Medien

Schleichwerbung: mehr Transparenz und Kennzeichnung!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages

1.121 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

1.121 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages

Wir möchten mehr Transparenz im Bereich Schleichwerbung bewirken und fordern daher:

  • Eine Überprüfung der aktuellen Gesetzeslage
  • Eine Gesetzesreform zum Umgang mit Werbung, Produktplatzierung und Schleichwerbung auf Social Media Plattformen
  • Eine Kennzeichnungspflicht, die über Kürzel wie #ad oder #sp hinausgeht
  • Bundesweite zentrale Anlaufstelle für Beschwerden
  • Transparentere und einheitliche Kontrollen
  • Schnellere Konsequenzen: Bußgelder statt aufwendige Ordnungswidrigkeitsverfahren

Warum?

Sogenannte Influencer auf Social Media Plattformen wie Instagram, Snapchat, Facebook, Youtube etc. werden für Unternehmen immer attraktiver. Sie stellen eine wesentlich kostengünstigere Alternative zu der klassischen Werbung im TV, Radio oder Print dar. Die Werbung für das Unternehmen erfolgt durch gestellte Fotos, durch Platzierung der Produkte im normalen Content, Testberichte und mehr. Der Influencer erhält dafür eine Bezahlung, oder das Produkt kostenlos zur Verfügung gestellt. Dass es sich dabei nicht tatsächlich um eine Produktempfehlung aus freien Stücken, sondern um Werbung handelt, ist für den Leser, jedoch aufgrund fehlender Kennzeichnung oft nicht zu erkennen. Folglich wird der Leser durch die Schleichwerbung unterbewusst beeinflusst. Die ungekennzeichnete Werbung ist gesetzlich verboten.

„Geheimtipp für euch: die neue Creme von XY bewirkt Wunder!“ "Mega süßes Cafe in der Straße XY entdeckt!" "Heute geht´s endlich shoppen im XY Kaufhaus!"

Hättest du gleich erkannt, dass es sich bei allen drei Beiträgen um bezahlte Kooperation handelt? Blogger A schwört gar nicht auf die Wunderwirkung der Creme, er wurde einfach nur dafür bezahlt, genau das zu sagen. Hättest du das Produkt trotzdem gekauft, wenn du gewusst hättest, dass Blogger B ein Haufen Geld dafür erhält? Wusstest du, dass die Firmen den Bloggern sogar teilweise vorgeben was genau man schreiben soll?

  • to influence somebody - jemanden beeinflussen Das ist genau das was Influencer auf Social Media Kanälen täglich machen. Doch inwiefern beeinflussen sie uns denn? Positiv? Inspirieren sie uns? Geben sie uns Denkanstöße? Der Begriff Influencer meint aber etwas anderes: sie sollen unser Kaufverhalten beeinflussen.

  • Wer ist Influencer? Influencer kann prinzipiell jeder sein. Es kommt jedoch maßgeblich auf die Followerzahl an. Je höher diese ist, desto wahrscheinlicher werden Kooperationen von Unternehmen angeboten. Oft sind Influencer Blogger, Youtuber oder Instagrammer, aber auch Models und andere Persönlichkeiten.

  • Wie funktioniert das "Influencen"? Schauen wir uns zunächst die klassische Form der Werbung an: im TV, im Radio, im Print. Sobald die spannende Serie im Fernsehen unterbrochen oder der neue Hit im Radio beendet ist, merken wir: ok, da kommt jetzt Werbung. Entweder schauen oder hören wir uns diese an, oder schalten eben weg. Bei Influencern ist es oft nicht so einfach zu erkennen, ob jetzt Werbung zu sehen ist, oder ob sie uns unverfangen von ihrem Alltag berichten.

Influencer stellen somit Werbegesichter dar. Die beworbenen Produkte können Kleidung, Beautyprodukte, Lebensmittel oder ganze Wohnungseinrichtungen sein; sogar Reisen werden gesponsert. Nun ist es aber so, dass Influencer nicht nur Werbung posten, sondern eben auch ihr alltägliches Leben. Für die Follower ist es oft aber nicht mehr klar was selbst gekauft wurde, oder was von Unternehmen bezahlt wurde.

