914 Unterschriften
Petitionsempfänger hat nicht reagiert.
Petition richtet sich an: Petitionsauschuß des Landtags
Hiermit wird beantragt, dass der zahnärztliche Notdienst auch in Nordrhein-Westfalen auf bestimmte Zeiten eingeschränkt wird und insbesondere nach Mitternacht keine Notdienstpflicht mehr für Zahnärzte besteht.
Kurzüberblick: Es besteht objektiv ohnehin keine Notwendigkeit für einen Zwangsnotdienst, und oft genug sind die Handlungsmöglichkeiten im Notdienst stark eingeschränkt. Die deutlichsten Zwangs-Notdienst-Effekte, hinter denen eigentlich alle andere letztlich verblassen, ist, dass Patienten sich mit eingeschränkter Versorgung zufrieden geben und dass Zahnärzte sich mit unkalkulierbaren Risiken konfrontiert sehen müssen. In dem bestehenden Zwangs-System gibt es praktisch nur Nachteile für alle Beteiligten. Es ist allerhöchste Zeit, dass auch in NRW ordentliche Vorgaben (s. z.B. Bayern oder Österreich) eingeführt werden.
Begründung
Die in NRW obligatorische Vollzeit-Bereitschaft (die ganze Nacht über resp. am Wochenende 48 Stunden durchgehend) besteht ohnehin gar nicht in Gesamt-Deutschland oder in anderen Ländern, d.h. es geht bewiesenermaßen auch ohne sie. Beispiel a) "Den zahnärztlichen Notdienst gibt es in Bayern an allen Wochenenden, Feier- und Brückentagen in der Zeit von 10 bis 12 Uhr und von 18 bis 19 Uhr. Eine Ausnahme bietet die Stadt München. Hier gibt es auch an Wochentagen von 19 bis 23 Uhr einen zahnärztlichen Bereitschaftsdienst" (notdienst-zahn.de, Einleitung auf der Suchmaske für den aktuellen Not- und Bereitschaftsdienst). Beispiel b) »In Oberösterreich gibt es das Notdienstzentrum am UKH Linz (täglich von 20:00 bis 24:00 Uhr) und in Wien den zahnärztlichen Notdienst (Montag bis Freitag von 20:00 bis 1:00 Uhr). [...] „Wir haben uns gedacht, in einer Weltstadt wie Wien sollte es doch auch zwischen 1:00 und 8:00 Uhr in den Morgenstunden eine zahnärztliche Versorgung geben“, sagt Dr. Peter Macek, der zusammen mit Dr. Gottfried Konnerth und Dr. Ulrich Kempkes den zahnärztlichen Notdienst „Schmerzfrei“ im 19. Wiener Gemeindebezirk betreibt« (der-verlag.at, Art. "Wenn die Nacht am tiefsten …Zahnärztlicher Notdienst nach 1:00 Uhr"). D.h. es kann Zahnärzten durchaus gestattet sein, nächtliche Zahnarztdienste anzubieten. Das beruht dann aber eben völlig auf freiwilliger Basis und hat insofern nur für jede Seite äußerst erhebliche Vorteile. Namentlich besteht eine echte, d.h. freiwillige Bereitschaft und nicht die erzwungene "Bereitschaft" eines Arztes, seinen gesundheitlich doch unbestreitbar höchst wichtigen Schlaf zu opfern. Dieser nicht zu überschätzende Vorteil wird dann auch vollständig an den Patienten weitergegeben: Der Patient profitiert sehr spürbar davon, dass er in eine Praxis kommt, in der wirklich und im umfassenden Sinne "willkommen" ist: Solche wirklich freiwilligen Zahnärzte haben ihre Nachtbereitschaft als besonderes Berufsfeld und Aushängeschild. Damit ist sowohl ein Werbevorteil als auch ein besonderer Anspruch gegeben. Von ganz besonderer Bedeutung ist dabei die unleugbare Tatsache der zahlreichen Bedrohungen von Zahnärzten durch Patienten. Namentlich das fundamentale und häufige Risiko, dass Zahnärtzinnen gewaltbereiten Männern ausgeliefert sind, dazu eben auch Nachts und üblicherweise ohne Helferinnen, steht schlichtweg in gar keinem Verhältnis zu den Aufgaben des zahnärztlichen Notdienstes (s.u.). Straftaten geschehen nach der Statistik ohnehin meist nachts, und eine wehrlose Zahnärztin ist für einen - warum auch immer unzufriedenen - Patienten erst recht ein willkommens Opfer. Bekanntermaßen befinden sich in einer Zahnarztpraxis praktisch immer unvermeidlich auch Zahngold, Betäubungsmittel, verschreibungspflichtige Medikamente, wahrscheinlich obendrein noch Bargeld. Es ist nicht immer sicher auszuschließen, dass diese Gegenstände als leichte Beute zu willkommenen Objekten der Begierde werden.
