Bauen

Petition für das Recht auf kostenfreie Vermessung von Grundstücken

Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
17 Unterstützende 17 in Deutschland
0% von 30.000 für Quorum
17 Unterstützende 17 in Deutschland
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  1. Gestartet 01.08.2024
  2. Sammlung noch > 5 Monate
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

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Sehr geehrte Damen und Herren,

Diese Petition richtet sich an den Gesetzgeber mit dem Ziel, das Recht auf eine kostenfreie Vermessung von Grundstücken zu etablieren. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Grundstücksbesitzer und Käufer die Möglichkeit haben, die genauen Grenzen ihrer Grundstücke feststellen zu lassen, insbesondere wenn wesentliche Vermessungsmerkmale wie Grenzsteine fehlen.

Aktuell müssen Grundstücksbesitzer die Kosten für eine Vermessung selbst tragen, gerade auch wenn das Grundstück nicht in einem ordnungsgemäßen Zustand übergeben wurde. Dies stellt eine ungerechte Belastung dar, da die fehlenden Grenzsteine bereits bei der Übergabe des Grundstücks hätten vorhanden sein müssen.

Mit dieser Petition wird gefordert:

  1. Das einmalige kostenfreie Recht für jeden Grundbesitzer oder Käufer eines Grundstücks, das gerade gekaufte oder im Besitz befindliche Grundstück neu vermessen zu lassen, wenn entsprechende Merkmale zur Vermessung, wie z.B. ein Grenzstein, fehlen.
  2. Die Klärung der genauen Grundstücksgrenzen durch das zuständige Katasteramt oder eine andere zuständige Behörde.

Es ist unerlässlich, dass der Staat für die Berechnung der Grundsteuer offizielle und geeichte Daten heranzieht, um beispielsweise die Grunderwerbsteuer oder Grundsteuer korrekt zu berechnen. Die Aussage des Katasteramts, dass die Daten richtig seien, ist ohne entsprechende Messpunkte nicht ausreichend und kann nicht zu lasten des Käufers oder Besitzers gehen.

Diese Petition bittet um ernsthafte Berücksichtigung und die Einleitung der notwendigen Schritte, um die genaue Abgrenzung von Grundstücken sicherzustellen, insbesondere bei Grundstücken aus den 60er / 70er und 80er Jahren und die Kosten für die Vermessung durch die entsprechende Behörde zu übernehmen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Begründung

  1. Gerechtigkeit und Fairness: Es ist ungerecht, dass Grundstücksbesitzer die Kosten für eine Vermessung selbst tragen müssen, wenn das Grundstück nicht in einem ordnungsgemäßen Zustand übergeben wurde. Jeder sollte das Recht haben, die genauen Grenzen seines Eigentums zu kennen, ohne zusätzliche finanzielle Belastungen.
  2. Rechtssicherheit: Klare und genaue Grundstücksgrenzen sind essenziell, um rechtliche Streitigkeiten mit Nachbarn zu vermeiden. Ohne genaue Vermessungspunkte kann es zu Missverständnissen und Konflikten kommen.
  3. Transparenz und Vertrauen: Der Staat sollte transparente und verlässliche Daten für die Berechnung von Steuern verwenden. Ohne offizielle und geeichte Vermessungspunkte ist die Genauigkeit der Daten fraglich, was das Vertrauen der Bürger in die Behörden untergräbt.
  4. Finanzielle Belastung: Die Kosten für eine Vermessung können erheblich sein und stellen eine unnötige finanzielle Belastung für Grundstücksbesitzer dar. Diese Kosten sollten nicht von den Bürgern getragen werden müssen, wenn die Vermessungspunkte fehlen.
  5. Öffentliches Interesse: Das Anliegen betrifft nicht nur Einzelpersonen, sondern hat auch eine breitere gesellschaftliche Relevanz. Eine klare Regelung würde vielen Grundstücksbesitzern helfen und für mehr Gerechtigkeit sorgen.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Nils Urban aus Osterholz-Scharmbeck
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Noch kein PRO Argument.

Was soll daran gerecht sein, die Allgemeinheit Kosten von Grunstücksbesitzer*innen bzw. Grundstückskäufer*innen zahlen zu lassen? Wer sich ein Grundstück leisten kann, ist nun wirklich nicht bedürftig, finde ich. Vorschlag: Recht auf Vermessung durch die Gemeinde, aber gegen kostendeckende Verwaltungsgebühr.

Warum Menschen unterschreiben

Egal ob Neuanschaffung, Kontrollvermessung oder Grundstücksteilung, die Kosten sind enorm!
Vermessungen sollten je Grundstück 1x in 5 bis 10 Jahren kostenlos angeboten werden um z.B. Bau- oder Kaufwillige zu entlasten.

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