Die Petition wurde abgeschlossen
Bitte wirken Sie auf die Änderung der Vergabebedingungen von Fördermitteln für den ÖPNV hin.
Das Ziel muß sein, dass künftig Unternehmen nur dann öffentliche Zuschüsse aus Steuergeldern erhalten können, wenn
a) deren Beförderungsbedingungen Mindeststandards entsprechen, welche u. a. technisch unbegründete Einschränkungen oder gar Ausschlüsse von Mobilitätshilfen verbieten, und
b) neue Fahrzeuge mit angemessen großzügigem Platzangebot insbesondere für Mobilitätshilfen wie z. B. Rollstuhl, Rollator, Kinderwagen oder Fahrrad ausgestattet werden.
Begründung
1 Kombi-Stellplatz/Bus, 5-10 Fahrradplätze/Regio-Zug (z. B. Talent2-Serie), das sind deutschlandweit erlebbare Beispiele für planerische Kurzsicht. Menschen werden regelmäßig an Haltestellen und Bahnsteigen stehen gelassen, weil deren Mobilitätshilfe nicht mit befördern werden kann/darf.
2-5 Rollstuhlfahrer im selben Bus, 3 Familien mit Kindern, Fahrrad & Kinderanhänger in der Bahn, das und mehr ist eine Notwendigkeit, die nicht länger von Förderkriterien wie z. B. 49 Sitzplätze/Bus u. a. m. behindert, ja wirtschaftlichen nahezu undenkbar gemacht werden darf!
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Debatte
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