11.260 Unterschriften
Petitionsempfänger hat nicht reagiert.
Petition richtet sich an: Ministerpräsident, Innenminister, Justizminister, Ministerin für Umwelt Forsten und Verbraucherschutz
Es geht den Unterzeichnern dieser Petition um eine ordnungsgemäße Aufklärung und eine unseren Gesetzen entsprechende Ermittlung des Sachverhaltes und entsprechenden Konsequenzen in einem Fall von tierquälerischer Hundehaltung und Sachbeschädigung durch die entsprechenden Behörden. Um eine Durchsetzung dieser Forderungen geht es den Unterzeichnern. Wir fordern hiermit von den Adressaten dieser Petition, ihr Möglichstes in ihren jeweiligen Funktionen und Befugnissen zu unternehmen um diese Rechtsstaatlichen Grundrechte durchzusetzen. . Dies sehen wir durch die bisherigen Handlungen und Ermittlungen vom zuständigen Amtsveterinär, Veterinäramt Daun, Kreis Vulkaneifel und auch der zuständigen Polizeibehörde Daun nicht gegeben.
Der Fall um den es hier geht ist der Betrieb einer tierheimähnlichen Einrichtung und Hundepension im Kreis Vulkaneifel, der auch bereits bundesweit durch Presse und Fernsehen ging. Hier fand eine tierquälerische Haltung von über 70 Hunden und anderen Tieren statt. Es kamen auch Tiere zu Tode und ein Sachschaden von deutlich über 100.000 Euro entstand.
Gegen die Beschuldigte lagen bereits Anzeigen und ein Strafbefehl wegen Tierquälerei, beginnend seit Frühjahr 2010, vor. Gleichwohl waren bis zum 24.09.10 keine Behinderungen der Aktivitäten der Beschuldigten durch Behörden festzustellen. Der zuständige Amtsveterinär kontrollierte das Wohnhaus, den Lebensraum der vielen Hunde, erstmals an jenem 24.09.10, obgleich er seit Ende 2009 diese Haltung kannte und prüfte. Die Betreiberin hat weder ein Gewerbe, einen Verein, noch eine Genehmigung nach §11 Tierschutzgesetz. Trotz der erschreckenden Zustände, die der Veterinär am 24.09.10 im Haus vorfand, die er selbst als eine Infektionsgefahr für Mensch und Tier bewertet, wurde der Betreiberin übers Wochenende Zeit eingeräumt bis zum Entzug der Hunde durch die Behörde. Das nutzte die Beschuldigte zur Flucht samt Tieren, Beweise wurden vernichtet. So konnten der Amtsveterinär und die Polizei am 27.09.10 nur noch feststellen, dass die Beschuldigte das Objekt aufgegeben hatte, keine Hunde mehr da waren. Das Wohnhaus wurde mit geöffneten Fenstern und Türen sich selbst überlassen. Der Amtsveterinär weigerte sich trotz seiner eigenen Feststellungen am 24.09.10 und bereits beschlossener Entziehungsmaßnahme, eine tierquälerische Haltung festzustellen und so kann die Beschuldigte weiter frei über die 70 Hunde verfügen.
Es erfolgten durch die Vermieterin Strafanzeigen mit Strafantrag gegen die Beschuldigte, wegen Tierquälerei und Sachbeschädigung, da das Haus unbewohnbar ist und die Möbel vollständig zerstört sind. Ebenso wurde gegen den zuständigen Amtsveterinär eine Strafanzeige erstattet wegen Beihilfe zum Verstoß gegen das Tierschutzgesetz durch Unterlassung und Beihilfe zur Sachbeschädigung durch Unterlassung und Vertuschung einer Straftat.
