352 Unterschriften
Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.
Petition richtet sich an: Bürgermeister Georg Els / Rainer Streu sowie Landrat Martin Bayerstorfer
Wir fordern eine Offenlegung, wie sich die geplante Erhöhung zusammensetzt, sowie eine Aufstellung der Kosten und Erlöse der letzten Jahre. Ziel ist es die Erhöhung zu senken und Alternativen zur Finanzierung zu finden.
Begründung
Innerhalb der letzten 5 Jahre gab es bereits eine Erhöhung der Gebühren um 0,30€/h von 1,20€ auf 1,50€ welche akzeptiert wurde. Nun wurde auf der letzten Gemeinderatssitzung ohne Beisein der Elternbeiräte eine neuerliche Erhöhung von 0,30€ bis 0,70€/h je nach Einrichtung beschlossen. Diese Erhöhungen betreffen folgende Einrichtungen:
- 1,50€ auf 2,20€/h (Kindergarten)
- 2,10€ auf 2,80€/h (Krippe)
- 1,70€ auf 2,00€/h (Hort).
Diese Erhöhung wirkt sich anhand des Beispiels Kindergarten wie folgt pro Monat aus:
HEUTE (bei min. 4 Std.): 4 x 1,50€ x20 Tage = 120€ Monat
NEU: 4 x 2,20€ x20 Tage = 176€ Monat
HEUTE (bei max 9,5 Std): 9,5 x 1,50€ x20 Tage = 285€ Monat
NEU: 9,5 x 2,20€ x20 Tage = 418€ Monat
Durch eine Recherche wurden die Gebühren der umliegenden (hauptsächlich im Landkreis Erding befindlichen) Einrichtungen in Erfahrung gebracht. Dabei wurde festgestellt, dass die Forsterner Gebühren nach der Erhöhung teilweise weit (100% über Stadt Erding) über den Kosten der anderen Einrichtungen liegen.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Neuigkeiten
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Petition wurde nicht eingereicht
am 16.05.2021Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team
Debatte
Ein Betreuungsschlüssel von 1,7 ist zu hoch, wenn solch hohe Zusatzgebühren aufgerufen werden müssen.
Natürlich muss die Solidarität auch den Betreuerinnen und Betreuern gelten.