Die Handlungsaufgaben des Zahnarztes im Notdienst sind gem. den geltenden Bestimmungen massiv eingeschränkt, u.z. nicht nur insofern, als der Zahnarzt im Notdienst gar nicht so umfangreich behandeln muss: Sondern v.a. soll, ggf. darf der Zahnarzt im Notdienst sogar gar nicht in vollem Umfang behandeln. S. Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, DGZMK 8/95 V 2.0, Stand 11/94: "Welche therapeutische Maßnahmen sind im zahnärztlichen Notdienst indiziert?" Für echte Notfälle nennt die DGZMK Beispiele solche, bei denen der Zahnarzt den Patienten nur rudimentär versorgen muss und bei Bedarf an eine Klinik weiterleiten kann, und solche, bei denen ein nächtlicher Behandlungsversuch ist sogar ausdrücklich kontraindiziert ist. Somit ist also mit dem erzwungenen Zahnarzt-Notdienst im Endeffekt niemandem wirklich geholfen. Ferner schreibt die DGZMK: "Neben diesen Notfällen im engeren Sinn wird der überwiegende Teil der Patienten den zahnärztlichen Bereitschaftsdienst nachts oder an Wochenenden wegen des Symptoms "Zahnschmerzen" in Anspruch nehmen. Hinter diesem Symptom verbergen sich verschiedene Diagnosen, die alle keine Notfälle im Sinne eines lebensbedrohlichen Zustandes darstellen." Notdienst ohne Notfall?! Für so eine restlos unnötige Angelegenheit soll dann ein - womöglich übermüdeter, jedenfalls grundsätzlich nicht auf Vollbetrieb eingestellter - Zahnarzt dann aktiv werden, und üblicherweise dann im unmittelbaren Anschluss, nach einer ggf. unnötig durchwachten Nacht, noch einen ganzen regulären Arbeitstag mit wirklich berechtigten Patienten bestreiten? Hier schießt sich der Zwangs-Notdienst nunmehr vollends ins Knie.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
17.03.2016
Petition endet:
16.09.2016
Region:
Nordrhein-Westfalen
Kategorie:
Gesundheit
Neuigkeiten
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Petitionsempfänger antwortet nicht
am 12.10.2018Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass der Petitionsempfänger nicht reagiert hat.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team -
Die Petition wurde eingereicht
am 27.02.2017Liebe Unterstützer der Petition zur Verbesserung des zahnärztlichen Notdienstes,
leider ist die Petition gescheitert.
Eine dieszbzgl. Pressemeldung gibt es am Ende dieser Mitteilung.
Ich danke allen Unterzeichnern und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Dr. Esther Lingen
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Zahnärztlicher Notdienst in Gefahr
Pressemeldung: Petition zur Verbesserung des zahnärztlichen Notdienstes gescheitert
Die Petition zur Verbesserung des zahnärztlichen Notdienstes - zahnschmerzen.tk - v. 17.03.2016 ist gescheitert.
Ziel der Petition war es, "dass der zahnärztliche Notdienst auch in Nordrhein-Westfalen auf bestimmte Zeiten eingeschränkt wird und insbesondere nach Mitternacht keine Notdienstpflicht mehr für Zahnärzte besteht." Bereits ein Blick in andere... weiter -
Liebe Unterstützer der
Petition zur Verbesserung des zahnärztlichen Notdienstes,
angesichts der Dringlichkeit des Anliegens habe ich bereits am 20.07.2016 die Petition auch beim diesbzgl. Online-Portal des Landtags NRW eingetragen.
Unter dem Datum 25.07.2016 hat diese Petition nun ein Geschäftszeichen beim Petitionsauschuss des Landtags NRW erhalten:
I.3/16-P-2016-15665-00
Nochmals vielen Dank für Ihre Unterstützung,
Dr. Esther Lingen
www.zahnschmerzen.tk
Debatte
Unterschreiben müssen hier in erster Linie alle diejenigen, die irgendwann Patienten beim Zahnarzt sind, bzw. alle diejenigen, die Kinder haben, die irgendwann zum Zahnarzt müssen. Mit dem 24/7-Notdienst wurde ein völlig falsches, katastrophales Signal gesetzt, eben weil für den Notdienst in Wahrheit extrem enge Handlungsgrenzen bestehen. Man kommt also in die Praxis, nur um zu erfahren, dass der Zahnarzt nun gar nichts tun kann / darf bzw. dass das Kind sich nachts gar nicht behandeln lässt.
Die Darstellung ist m.E. zu sehr auf die Belange der zahnärztlichen Seite focussiert. Es ist empfehlenswert, eine Anpassung ähnlich wie auf ärztlicher Seite anzubieten, d.h. eine erhebliche Vergrößerung der Notdienstbezirke und evtl. Konzentration an Notdienstpraxen. Warum soll den Zahnärzte das verwehrt sein, was die Ärzte in Nordrhein seit längerem Planen, nämlich die Reduzierung der Erreichbarkeit auf ein notwendiges Maß? Wenn ein Arzt erst nach 30km erreichbar ist, reichen für einen Zahnarzt durchaus 50km und mehr ;-) Politisch ist dies ein durchsetzbarer Kompromiß.