2.690 Unterschriften
Der Petition wurde teilweise entsprochen
Petition richtet sich an: Frau Prof. Dr. Eva Quante-Brandt, Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Psychisch schwerkranke Menschen, insbesondere, wenn sie unter Psychosen leiden, sind oftmals nicht mehr in der Lage, ihre Erkrankung und ihre Hilfsbedürftigkeit zu erkennen. Daher sind sie in solchen Fällen zu oft nicht bereit, sich in ärztliche oder gar Klinikbehandlung zu begeben. Dies kann zu einer erheblichen Krankheitsverschlimmerung mit gravierenden Folgeschäden für den Erkrankten und auch für seine Umwelt führen. Aufsuchende ambulante Hilfen können als vertrauensbildende Maßnahme gegenüber dem Erkrankten eine Unterstützung sein. Es gibt sie in Deutschland anbetracht des Bedarfs viel zu selten. Die psychisch erkrankten Menschen und ihre Familien werden zu oft damit allein gelassen. Die gesundheitlichen, rechtlichen und sozialen Folgen für die betreffenden Menschen, ihre Familien und das soziale Umfeld können beträchtlich sein.
Begründung
Beispielhaft der Bericht einer Mutter: „Wir haben bei einer Klinik in der Notfallambulanz angerufen und die Krankheitssymptome geschildert, woraufhin der Arzt uns sagte, es handele sich um eine Psychose und wir sollten uns im Internet informieren.
Wir haben dann im Internet nach einer Klinik gesucht, die sich besonders um junge erster-krankte Patienten bemüht und dort angerufen. Der Chefarzt war sehr nett und hat sich viel Zeit genommen, sagte uns, dass es sich hier schon um eine lebensbedrohliche Erkrankung handele und wir unbedingt versuchen sollten, ihn in die Klinik zu bringen, notfalls über eine Zwangseinweisung, da es keine Möglichkeit gäbe, zu Hause Hilfe zu bekommen.“
Dies ist kein Einzelfall, sondern tägliches Erleben in Deutschland. Der Politik ist das Problem seit Jahren bekannt, wie aus dem folgenden Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz hervorgeht.
Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz der Länder vom 28. Juni 2012:
Es bestehe „die Gefahr einer Unterversorgung derjenigen, die zumeist schwer chronisch krank sind, jedoch von sich aus nicht selbst um Hilfe nachsuchen sowie derjenigen Patienten und Patientinnen, die krankheitsuneinsichtig und nicht compliant sind. Diese Menschen werden von den bestehenden Hilfesystemen häufig nicht erreicht; die Folgen sind erheblich. Gerade für diese Personengruppe erhöht sich das Risiko, in Obdachlosigkeit, im Strafvollzug oder im Maßregelvollzug zu landen. Hier gilt es, verstärkt systemübergreifende, nachgehen-de und aufsuchende Hilfen zu entwickeln bzw. auszubauen.“ (…) „Aufgabe von Psychiatrie-politik ist es, zukunftsfähige Strukturen zu schaffen, welche die Übernahme von Verantwor-tung für alle psychisch erkrankten Menschen gewährleisten und dabei öffentlich kontrolliert sind.“
Im Januar 2016 haben sämtliche Verbände der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen in Deutschland in einem Aufruf gefordert:
„Das psychiatrische Versorgungssystem ist weiter zu entwickeln. Es sind aufsuchende Hilfsangebote zu schaffen. Es sind auch dann Hilfen anzubieten, wenn der psychisch kranke Mensch sie nicht selbst anfordert oder zunächst sogar ablehnt. Ziel muss sein, ohne Zwang die Zustimmung des kranken Menschen zu einer Hilfe zu erreichen.“
http://www.lapk-hamburg.de/index.php/aufruf-aufsuchende-behandlung-staerken
Im November 2016 beschloss der Deutsche Bundestag ein Gesetz (PsychVVG), welches den Kliniken die Möglichkeit zur Behandlung schwerkranker Menschen zu Hause eröffnet. (Hometreatment). Dies ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Aber er genügt keinesfalls. Auch wird die praktische Umsetzung des Hometreatment ein Prozess von mindestens einem Jahrzehnt sein. Weitere in der Psychiatrie tätige Institutionen und Berufsgruppen, z.B. der öffentliche Gesundheitsdienst, die sozialpsychiatrischen Einrichtungen, die niedergelassenen Fachärzte und die Soziotherapeuten, müssen an den systemübergreifenden aufsuchenden Hilfen beteiligt werden.
