Region: Hamburg
Gesundheit

Psychotherapeutenausbildung in Gefahr!

Petition richtet sich an
Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer (SPD), Henning Plagge (Landesprüfungsamt Hamburg), Geschäftsstelle des Eingabenausschusses der Hamburgischen Bürgerschaft

3.876 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

3.876 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet Dezember 2023
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 18.06.2024
  4. Dialog
  5. Beendet

Petition richtet sich an: Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer (SPD), Henning Plagge (Landesprüfungsamt Hamburg), Geschäftsstelle des Eingabenausschusses der Hamburgischen Bürgerschaft

Was ist die Situation?
Im Rahmen der Psychotherapeutenausbildung müssen PsychologInnen sogenannte Praktische Tätigkeiten in psychiatrischen Kliniken (PT1), Ambulanzen oder Praxen (PT2) absolvieren. In Hamburg mussten die Ausbildungsinstitute dafür bisher Kooperationsverträge mit diesen Einrichtungen schließen, um diese beim Landesprüfungsamt genehmigen zu lassen. Bis zur Psychotherapie-Reform 2020 (und darüber hinaus) wurden durch das Landesprüfungsamt diese Kooperationsverträge zwischen den Ausbildungsinstituten und den Einrichtungen in der Regel genehmigt. 
Aus rechtlich fragwürdigen Gründen hat die Behörde von Herrn Henning Plagge nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts beschlossen, dass sämtliche Kooperationsverträge, die nach März 2023 abgeschlossen wurden, nun als ungültig betrachtet werden. Dies bedeutet, dass KandidatInnen, die Praktika auf der Grundlage solcher Verträge absolviert haben, bei der Anmeldung zur Approbationsprüfung damit konfrontiert werden könnten nicht zur Prüfung zugelassen zu werden.
Was heißt das für PsychotherapeutInnen in Ausbildung konkret?
Alle PsychotherapeutInnen in Ausbildung, die nach diesem Datum in einer Einrichtung ihre Praktische Tätigkeit absolviert haben oder davon ausgegangen sind, dass sie einen neuen Kooperationsvertrag abschließen können, können nicht zur Approbationsprüfung zugelassen werden, wenn diese Einrichtung nicht als Kooperationspartner beim Ausbildungsinstitut gelistet war.
Unsere Forderung:
Die Sozialsenatorin Hamburgs Melanie Schlotzhauer und Leiter des Landesprüfungsamtes Henning Plagge sollen die Regelung des Bestandsschutzes anwenden, sodass alle Kooperationsverträge (sowohl bereits gestellte, als auch neue Verträge) bis zum Auslaufen des alten Ausbildungssystems 2032 genehmigt werden!

Begründung

Warum ist unsere Petition wichtig?
Die finanziellen, persönlichen und zeitlichen Herausforderungen während der Ausbildung zur Psychologischen PsychotherapeutIn oder Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutIn sind allgemein bekannt. Sollte die Behörde die genannte Auslegung des Rechts umsetzen, könnten erhebliche Schäden und Nachteile entstehen:

  • KandidatInnen müssen damit rechnen, bis zu 1,5 Jahre für die Wiederholung von bereits absolvierten und immer noch prekär bezahlten Praktischen Tätigkeiten aufzuwenden.
  • Erhebliche Nachteile entstehen auch für KandidatInnen, die ihre Ausbildung nach der Übergangsregelung nicht bis 2032 abschließen können, da keine ausreichenden Praktikumsplätze mehr zur Verfügung stehen.
  • Die Versorgung von PatientInnen wird beeinträchtigt, da KandidatInnen nicht wie geplant in den Institutsambulanzen tätig werden können und somit der Druck auf die Nachfrage nach Psychotherapie weiter steigt.
  • Institute könnten mit Schadensersatzklagen von KandidatInnen konfrontiert werden. Zudem könnten KandidatInnen dazu neigen, in andere Bundesländer zu wechseln oder ihre Ausbildung in Hamburg gar nicht erst anzutreten.

Diese spezifische Rechtsauslegung ist uns derzeit nur aus Hamburg bekannt. Andere Bundesländer haben eine solche rechtliche Auslegung nicht übernommen. Sollte diese Rechtsauslegung weiterhin Bestand haben, könnten tausende PiAs ihre Approbationsprüfung nicht ablegen und müssten diese bis zu 1,5 Jahre nach hinten verschieben. Unserer Meinung nach besteht bis zum Auslaufen des alten Ausbildungssystem Bestandsschutz für die AusbildungskandidatInnen!

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Sepehr Asemann aus Hamburg
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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 07.12.2023
Petition endet: 06.03.2024
Region: Hamburg
Kategorie: Gesundheit

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,

    der Eingabenausschuss der Bürgerschaft Hamburg hat das Anliegen der Petition geprüft. Der Petition konnte nicht entsprochen werden. Er folgte damit der Stellungnahme zu Ihrem Anliegen des Senats. Die Stellungnahme des Eingabenausschusses finden Sie im Anhang.

    Beste Grüße
    das openPetition-Team


  • Liebe Unterstützende,

    openPetition hat die von Ihnen unterstützte Petition offiziell im Petitionsausschuss von Hamburg eingereicht. Jetzt ist die Politik dran: Über Mitteilungen des Petitionsausschusses werden wir Sie auf dem Laufenden halten und Informationen transparent in den Petitionsneuigkeiten veröffentlichen.

    Als Bürgerlobby vertreten wir die Interessen von Bürgerinnen und Bürgern. Petitionen, die auf unserer Plattform starten, sollen einen formalen Beteiligungsprozess anstoßen. Deswegen helfen wir unseren Petitions-Startenden dabei, dass ihre Anliegen eingereicht und behandelt werden.


    Mit besten Grüßen
    das Team von openPetition

  • Liebe Unterstützende,

    damit noch mehr Menschen von der Petition "Psychotherapeutenausbildung in Gefahr!" mitbekommen, haben wir von openPetition einen Post zur Petition auf Facebook, Twitter/X und Instagram veröffentlicht - gerne mitmachen & teilen, teilen, teilen:

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    Jedes “Gefällt mir ” (Like), aber vor allem geteilte Beiträge sorgen dafür, dass noch mehr Menschen von der Petition erfahren.

    Wer nicht in den Sozialen Netzwerken ist, kann Freunde, Bekannte und Familie per Whatsapp oder E-Mail auf die Petition hinweisen:

    +++... weiter

Angehende Psychologen brauchen eher Entlastung um sich auf das Wesentliche (nämlich ihre Ausbildung) zu konzentrieren. Nun bin ich als Nicht-Psychologe nicht direkt betroffen, Dennoch sehe ich im privaten Bereich, dass schon jetzt Therapieplätze knapp werden. Wäre es nicht eminenter, die Arbeitsbelastung in der Verwaltung etwas höher zu halten, um auf der anderen Seite wenigstens die Chance zu haben, die Anzahl der Absolventen zu erhöhen?!

Noch kein CONTRA Argument.

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