Deswegen besteht auch für Influencer eine sogenannte Kennzeichnungspflicht. Diese ergibt sich aus § 3a UWG, § 5a Abs. 6 UWG in Verbindung mit Nr. 11 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG. Dort heißt es unter anderem, dass "der vom Unternehmer finanzierte Einsatz redaktioneller Inhalte zu Zwecken der Verkaufsförderung, ohne dass sich dieser Zusammenhang aus dem Inhalt oder aus der Art der optischen oder akustischen Darstellung eindeutig ergibt (als Information getarnte Werbung)" unzulässig ist. Nach dem Telemediengesetz (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 TMG) ist Schleichwerbung verboten, denn die sogenannte „kommerzielle Kommunikation“ muss deutlich als solche erkennbar sein.

Unternehmen profitieren davon, wenn ihre Werbung nicht als diese wahrgenommen wird und geben den Influencern teilweise vor, Werbung nicht zu kennzeichnen.

  • Wie muss richtig gekennzeichnet werden? Aus dem Beitrag muss hervorgehen, dass dieser kommerzieller Natur ist, wie genau wird vom Gesetzgeber nicht vorgegeben, das LG München hat entschieden: Wird aus redaktionellen Beiträgen auf eine Webseite mit Werbeinhalten verlinkt, reicht der Hinweis „Sponsored“ nicht zur Werbekennzeichnung aus (Urteil vom 31.07.2015, Az. 4 HK O 21172/14; nicht rechtskräftig). Eine genaue gesetzliche Vorgabe für die Kennzeichnung auf Social Media gibt es aktuell noch nicht. Auf der sicheren Seite ist man, wenn der Beitrag mit "#Werbung" gekennzeichnet wird.

Begründung

Das Nicht-Kennzeichnen stellt nicht nur für ehrliche Mitbewerber, die ihrer Kennzeichnungspflicht nachkommen, einen nicht unerheblichen Nachteil dar. Auch Minderjährige sind dieser medialen Beeinflussung ausgesetzt. Gerade Jugendliche überblicken in sozialen Medien oft nicht, inwieweit sie Werbung ausgesetzt sind. Influencer werden von ihren Followern als vertrauenswürdig angesehen. Sie sind sowohl Idole und Stars, aber aufgrund der Interaktion mit ihren Followern nahbarer als klassische berühmte Persönlichkeiten. Oftmals werden sie als "Freundin" wahrgenommen. Dieses Phänomen nennt sich "parasoziale Beziehung". Aufgrund dessen vertrauen viele, gerade junge Follower, ohne kritische Hinterfragung der vermeintlich ehrlichen Meinung der Influencer.

Wir werden jeden Tag mit Werbung konfrontiert. Wir fordern eine einheitliche, transparente und faire Regelung zum Umgang mit Werbung und Produktplatzierung auf Social Media und Konsequenzen bei Verstößen. Für den Leser muss auf den ersten Blick ersichtlich sein, dass es sich um eine Zusammenarbeit mit einer Firma handelt.

Mehr Informationen und Neuigkeiten: https://medium.com/@TransparenzNetz https://www.facebook.com/transparenzimnetz

Gegen Schleichwerbung und für mehr #TransparenzimNetz

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 05.01.2017
Petition endet: 04.07.2017
Region: Deutschland
Kategorie: Medien

Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

Macht Sinn, es geht hier nicht um die klassischen Ads wie PreRolls, Display Ads oder eingebuchte, klassische Kampagnen, sondern um die Influencer-Kampagnen. Marken positionieren ihre Produkte und Meinungen in die redaktionell freien Inhalte von Vloggern und Influencern, die oft nicht zu 100% die Meinung dieser repräsentieren. Das muss klar als Werbung gekennzeichnet werden. Gerade Minderjährige können sonst stark manipuliert werden.

Wie naiv kann man eigentlich sein??? Sämtliche Social-Media-Plattformen wie z.B. Instagram, Snapchat, Facebook SIND reine Werbeplattformen!!! Und das von Anfang an, oder was denken Sie von was z. B. ein Herr Mark Z. lebt???

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