Eine Ermittlung nach dem Legalitätsprinzip der Polizei zum Sachverhalt, wie es der Amtsermittlungsgrundsatz nach §160 & §163 StPo verlangt, wurde zu keiner Zeit durchgeführt. Es wurden im Haus keine Beweise gesichert. Das informierte und um Hilfe gebetene Gesundheitsamt reagierte gar nicht. Statt dessen gab der ermittelnde Beamte der Polizei zusammen mit dem angezeigten Amtsveterinär und Behördenvertretern eine Pressekonferenz und entlastete den Angeschuldigten Veterinär. Auf angebotene Zeugenaussagen und Beweise durch die Anzeigeerstatter reagierte die Polizei in keiner Weise. Zu eingeladenen Ortsterminen zur Besichtigung des Hauses erschien niemand der Behörden, auch zur Exhumierung der vergrabenen Kadaver der Hunde wurde von Seiten der Polizei nur der Rat gegeben diese wieder (im Wasserschutzgebiet !!) zu vergraben, andere Behördenvertreter erschienen erneut nicht. Selbst auf einen gemeldeten Einbruch in das ungesicherte Haus wurde nicht durch Besichtigung oder Beweissicherung durch die Polizei reagiert.
Das Offizialprinzip besagt, dass Straftäter von Amts wegen verfolgt werden. Die Strafverfolgung ist eine staatliche Aufgabe. Auch der Schutz der Tiere ist eine im Grundgesetz verankerte Aufgabe. Wir, die Unterzeichner, möchten die Adressaten bitten, in diesem Fall einer wie ein Dorfklüngel wirkenden Behördenreaktion, die Grundrechte und den Rechtsstaat zu verteidigen und so auf die behördlichen Akteure einzuwirken, sich an die geltenden Gesetze zu halten. Viel Schaden ist durch die bisherigen Versäumnisse bereits entstanden, dieser lässt sich nicht wieder gut machen. Aber für die betroffenen Hunde, die Aufklärung und den Umstand, dass die Beschuldigten zur Verantwortung gezogen werden können, kann man noch etwas tun.
Bitte handeln Sie, werfen sie einen genauen Blick auf diesen Fall, setzen Sie das Recht durch.
Begründung
Details zu diesem Fall sehen Sie bitte unter: https://www.second-hund.de/
Wir, die Unterzeichner, möchten erreichen, dass die folgenden Adressaten: Ministerpräsident Kurt Beck, Innenminister Karl Peter Bruch, Justizminister Dr. Heinz Georg Bamberger, Ministerin für Umwelt Forsten und Verbraucherschutz Margit Conrad, Präsident des Landtages Joachim Mertes, Fraktionsvorsitzende des Landtages Rheinland-Pfalz, Präsident der Aufsichts- Und Dienstleistungsdirektion R-P Dr. Josef Peter Mertes, Vorsitzender des Tierschutzbeirat d.L. R-P Dr. Helmut Stadtfeld, Landrat Eifelkreis Heinz Onnertz, Fraktionsvorsitzende des Kreistages Vulkaneifel, sich für die Einhaltung unserer Gesetze, der Grundlagen unseres Rechtsstaates einsetzen. Auf die dort agierenden Behörden einwirken, damit die bisher zu beobachtenden Verschleppungen sich nicht endgülitg schädlich für die Hunde und die Ermittlungen gegen die Beschuldigte auswirken.
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herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
23.10.2010
Petition endet:
03.12.2010
Region:
Rheinland-Pfalz
Kategorie:
Sicherheit
Neuigkeiten
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Die Petition wurde eingereicht
am 25.12.2010Liebe Unterzeichner,
bitte entschuldigen Sie, dass Sie erst heute davon erfahren. Ein schwerer Krankheitsfall in dieser Sache hat die Bearbeitung verzögert. Dennoch möchte ich mich bei allen Unterzeichnern bedanken udn Ihnen mitteilen, dass die Petition eingereicht wurde beim Ministerpräsidenten, dem Innenministerium, dem Justizministerium, und dem Ministerium für Verbraucherschutz.
Freundlich Grüße und ein frohes Fest wünscht
Sonja Zietlow
Debatte
In einem Rechtsstaat sollte es eigentlich selbstverständlich sein, dass zuständige Behörden die Gesetze so erfülllen, wie es vom Gesetzgeber vorgesehen war/ist. Es kann nicht angehen, dass Lebewesen - egal ob Mensch oder Tier - durch Behördenschlamperei zu Schaden kommen!
Noch kein CONTRA Argument.