Region: Hessen
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Reformierung Jugendstrafrecht – der Neuzeit anpassen ___

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Justizminister, Innenminister
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Die Petition wurde abgeschlossen

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Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet April 2023
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Gem. Kriminalitätsstatistik gab es bei Minderjährigen eine Steigerung der Verbrechen um 35 % im letzten Jahr. Alleine in den letzten Wochen waren mehrere Morde, durchgeführt von Minderjährigen, in den Schlagzeilen. Die Misshandlung von minderjährigen Kindern durch minderjährige Kinder wie in Thüringen im Februar geschehen, sind schockierend häufig. Das brutale Mobbing in den Schulen, angefangen in den Grundschulen, ist mittlerweile ein Dauerthema. Die Straftätigkeit von jungen Erwachsenen im Alter zwischen 18 und 21 ist ebenfalls auf einem hohen Niveau.
 
Es wird Zeit, dass in Deutschland das Jugendstrafrecht maßgebend für Jugendliche im Alter zwischen 14-21 Jahre reformiert und aktualisiert wird.
 
Jugendliche von heute sind gemessen an ihrem Alter wesentlich weiterentwickelt, als zu der Zeit, in der das bestehende Jugendstrafrecht in Kraft trat. Aus diesem Grund wird ihnen in vielen Bereichen bereits mehr Verantwortung zugemutet und auch zugetraut als damals.
Viele Politiker, allen voran Frau Bundestagspräsidentin, trauen den Jugendlichen weit mehr Verantwortung und Selbständigkeit zu, indem sie die Herabsetzung des Wahlrechts auf 16 Jahre fordern. Damit können die Jugendlichen die Volksvertreter mitbestimmen. Sie können mit 17 Auto fahren; sie sind mit 18 volljährig und bestimmen ihr Leben vollkommen selbständig.
Diese zugetraute Verantwortung und zugemutete Selbständigkeit spiegelt sich jedoch nicht in dem veralteten deutschen Jugendstrafrecht wieder. Das bestehende Jugendstrafrecht kategorisiert dieselben Jugendlichen als unmündige Menschen, die eben nicht wissen, was sie tun, denn es sieht vor, dass für unter 14 Jährige Strafunmündigkeit herrscht und auch noch junge Erwachsene im Alter von 21 Jahren wie Kinder behandelt werden.
 
Die Realität ist heute eine völlig andere. Hinsichtlich der Häufigkeit der Straftätigkeit, der Brutalität und der Gleichgültigkeit gegenüber den Opfern sind die heutigen Jugendlichen mit denen aus der Zeit des veralteten Jugendstrafrechts, nicht mehr vergleichbar.
 
Es wird Zeit, vor diesen Realitäten nicht länger die Augen zu verschließen. Deutschland muss das Jugendstrafrecht der Realität anpassen.
 
Andere europäische Länder wie z. B. die Schweiz sind Deutschland auch in diesem Punkt weit voraus. Für Jugendliche zwischen 10 und 18 Jahren gilt in der Schweiz das Jugendstrafrecht. Das Jugendstrafrecht setzt sich aus dem Jugendstrafgesetz (JStG) und der Jugendstrafprozessordnung (JStPO) zusammen. Bereits ab 10 Jahren sind Kinder also strafmündig und können aus strafrechtlicher Sicht in die Verantwortung gezogen werden.
 
Die mentale Entwicklung der Jugendlichen aus dem Nachbarland ist mit der deutscher Jugendlicher absolut gleichartig.  Der Unterschied zwischen dem schweizer Jugendstrafrecht und dem deutschen Jugendstrafrecht ist jedoch eklatant.
 
Es reicht eben nicht Verantwortung nur für die populären und aus jugendlicher Sicht interessanten Themen übertragen zu bekommen. Jugendliche müssen auch lernen, für ihre Taten Verantwortung zu übernehmen.
Wer in jungen Jahren Straftaten begeht und keine Konsequenz dafür erfährt, dem wird für die weitere Entwicklung ein fatales Signal mitgegeben. Das kann und darf eine Gesellschaft auf Dauer nicht hinnehmen.
 

Begründung

ständige Begegnung mit Jugendlichen, die Drogen dealen, Vandalismus und Schlägereien

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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