für die Nachwelt und empfehlen der Stadtverwaltung, entweder das Gebäude dem Eigentümer abzukaufen oder eine schonende Umbaumöglichkeit im Bestand zu prüfen.
Eine Abrissgenehmigung des vom Regierungspräsidium Karlsruhe immer noch als "erhaltenswert" eingestuften Gebäudes darf entsprechend der Bedeutung für Durlachs Stadtgeschichte nicht erteilt werden! Der Eigentümer wusste beim Kauf, dass es sich um ein historisches, mutmaßlich denkmalgeschütztes Gebäude handelt und kann sich nicht auf Unwissenheit berufen.
Das Torwächterhaus hat zum einen städtebaulichen Wert als die Stadteingangssituation von Norden prägendes Gebäude.
Zusammen mit der Fayence und dem Kulturdenkmal Zum Ochsen dokumentiert es einen wichtigen historischen Zustand im Norden der Altstadt. Zum anderen erinnert es an die Wirtschaftsgeschichte der Stadt, zu deren wichtigsten Einnahmequellen jahrhundertelang die von den Torwächtern eingezogenen Zoll- und Wegegelder zählten.
"Das kleine Bauwerk ist eben kein 'gewöhnliches' Haus. Es steht für die erhaltene Substanz der Markgrafenstadt wie einige erhaltende Gebäude in der Durlacher Altstadt(...), es macht einen Teil der Geschichte der einst selbständigen Stadt erlebbar." (Zitat von Traudl Schucker aus dem Bericht in den BNN vom 10.04.2018)
Begründung
Das kleine, fast romantische wirkende Torwächterhaus wurde erstmals im 18. Jahrhundert im Lagerbuch der Stadt Durlach erwähnt und schützte über viele Jahrzehnte als Zoll- und Wachtstation am ehemaligen Ochsentor/Pfinztor die Bürger Durlachs vor unerwünschten Eindringlingen am Nordeingang der Stadt. Die Stadtbefestigung mit Ochsentor findet sich auf verscheidenen Ansichten der Stadt, wie auf http://stadtlexikon.karlsruhe.de/index.php/Datei:Top-0558_2.jpg
Bei jedem historischen Nachtwächter-Rundgang in Durlach, der sich durch viele Touristen in Karlsruhe, die gerade die Altstadt bewundern, großer Beliebtheit erfreut, ist das die Stelle des Ochsentors mit dem glücklicherweise noch erhaltenen Torwärterhäuschen ein wichtiger Bestandteil. Siehe auch: https://www.karlsruhe.de/b4/stadtteile/osten/durlach/geschichte/HF_sections/content/ZZj6ZZbBg1Hhm1/ZZjXk4OhGc1fce/Stadtrundgang-mittelalter.pdf (Punkt 10)
Das Torwächterhaus trug durch die wichtige Zolleinnahme zu den Finanzen der Stadt bei. Hier kamen die Händler aus Richtung Grötzingen, Weingarten und Pfinztal in unsere Stadt.
Nach Abbruch des Ochsentores 1845 blieb es als einziges Gebäude der Stadtbefestigung an dieser Stelle stehen. Ansonsten gibt es nur noch Mauer- und Gewölbereste aus dieser Zeit.. Es liegt hinter dem Graben, den eine Brücke vor dem Ochsentor überspannte.
In den 1980er Jahren wurde das Torwärterhaus mit Mitteln der Stadt umfangreich saniert, um es für die Durlacher Altstadt als ein städtebaulich wichtiges Zeugnis zu erhalten. Links der Haustüre ist eine Torfahrt, die heute vermauert und unter Putz verborgen ist. Siehe: https://www.durlach.org/details.php?image_id=12182
Das Torwärterhaus war als Prüffall für ein Kulturdenkmal gemäß § 2 Denkmalschutzgesetz von Baden-Württemberg im Denkmalpflegerischen Werteplan zur Gesamtanlage Altstadt Durlach am 16.03.2016 eingetragen.
Die Prüfung fand am 24. Mai 2017 statt; aufgrund größer baulicher Veränderungen ist das Haus selbst kein Kulturdenkmal mehr, jedoch "erhaltenswert". Es gehört weiterhin zur Gesamtanlage „Altstadt Durlach“, für die eine Gesamtanlagensatzung gilt. In dieser wird die bauliche und gestalterische Entwicklung in der Altstadt Durlach seit 1998 auf Grundlage der Gesamtanlagensatzung gemäß § 19 Denkmalschutzgesetz „Altstadt Durlach“ gesteuert. Die Gestaltungssatzung Altstadt-Durlach gilt auch für das Torwächterhaus.
Im April 2018 wurde bekannt, dass ein Investor das historische Torwächterhaus abreißen und durch einen Neubau ersetzen will.
Inzwischen haben sich bereits viele Vereine, Parteien und Organisationen gegen den Abriss ausgesprochen und sind entsetzt, dass die Stadtverwaltung nichts unternimmt, um das Gebäude der Nachwelt zu erhalten. Der Durlacher Ortschaftsrat wurde erst von den Stadtbehörden infomiert, als der Abrissantrag gestellt wurde. Das entspricht nicht dem demokratischen Verständnis vieler Bürger.
Erhaltet das Torwächterhaus auch für die nächsten Generationen und schützt unsere historische Altstadt vor weiteren Abrissen geschichtsträchtiger Gebäude! Kulturgeschichte muss bewahrt werden, kurzfristige Rendite- und Wohnraumüberlegungen dürfen nicht die Stadtgeschichte beinträchtigen und unwiderbringlich zerstören.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
17.06.2018
Petition endet:
31.12.2018
Region:
Karlsruhe
Kategorie:
Bauen
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Neuigkeiten
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Der Bürgerwille hat gesiegt: Die Stadt kauft das Durlacher "Torwächterhaus" und rettet es so vor dem Abriss
am 15.04.2019 -
Nachricht zu einer abgeschlossenen Petition
am 11.04.2019Liebe Unterstützerinnen,
liebe Unterstützer,
viel bürgerliches Engagement, viel Verhandlungsgeschick, private Spender, engagierte Politiker und eine nach anfänglichem Zögern wohlwollende Stadtverwaltung haben es am Ende möglich gemacht - das Anwesen Ochsentorstraße 32 bleibt uns als historisches Gebäude glücklicherweise erhalten!
Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe hat sich hierzu diese Woche, dem Durlacher Ortschaftsrat folgend, positiv für den Ankauf des Gebäudes entschieden. Es soll eine eine Nutzung für gemeinnützige und stadthistorische Zwecke folgen. Hierzu wird es möglicherweise später auch einen Erweiterungsanbau auf dem bisherigen Gartenbereich des Grundstücks geben. Die Baugenehmigung hierzu war bereits erteilt worden.
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Debatte
Noch kein CONTRA Argument.