Im Juni 2016 haben sämtliche Verbände der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen in Deutschland in einer Resolution gefordert: „Wir fordern alle Verantwortlichen in Politik und Verwaltung, im Bund, in den Ländern und den Kommunen auf, ihrer Verpflichtung zur Daseinsvorsorge für psychisch erkrankte Bürger nachzukommen und die notwendigen zukunftsfähigen Strukturen zu schaffen, die auch Hilfen für die betroffenen Familien vorsehen“.
Unterstützen Sie diese Forderung als GMK, denn Aufsuchende Hilfen bieten die Chance:
das Leid schwerkranker Menschen zu lindern
soziale Folgeschäden zu vermeiden
die beteiligten Familien zu entlasten
ein sozial verträgliches Zusammenleben zu fördern
Zwangsmaßnahmen vorzubeugen
Dieser Petition haben sich die Verbände der Angehörigen psychisch kranker Menschen aus folgenden Bundesländern angeschlossen: Baden-Württemberg,Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen
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herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
06.03.2017
Petition endet:
05.03.2018
Region:
Deutschland
Kategorie:
Gesundheit
Neuigkeiten
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Nachricht zu einer abgeschlossenen Petition
am 24.06.2019Liebe Unterstützende,
der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat die Petition beraten. Die Stellungnahme dazu finden Sie im Anhang.
Herzliche Grüße
Ihr openPetition-Team -
Rückmeldung des Ausschusses
am 12.02.2019Liebe Unterstützende,
das Anliegen wurde an den zuständigen Petitionsausschuss weitergeleitet und hat das Geschäftszeichen Pet-2-19-15-2125-016758 erhalten. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten und regelmäßig über Neuigkeiten informieren. -
Die Petition befindet sich in der Prüfung beim Empfänger
am 12.02.2019Liebe Unterstützende,
im Anhang finden Sie das Schreiben des Bundestages - die Petition wird nun geprüft.
Herzliche Grüße
Ihr openPetition-Team
Debatte
Ich halte aufsuchende Hilfen für ausgesprochen wichtig. Diese sollten fester Bestandteil in der Betreuung psychisch Erkrankter sein oder zumindest als freiwilliges Angebot bestehen und unkompliziert nutzbar sein. Leider neigen manche Erkrankten v.a. in Krisen zu Abkapslung und empfinden Jeden, der sich ihnen versucht zu nähern als Störenfried. Von daher müsste eine Vertrauensbasis schon durch regelmäßige Kontakte vor der Krise hergestellt werden, damit der Zugang offen bleibt und nicht als fremde Einmischung empfunden wird. (z.B. UKE-Hamburg, T. Bock).
Auf den ersten Blick hört sich der Aufruf gut an. Aber ich habe Bedenken, dass das Selbstbestimmungsrecht der (angeblicgen) PatientInnen ausgegebelt wird, denen psychische Erkrankungen angedichtet werden. Leider gibt es immer wieder Zwistigkeiten in Familien mit der Folge, wegen Geld oder aus anderen Motiven Angehörige unter Betreuung stellen zu wollen. Ich halte die vorgeschlagene Regelung daher für zu riskant. Oberste Priorität hat m.E. die ambulante Verfügbarkeit von PsychiaterInnen, psychologischer und medizinischer Psychotherapeuten. Andere Berufe dürfen m.E. keine Therapien durchführen.