1 Unterschriften
Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.
Petition richtet sich an: Landrat Peter Gillo
Ziel: Überprüfung des Pachtvertrages zwischen der Stadt Saarbrücken und dem niederländischen Unternehmen Q-Park.
Mehrere Bürger versuchten Ende 2018 Einsicht in die kompletten Pachtunterlagen zwischen Q-Park und der Stadt Saarbrücken einzuklagen. Sie beriefen sich auf das Informationsfreiheitsgesetz von 2006, wonach jede Person einen Rechtsanspruch auf amtliche Informationen von Bundesbehörden hat. Das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport hat den Klägern als oberste Aufsichtsbehörde die vollständige Einsicht in den Pachtvertrag in einer Sperrerklärung im Januar 2019 verweigert.
Einsehbar ist lediglich eine stellenweise stark geschwärzte Version des Vertrages. Das Ministerium begründete seine Entscheidung damit, dass es sich bei dem Pachtgeschäft zwischen der Stadt Saarbrücken und Q-Park um „Vorgänge handle, die ihrem Wesen nach geheim gehalten werden müssen.“ Der Vertrag beinhalte „schützenswerte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse“, deren Offenlegung „die Wettbewerbsposition des Unternehmens (Q-Park) nachteilig beeinflussen“ könnte. Alle individuell herausgearbeiteten Vertragsregelungen unterlägen deshalb einem besonderen Schutz und seien in der zugänglichen Version des Pachtvertrages geschwärzt worden.
Begründung
Das Recht der klagenden Bürger auf Informationszugang ist nicht gewahrt, da lediglich Teile des Pachtvertrages einsehbar sind. Eine Sperrung von Teilen des Pachtvertrages ist im Hinblick auf das Wahren der „Informations- und Geheimhaltungsinteressen“ von Q-Park und der Stadt Saarbrücken nicht „ermessensgerecht.“
Die Einwände der obersten Aufsichtsbehörden sind nicht zulässig. Entscheidend für das Wahren der Betriebsgeheimnisse von Q-Park ist die „Frage nach einer bestehenden Wettbewerbssituation“. Da Q-Park in Saarbrücken aber als „Exklusivbetreiber der städtischen Parkanlagen und Parkhäuser“ agiert, sind überhaupt keine Mitbewerber vorhanden. Eine „schützende Wettbewerbssituation“, die als Verweigerungsgrund gemäß dem Informationsfreiheitsgesetzes vorliegen müsste, existiert daher nicht.
Ziel der angestrebten Überprüfung soll sein, die Rechtswirksamkeit der abgeschlossenen Q-Park-Verträge, festzustellen. Der Pachtvertrag zwischen der Stadt Saarbrücken und dem niederländischen Unternehmen Q-Park sorgt bereits seit 20 Jahren immer wieder für Diskussionen. Da der Pachtvertrag für 50 Jahre abgeschlossen wurde, könnte noch 30 weitere Jahre darüber gestritten werden. Der zum 1. Januar 1999 abgeschlossene Vertrag fand damals im Saarbrücker Stadtrat parteiübergreifend Zustimmung, weil Q-Park 42 Millionen Mark Pacht für die ersten zehn Jahre direkt an die Stadt bezahlte. Geld, das die Stadt in den Bau des Calypso-Spaßbades investierte.
Heute verwaltet das Unternehmen in Saarbrücken 14 Parkflächen mit insgesamt 4768 Parkplätzen, mehr als in jeder anderen deutschen Stadt. Dass Q-Park die eigenen Parkgebühren ohne „Wettbewerbsdruck“ gestalten könne, ist in Deutschland beispiellos und das größte Problem an der Parkplatzsituation in Saarbrücken. In keiner anderen deutschen Stadt besteht auch nur ansatzweise eine vergleichbare Vertragssituation.
Link zur Petition
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herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
20.05.2019
Petition endet:
19.08.2019
Region:
Saarbrücken
Kategorie:
Verwaltung
Neuigkeiten
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Petition wurde nicht eingereicht
am 20.08.2020Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team
Debatte
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